Dienstanweisung Nutzung Privathandy

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Das, kleiner gruener frosch , wird dir hier auch nicht zum ersten Mal mitgeteilt. Aus der schulterzuckenden Freiwilligkeit und dem "chillt doch mal" wird IMMER eine unausgesprochene Erwartung, gegen die sich dann der einzelne wehren muss und zum Buhmann (bzw. der Buhperson

    a) habe ich darauf auch nicht zum ersten Mal geschrieben, dass ich mich aber wegen der Verweigerung anderer nicht vor deren Karren spannen lasse. Wenn sie das verweigern wollen, müssen sie das selbst machen.


    b) habe ich oben (aber bestimmt auch schon öfters mal) geschrieben: es gibt Sachen, gegen die man vorgehen muss. Es gibt aber auch Sachen, wo eine Verweigerungshaktung nicht sinnvoll und nötig ist und einem auch nicht hilft. Und das "okay, ich telefoniere jetzt mal mit dem Privattelefon, weil ich gerade nicht das Telef6im Lehrerzimmer nutzen kann" gehört definitiv zum letzteren.

  • Wozu?

    1.) Weil der Schüler krank war und ich das Einverständnis der Eltern brauche, um ihn nach Hause zu entlassen. (Sekretariat nicht besetzt, Chemieraum darf ich nicht verlassen)

    2.) Weil der Schüler sich in der Pause kräftig den Kopf gestossen hat und ich eine Gehirnerschütterung nicht 100% ausschließen konnte. Hier wollte ich wissen, ob ich gleich den RTW rufen soll oder ob sie den Sohn abholen möchte und selbst mit ihm zum Krankenhaus fährt. Die Mutter hat ihn dann abgeholt. Auch hier war das Sekretariat nicht besetzt.


    Das waren zwei Beispiele, bei denen ich es nicht noch komplizierter machen wollte und direkt von da angerufen habe. Mit dem Festnetztelefon lässt sich leider nur die 112 anwählen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich kann da nur dem Frosch zustimmen. Es ist legitim den Mund aufzumachen. Man kann auch sich bei allen möglichen Stellen beschweren, damit sich an den Verhältnissen was ändert. Wenn sich aber die Verhältnisse nicht ändern (angestossene Prozesse brauchen oft Monate oder Jahre), dann kommen wir zur Verhaltensprävention. Und jetzt sind wir wieder beim dienstlichen Einsatz des Handys. Solange ich kein Diensthandy habe, bin ich durchaus bereit, während der Unterrichtszeit für SMS Meldungen u.ä. erreichbar zu sein, wenn die Kollegen es auch sind. Wenn es dann irgendwo "brennt" ist schneller kollegiale Hilfe vor Ort. Das hilft mir und das hilft den Kollegen. Wenn ich es nicht tue schade ich mir selbst, weil weniger Sicherheit. Denn der Träger und der Dienstherr lassen uns allzu häufig im Regen stehen.


    Anders sieht es aus, wenn eine Verweigerung weh tut. Wenn ich also bei erreichen der 35 Grad Celsius mit der ganzen Klasse zum Sekretariat wandere und bekannt gebe, dass die Arbeit in dem Raum nicht mehr möglich ist und ich einen Ersatzraum brauche. Bis ich einen habe gehen wir zur Abkühlung in die andere Seite des Flurs und arbeiten auf dem Boden weiter.


    Wenn sich dann Eltern beschweren, dann wird sich möglicherweise was ändern. Besonders, wenn es am anderen Tag in der Presse steht. Am Besten das so unter der Hand schon mit dem SL absprechen, dann bin ich gerne der bad cop und er ist der good cop der der Verwaltung sagt, dass seine LK sich weigern bei der Temperatur in dem Raum zu unterrichten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Meine Lösung ist stressfrei und datenschutzkonform. Alle meine SuS haben ein Smartphone. Wenn es einem Kind nicht gutgeht und es nach Hause möchte, bitte ich ihn/sie die Mutter anzurufen und mir dann das Telefon zu geben.

    Ältere SuS rufen zuhause an, klären, was sie tun sollen, Mutter/Vater schicken mir eine Mail auf meine Dienstadresse und ich mache, was darin steht.

    I

    Edit: Ich habe ein Dienst-iPad, so dass ich die Mail sofort mit einem Auge lesen kann.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Meine Lösung ist stressfrei und datenschutzkonform. Alle meine SuS haben ein Smartphone. Wenn es einem Kind nicht gutgeht und es nach Hause möchte, bitte ich ihn/sie die Mutter anzurufen und mir dann das Telefon zu geben.

    Ältere SuS rufen zuhause an, klären, was sie tun sollen, Mutter/Vater schicken mir eine Mail auf meine Dienstadresse und ich mache, was darin steht.

    I

    Edit: Ich habe ein Dienst-iPad, so dass ich die Mail sofort mit einem Auge lesen kann.

    Und wenn der Schüler einfach ohnmächtig wird o.ä. dann wartest du bis er entweder wieder ins Sekretariat laufen kann oder selber wieder seine Eltern anrufen kann`?!?


    Ich würde mal von unterlassener Hilfeleistung ausgehen, wenn du ein privates Handy in der Tasche hast und nicht den Notruf wählst.

  • Mit dem Festnetztelefon lässt sich leider nur die 112 anwählen.

