Ich habe eine Beförderungsstelle in NDS. (A14) wegen Funktionsstelle an Gesamtschule - bin momentan Konrektorin. Nun habe ich schon zwei Versetzungsanträge nach NRW gestellt und würde meine A14 zurückgeben. Was ich aber gern behalten würde, ist die „Berechtigung“ - sollte ich mich in 5 Jahren auf eine ähnliche Stelle in NRW bewerben wollen. Ich möchte dann meinen Amtsvorteil nutzen können, obwohl ich zugunsten der Versetzung erst einmal darauf verzichte.
Ist das denkbar? Hat jemand Erfahrungen?