Dienstanweisung Nutzung Privathandy

  • Meine Lösung ist stressfrei und datenschutzkonform. Alle meine SuS haben ein Smartphone. Wenn es einem Kind nicht gutgeht und es nach Hause möchte, bitte ich ihn/sie die Mutter anzurufen und mir dann das Telefon zu geben.

    Ältere SuS rufen zuhause an, klären, was sie tun sollen, Mutter/Vater schicken mir eine Mail auf meine Dienstadresse und ich mache, was darin steht.

    I

    Edit: Ich habe ein Dienst-iPad, so dass ich die Mail sofort mit einem Auge lesen kann.

    Und wenn der Schüler einfach ohnmächtig wird o.ä. dann wartest du bis er entweder wieder ins Sekretariat laufen kann oder selber wieder seine Eltern anrufen kann`?!?


    Ich würde mal von unterlassener Hilfeleistung ausgehen, wenn du ein privates Handy in der Tasche hast und nicht den Notruf wählst.

  • Mit dem Festnetztelefon lässt sich leider nur die 112 anwählen.

    Die reicht doch. Krank, Gehirnerschütterung nicht auszuschließen, Feuer und Hochwasser, sind doch genau deren Tätigkeitsbereich. Geh' doch mal davon aus, dass die Welt nicht nur Idiotinnen besteht und diejenigen, die dir das 112-only-Phone hingestellt hat, sich etwas dabei gedacht hat. Was? Natürlich, dass du die 112 rufen sollst.

  • Man kann auch sich bei allen möglichen Stellen beschweren, damit sich an den Verhältnissen was ändert. Wenn sich aber die Verhältnisse nicht ändern (angestossene Prozesse brauchen oft Monate oder Jahre),

    Ich kümmere mich um mich. Das ist eine ehrenwerte Aufgabe. Ich muss nichts anstoßen, ich muss mich nicht beschweren, ich muss mich nicht mal weigern. Wenn mich jemand fragt, ob ich mein privates Handy für diesen und jenen dienstlichen Zweck einsetzen möchte, sage ich nur, dass ich kein Handy habe. Damit sind alle weiteren Fragen auch schon beantwortet.


    bin ich durchaus bereit, während der Unterrichtszeit für SMS Meldungen u.ä. erreichbar zu sein,

    Erreichbarkeit ist Stress. Stress macht krank. Wenn jemand während der Unterrichtszeit etwas von mir will, klopft sie bitte an die Klassenraumtür. Ansonsten sehen wir uns in der Pause im Lehrerinnenzimmer.


    Mir reicht es zu sehen, wie man mit Kolleginnen keinen zwei Minuten sprechen kann, weil ständig das Ding bimmelt und fiepst, weil irgendjemand nichts zu sagen hat — aber elektronisch. Nee, das möchte ich wirklich nicht.


    Letztendlich dient diese Erreichbarkeit doch nur dazu, uns noch mehr Arbeit draufzuscheißen.


    Wem das schon zu kompliziert ist, einfach drüber weglachen:

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    3 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Und wenn der Schüler einfach ohnmächtig wird o.ä. dann wartest du bis er entweder wieder ins Sekretariat laufen kann oder selber wieder seine Eltern anrufen kann`?!?


    Ich würde mal von unterlassener Hilfeleistung ausgehen, wenn du ein privates Handy in der Tasche hast und nicht den Notruf wählst.

    Aber wenn du dein Handy nicht dabei hast, dann ist es eben so. Ein Schüler weniger, dafür kümmert sich dann mal jemand um das Problem. Schade dass es immer erst soweit kommen muss.

  • Anders sieht es aus, wenn eine Verweigerung weh tut. Wenn ich also bei erreichen der 35 Grad Celsius mit der ganzen Klasse zum Sekretariat wandere und bekannt gebe, dass die Arbeit in dem Raum nicht mehr möglich ist und ich einen Ersatzraum brauche. Bis ich einen habe gehen wir zur Abkühlung in die andere Seite des Flurs und arbeiten auf dem Boden weiter.

    Das ist bei uns einfacher. Wenn die Schülerinnen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Unterricht teilnehmen können, melden sie sich ab und gehen nach Hause.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mach Dir da mal keine Sorgen, ich weiß als Rotkreuzler ziemlich genau, wann ein RTW Einsatz zwingend und wann er optional ist.

