In BW ist das mit Genehmigung erlaubt, wenn die Fotos dienstlich notwendig (z.B. Namenlernfotos zu Coronazeiten) sind oder durch ein (geräteunabhängige) Einverständnis der Eltern abgedeckt ist.. Es ist schlicht erlaubt, und es wird ebenso professionell mit den Daten bzw. Fotos umgegangen wie bei der Nutzung jeden anderen Geräts.
Vielleicht sehe ich das daher anders als du. Und es wurden hier ja erlaubte Fotos mit dem falschen Gerät gemacht, nicht einfach ungefragt wild herumfotografiert.
Ja, in diesem Fall hatte die TE ein Einverständnis erteilt.
Ich finde das generelle, selbstverständliche und unbedachte Fotografieren, Filmen und Hochladen von Bildern erschreckend. Hier im Thread gab es zum Beispiel die Begründung, Eltern fotografierten ja auch alles mögliche. Das ist aber keine Erlaubnis für Lehrkräfte. Eine andere Kollegin filmt ungefragt mit ihrem Handy Kinder bei der Einschulung: geht gar nicht.
Vor 20 Jahren hat doch auch keine Lehrkraft ihre Videokamera mitgebracht und ungefragt Schulveranstaltungen aufgenommen. Wieso muss das unbedingt jetzt sein, wo Geräte internetfähig sind, Daten online geteilt werden können und auf "löschen" klicken nicht viel mit dem dauerhaften Entfernen von Daten zu tun hat?
Ich will nicht, dass Fotos meines Kindes auf dem Handy seiner Lehrkraft sind und ich will nicht, dass sie die Bilder in Plattformen hochlädt, die bei jedem Klick auf dem Handy von Mitschülern, Eltern, Großeltern und Heimerziehern landen, die das jeweils in WhatsApp teilen können. Die oben genannte Lehrerin hat es nur gut gemeint, davon bin ich überzeugt und würde ihr sicher keinen Strick draus drehen. Aber jeglichem Verharmlosen möchte ich hier widersprechen.