    Die reicht doch. Krank, Gehirnerschütterung nicht auszuschließen, Feuer und Hochwasser, sind doch genau deren Tätigkeitsbereich. Geh' doch mal davon aus, dass die Welt nicht nur Idiotinnen besteht und diejenigen, die dir das 112-only-Phone hingestellt hat, sich etwas dabei gedacht hat. Was? Natürlich, dass du die 112 rufen sollst.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Man kann auch sich bei allen möglichen Stellen beschweren, damit sich an den Verhältnissen was ändert. Wenn sich aber die Verhältnisse nicht ändern (angestossene Prozesse brauchen oft Monate oder Jahre),

    Ich kümmere mich um mich. Das ist eine ehrenwerte Aufgabe. Ich muss nichts anstoßen, ich muss mich nicht beschweren, ich muss mich nicht mal weigern. Wenn mich jemand fragt, ob ich mein privates Handy für dieses und jenen dienstliochen Zweck einsetzen möchte, sage ich nur, dass ich kein Handy habe. Damit sind alle weiteren Fragen auch schon beantwortet.

    bin ich durchaus bereit, während der Unterrichtszeit für SMS Meldungen u.ä. erreichbar zu sein,

    Erreichbarkeit ist Stress. Stress macht krank. Wenn jemand während der Unterrichtszeit etwas von mir will, klopft sie bitte an die Klassenraumtür. Ansonsten sehen wir uns in der Pause im Lehrerinnenzimmer.


    Mir reicht es zu sehen, wie man mit Kolleginnen keinen zwei Minuten sprechen kann, weil ständig das Ding bimmelt und fiepst, weil irgendjemand nichts zu sagen hat — aber elektronisch. Nee, das möchte ich wirklich nicht.


    Letztendlich dient diese Erreichbarkeit doch nur dazu, uns noch mehr Arbeit draufzuscheißen.

  • Und wenn der Schüler einfach ohnmächtig wird o.ä. dann wartest du bis er entweder wieder ins Sekretariat laufen kann oder selber wieder seine Eltern anrufen kann`?!?


    Ich würde mal von unterlassener Hilfeleistung ausgehen, wenn du ein privates Handy in der Tasche hast und nicht den Notruf wählst.

    Aber wenn du dein Handy nicht dabei hast, dann ist es eben so. Ein Schüler weniger, dafür kümmert sich dann mal jemand um das Problem. Schade dass es immer erst soweit kommen muss.

  • Anders sieht es aus, wenn eine Verweigerung weh tut. Wenn ich also bei erreichen der 35 Grad Celsius mit der ganzen Klasse zum Sekretariat wandere und bekannt gebe, dass die Arbeit in dem Raum nicht mehr möglich ist und ich einen Ersatzraum brauche. Bis ich einen habe gehen wir zur Abkühlung in die andere Seite des Flurs und arbeiten auf dem Boden weiter.

    Das ist bei uns einfacher. Wenn die Schülerinnen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Unterricht teilnehmen können, melden sie sich ab und gehen nach Hause.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mach Dir da mal keine Sorgen, ich weiß als Rotkreuzler ziemlich genau, wann ein RTW Einsatz zwingend und wann er optional ist.

    Es gibt durchaus eine Reihe von Krankheitsbildern wo zwar die Vorstellung in einem Unfallkrankenhaus indiziert ist, ein RTW hierfür jedoch nicht zwangsläufig erforderlich ist. Da der Schüler ansprechbar war, habe ich die Entscheidung in dem Fall den Erziehungsberechtigten überlassen. Wäre oder würde er bewusstlos haben wir die eindeutige Indikation für einen RTE Einsatz ggf. sogar mit Nef.


    So am Rande bei diesem Thema, Dir ist schon klar, dass Du bei einem RTW Einsatz sicherstellen muss das eine Lehrkraft mitfährt?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • So am Rande bei diesem Thema, Dir ist schon klar, dass Du bei einem RTW Einsatz sicherstellen muss das eine Lehrkraft mitfährt?

    Es muss nur schulisches Personal mitfahren, früher hat das oft die Sekretärin gemacht, die aktuelle findet das außerhalb ihres Bereichs, also macht das z.B. ein Erzieher, Schulhelfer wäre schon wieder schwierig usw.


    Aber ja, in der Regel muss jemand mit oder du musst jemanden von den Eltern da haben bis der RTW kommt, haben wir auch schon organisiert.

  • Ist richtig, es kann auch eine sonstige erwachsene Aufsichtsperson sein. Aber die muss man auch erst mal finden. Auch da ist dann so ein privates Handy wo auch die Nummer vom Hausmeister drin steht ein sehr nützliches Utensil.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und wenn der Schüler einfach ohnmächtig wird o.ä. dann wartest du bis er entweder wieder ins Sekretariat laufen kann oder selber wieder seine Eltern anrufen kann`?!?


    Ich würde mal von unterlassener Hilfeleistung ausgehen, wenn du ein privates Handy in der Tasche hast und nicht den Notruf wählst.

    War klar, dass jemand wieder einen Fall konstruiert, wo schnelle Hilfe notwendig ist. Natürlich greife ich da zu meinem privaten Telefon, das soll aber nicht heißen, dass wie selbstverständlich in allen anderen nicht-Notfällen auf mein privates Zeug zugegriffen wird.

  • Also, das Telefon, mit dem nur 112 anrufen kann, reicht nicht. Irgendjemand hat das entschieden. Irgendjemand hält den Kopf hin.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Also, bei und ist noch nie jemand mitgefahren, das ist auch nie eingefordert worden. Aber die Rettungssanitäterinnen können gerne mit den Eltern telefonieren, wenn mit denen etwas zu klären ist. Womöglich haben die ja Diensthandys.


    Ich sehe keinen Grund, dass ich erreichbar sein muss. Wenn die Schulträgerin für Notfälle lieber Handys austeilen möchte, als Festnetztelefone zu installieren, soll sie das machen. Dann wird das Gerät so eingerichtet, dass es beim Unterricht nicht stört.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

Werbung