    Es gibt durchaus eine Reihe von Krankheitsbildern wo zwar die Vorstellung in einem Unfallkrankenhaus indiziert ist, ein RTW hierfür jedoch nicht zwangsläufig erforderlich ist. Da der Schüler ansprechbar war, habe ich die Entscheidung in dem Fall den Erziehungsberechtigten überlassen. Wäre oder würde er bewusstlos haben wir die eindeutige Indikation für einen RTE Einsatz ggf. sogar mit Nef.


    So am Rande bei diesem Thema, Dir ist schon klar, dass Du bei einem RTW Einsatz sicherstellen muss das eine Lehrkraft mitfährt?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • So am Rande bei diesem Thema, Dir ist schon klar, dass Du bei einem RTW Einsatz sicherstellen muss das eine Lehrkraft mitfährt?

    Es muss nur schulisches Personal mitfahren, früher hat das oft die Sekretärin gemacht, die aktuelle findet das außerhalb ihres Bereichs, also macht das z.B. ein Erzieher, Schulhelfer wäre schon wieder schwierig usw.


    Aber ja, in der Regel muss jemand mit oder du musst jemanden von den Eltern da haben bis der RTW kommt, haben wir auch schon organisiert.

  • Ist richtig, es kann auch eine sonstige erwachsene Aufsichtsperson sein. Aber die muss man auch erst mal finden. Auch da ist dann so ein privates Handy wo auch die Nummer vom Hausmeister drin steht ein sehr nützliches Utensil.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und wenn der Schüler einfach ohnmächtig wird o.ä. dann wartest du bis er entweder wieder ins Sekretariat laufen kann oder selber wieder seine Eltern anrufen kann`?!?


    Ich würde mal von unterlassener Hilfeleistung ausgehen, wenn du ein privates Handy in der Tasche hast und nicht den Notruf wählst.

    War klar, dass jemand wieder einen Fall konstruiert, wo schnelle Hilfe notwendig ist. Natürlich greife ich da zu meinem privaten Telefon, das soll aber nicht heißen, dass wie selbstverständlich in allen anderen nicht-Notfällen auf mein privates Zeug zugegriffen wird.

  • Also, das Telefon, mit dem nur 112 anrufen kann, reicht nicht. Irgendjemand hat das entschieden. Irgendjemand hält den Kopf hin.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Also, bei und ist noch nie jemand mitgefahren, das ist auch nie eingefordert worden. Aber die Rettungssanitäterinnen können gerne mit den Eltern telefonieren, wenn mit denen etwas zu klären ist. Womöglich haben die ja Diensthandys.


    Ich sehe keinen Grund, dass ich erreichbar sein muss. Wenn die Schulträgerin für Notfälle lieber Handys austeilen möchte, als Festnetztelefone zu installieren, soll sie das machen. Dann wird das Gerät so eingerichtet, dass es beim Unterricht nicht stört.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Also, bei und ist noch nie jemand mitgefahren, das ist auch nie eingefordert worden

    Deine Fürsorgepflicht besteht fort. Das scheint zumindest in NRW die Auffassung des Dienstherrn zu sein. Wenn ihr das bisher vernachlässigt habt, könnt ihr froh sein, dass nichts weiter passiert ist.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Mal wieder eine Geschichte aus Absurdistan. In den Händen des fachlich qualifizierten Personals ist die kranke Schülerin gut aufgehoben. Warum sollte da noch eine Lehrerin im Weg stehen?

  • Deine Fürsorgepflicht besteht fort. Das scheint zumindest in NRW die Auffassung des Dienstherrn zu sein. Wenn ihr das bisher vernachlässigt habt, könnt ihr froh sein, dass nichts weiter passiert ist.

    Das ist die Auffassung, die in Berlin und Brandenburg korrekter Weise auch vertreten wird.

