Ich glaube nicht, dass es eine Verpflichtung gibt, ein Diensttelefon immer mit sich zu führen.
Na jja, dem SL obliegt nach dem Schulgesetz NRW die vollständige Arbeitgeberplicht die Arbeitssicherheit in seinem Betrieb sicher zu stellen. Hierzu gehört auch, dass er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommt, dass zur Sicherheit jede Lehrkraft ein Prepaid Handy erhält. Auf Wunsch kann aber auch das private Handy genutzt werden. Wenn er dies so festlegt, dann ist dies m.E. nach im Rahmen des sogenannten Direktionsrechts des Arbeitgebers durchaus zulässig so etwas zu verfügen.
Und ja, ich gebe Dir auch Recht, dass eine ausreichende Ausstattung mit Festnetztelefonen der Regelfall sein sollte. Aber dann bitte in jedem Klassenraum um das einmal ganzheitlich zu betrachten, denn im Amokfall und das ist der eigentliche Hintergedanke bei dem Wunsch, dass alle LK per Handy erreichbar sind, besteht so die Möglichkeit zur Kommunikation. Es muss noch nicht einmal ein Amoklauf sein, aber es mehren sich bei uns mittlerweile die Fälle, wo schulfremde Gestalten in die Klassenräume kommen und Gewalttaten begehen. Hier wäre eine Vernetzung im Kollegium durchaus wünschenswert.
Quelle: § 59 Schulgesetz NRW