Dienstanweisung Nutzung Privathandy

  • Zum Thema pädagogische Verantwortung: Ich habe jetzt in meiner 10. Klasse Schüler, die sich fast täglich abholen lassen wollen. Die haben nix, außer keinen Bock auf Unterricht. Da wäre es meine pädagogische Verantwortung ihnen mehr Unterricht zuteil werden zu lassen, damit sie hoffentlich die Abschlussprüfung schaffen.

  • Sonja1982

    Im Prinzip muss Du Dein Handy nicht zur Verfügung stellen. Bevor er Dir aber ein altes ausgelutschtes prepaid Handy in die Hand drückt und Du dann immer mit zwei Handys in der Tasche rumrennst, würde ich persönlich lieber das eigene nehmen und mit unterdrückter Nummer anrufen. :victory:

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Handy in die Hand drückt und Du dann immer mit zwei Handys in der Tasche rumrennst

    Ich glaube nicht, dass es eine Verpflichtung gibt, ein Diensttelefon immer mit sich zu führen.


    Beim Telefonieren mit dem Privat-Handy hat man wieder mal ein Datenschutzproblem, weil die Schülerinnen- und Eltern-Nummern darauf nichts zu suchen haben.


    Ich halte es für absurd, dass eine Schule nicht ausreichend mit Festnetztelefonen ausgestattet sein soll.

  • Ich glaube nicht, dass es eine Verpflichtung gibt, ein Diensttelefon immer mit sich zu führen.

    Na jja, dem SL obliegt nach dem Schulgesetz NRW die vollständige Arbeitgeberplicht die Arbeitssicherheit in seinem Betrieb sicher zu stellen. Hierzu gehört auch, dass er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommt, dass zur Sicherheit jede Lehrkraft ein Prepaid Handy erhält. Auf Wunsch kann aber auch das private Handy genutzt werden. Wenn er dies so festlegt, dann ist dies m.E. nach im Rahmen des sogenannten Direktionsrechts des Arbeitgebers durchaus zulässig so etwas zu verfügen.


    Und ja, ich gebe Dir auch Recht, dass eine ausreichende Ausstattung mit Festnetztelefonen der Regelfall sein sollte. Aber dann bitte in jedem Klassenraum um das einmal ganzheitlich zu betrachten, denn im Amokfall und das ist der eigentliche Hintergedanke bei dem Wunsch, dass alle LK per Handy erreichbar sind, besteht so die Möglichkeit zur Kommunikation. Es muss noch nicht einmal ein Amoklauf sein, aber es mehren sich bei uns mittlerweile die Fälle, wo schulfremde Gestalten in die Klassenräume kommen und Gewalttaten begehen. Hier wäre eine Vernetzung im Kollegium durchaus wünschenswert.


    Quelle: § 59 Schulgesetz NRW

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hierzu gehört auch, dass er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommt, dass zur Sicherheit jede Lehrkraft ein Prepaid Handy erhält.

    Ja, da warte ich doch mal ab, bis jemand eine solche Gefährdungsbeurteilung vorlegt. Das halte ich für wenig Wahrscheinlich. Insgesamt glaube ich nicht, dass überhaupt irgendeine Schulträgerin bereit sein wird, kollegiumsweit Mobiltelefone anzuschaffen. Wir könnten hier auch diskutieren, wieviel Engel auf einer nadelspitze tanzen können.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ja, da warte ich doch mal ab, bis jemand eine solche Gefährdungsbeurteilung vorlegt. Das halte ich für wenig Wahrscheinlich. Insgesamt glaube ich nicht, dass überhaupt irgendeine Schulträgerin bereit sein wird, kollegiumsweit Mobiltelefone anzuschaffen. Wir könnten hier auch diskutieren, wieviel Engel auf einer nadelspitze tanzen können.

    Genau. Wir sind 140. Das macht doch der Schulträger niemals. Und wenn es nur 5 Diensthandys für das gesamte Kollegium gibt, dann kommt man alle Jubeljahre mal dran, das mitschleppen zu müssen.

  • Das Ganze funktioniert nur, wenn der grösste Teil des Kollegiums das Vorhaben aktiv unterstützt indem es eben doch auf freiwilliger Basis die eigenen Handys benutzt. Es gibt gute Gründe dafür. Es ist dann Sache des SL die Mehrheit von dem Vorhaben zu überzeugen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und ja, ich kenne Schulen die sich derartig im Kollegium geeinigt haben. Das sind aber alles Schulen, die eben schlechte Erfahrungen ohne diesen Schutz gemacht haben. Improvisationstheater zum Eigenschutz🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Du hast drei gleichzeitig erkrankte Schüler, die alle kein Handy haben, aber die Nummern ihrer Eltern auswendig wissen und als Klassenlehrkraft keine Liste mit Kontaktdaten sowie kein Telefon im ganzen Schulgebäude? Das sind in der Tat bemerkenswerte Zufälle. Ich würde trotzdem keine Eltern mit meinem Telefon anrufen, sondern ein gesundes Kind zum Schulleiter schicken mit einer Notiz, dass er sich selbst kümmern möge, da ich unterrichte und kein Telefon habe.

    Sonja1982

    Im Prinzip muss Du Dein Handy nicht zur Verfügung stellen. Bevor er Dir aber ein altes ausgelutschtes prepaid Handy in die Hand drückt und Du dann immer mit zwei Handys in der Tasche rumrennst, würde ich persönlich lieber das eigene nehmen und mit unterdrückter Nummer anrufen. :victory:


    Wenn ich ein ausgelutschtes Prepaidhandy kriege, lege ich es für den Notfall gerne aufs Pult. Das wird aber nie passieren, da dafür niemand Geld ausgeben wird.

  • Das Problem sind keine erkrankten Schüler. Was zu solchen Entscheidungen führt sind beispielsweise Schulfremde Schüler (wahrscheinlich)die nicht in der Schule sind, sondern in einer fremden Schule Randale machen und auch vor Gewalt und "abziehen" unserer SuS nicht zurückschrecken. Sowas führt zu solchen Entscheidungen. Nicht der Schüler mit Bauchschmerzen. (Aber den kann man gleich mit verarzten, wenn sie ein System besteht)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

Werbung