  • Erzähl das der Bezirksregierung falls eine Beschwerde kommt. Es steht so in diversen Handreichungen des Landes.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich arbeite in einer chronisch sehr klammen Stadt. Das führt in den Schulen zu absurden und auf Dauer nervtötenden Sparmaßnahmen. Ich musste früher regelmäßig diskutieren, ob ich tatsächlich farbige Kreide brauche, tatsächlich ALLE vier Farben, wozu denn? und "Ein Stück (weiße) Kreide reicht erstmal, Sie können ja wiederkommen, wenns verbraucht ist, Kreide ist teuer." Plakate und Eddings dürfen nur Lehrkräfte benutzen, keinesfalls etwa Schüler. Sollte eine Lehrkraft das tatsächlich tun wollen, wird umständlich ein Plakat aus dem Archiv gefummelt, nicht das sie das zu oft tun will. Verbandpäckchen waren jahrelang urururalt. Es gibt vielleicht für jede dritte Klasse eins, obwohl man verpflichtet ist, sie am Wandertag mitzuführen, aber "Sie haben doch bestimmt was Passendes im Auto". Ich habe jahrelang Unterrichtszeit dafür verbraten, zusätzliche Centbeträge bei den Schülern für Kopien einzusammeln, obwohl sie "Schulpapiergeld" bezahlen mussten. Im Druckerraum sind Schreren und Locher angekettet, so dass man sie nur mühsam benutzen kann. Seife, Handtücher etc.? Dauernd leer. Als Damentoiletten wurden die übriggebliebenen/ausgebauten Kita-Minitoiletten verwertet, geht schon. Verwaltungsaufgaben (z.B. Zeugnisse in die Akte heften) werden immer wieder auf Lehrkräfte, insbesondere Klassenleitungen, verschoben, Sekretärinnen sind teuer. Dasselbe beim Hausmeister. Usw. usw. usw. Das ist alles so zäh und anstrengend, dass man einfach andere Wege beschreitet, Unterrichtszeit verwendet, um Schüler statt des Hausmeisters die Aula bestuhlen zu lassen, privat Plakate, Eddings, Versuchsmaterialien usw. kauft, bis es einem nach ein paar Jahren zu blöd wird und man immer mehr einfach sein lässt. Aber auch dann kommt man aus der Nummer nicht raus. Beispielsweise verbietet das Land (zu Recht) die Nutzung von Privatkonten für Klassenfahrten, Schulkonten gibt es aber nur für wenige Schulen im Rahmen eines Schulversuchs (haha), für den man sich als Schule zunächst einmal bewerben müsste, was praktischerweise aber kaum jemand tut, weil die Konditionen schlicht unpraktikabel sind.


    Zum Thema Diensthandy: Nachdem in unserer Stadt ein Kollege infolge einer Amoktat gestorben war, gab es tatsächlich flächendeckend Diensthandys. Es geht also, sogar bei uns. Als die nach ein paar Jahren nach und nach den Geist aufgaben, "durfte" man die Amoknummer auf das private Handy speichern. Wollte ich nicht. Dafür kann man Gründe haben, zum Beispiel wollte ich nicht aufpassen müssen, dass meine damals kleinen Kinder keinen Amokalarm auslösen, wenn sie mal nach meinem Handy grabschen, und ich möchte aus Stresspräventionsgründen nichts Dienstliches auf meinem privaten Handy haben. Ein Diensthandy habe ich aber nicht mehr bekommen - da ich die Nummer doch einfach auf mein privates Handy speichern kann. Bin ich dazu verpflichtet? Vermutlich nicht. Muss ich dann aber belegbar widersprechen? Unklar. Muss ich melden, wenn ich erstmal mein Handy freiwillig zur Verfügung gestellt habe, dass es jetzt kaputt ist? Muss ich zeitnah ein neues am Start haben? Muss ich jährlich dokumentieren, dass ich kein Diensthandy habe, indem ich es immer wieder einfordere, obwohl klar ist, dass ich halt mein eigeses einsetzen soll?


    Jedes kleine Ding ist nur ein kleines Ding, aber zusammen nervt das Gemurkse unendlich. Sich als Lehrkraft zu entspannen, ist eine gute Idee. Tue ich. Ich brauche für meinen Unterricht nichts mehr, was ich selbst bezahlen oder umständlich besorgen müsste, muss nur noch selten für irgendwas Geld einsammeln, weil ich mit Klassen nur noch raus gehe, wenn ich muss, das bescheuerte MDM meines Dienstgeräts juckt mich nicht, weil ich es halt nicht verwende. Und auf gar keinen Fall plane ich eine Kursfahrt. Schade manchmal. Aber offensichtlich ist das Allerwichtigste an der Bildung, dass sie nichts kosten darf.

  • Danke @Ratatouille, für die ausführliche Darstellung dieser Missstände. Alles zusammen habe ich an meinen Schulen in den letzten über 35 Jahren nicht erlebt. Aber viele der beschriebenen "Unmöglichkeiten" kenne ich selbst, und mehr.

    "Aber offensichtlich ist das Allerwichtigste an der Bildung, dass sie nichts kosten darf."

    Leider wahr, immer noch. Und es gibt keine Konzepte, die mit dem durchaus vorhandenem Geld sinnvoll umgesetzt werden, siehe u.a. die Digitalisierung.

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