Fotos mit privatem Handy/ Grundschule

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen. Die Fotos wurden nicht ausgedruckt. Sondern in einer Taskcard hochgeladen.

    Danke für die verschiedenen Sichtweisen.

    Bei unseren Ferienkreisen und sonstigen Veranstaltungen sind unsere Eltern am allermeisten mit ihren Handys unterwegs, um Aufnahmen zu machen. Die lassen sich gar nicht kontrollieren. Darf ich als Lehrerin dagegen eigentlich auch vorgehen? Ich möchte eigentlich nicht auf irgendwelchen Familienfesten oder so gezeigt werden.

  • Beitrag von Bolzbold ()

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    Bei unseren Ferienkreisen und sonstigen Veranstaltungen sind unsere Eltern am allermeisten mit ihren Handys unterwegs, um Aufnahmen zu machen. Die lassen sich gar nicht kontrollieren. Darf ich als Lehrerin dagegen eigentlich auch vorgehen? Ich möchte eigentlich nicht auf irgendwelchen Familienfesten oder so gezeigt werden.

    Ich denke, da muss man auch einmal die Kirche im Dorf lassen.

  • Darf ich als Lehrerin dagegen eigentlich auch vorgehen? Ich möchte eigentlich nicht auf irgendwelchen Familienfesten oder so gezeigt werden.

    Ich denke, es gehört zu unsere. Job auf Einschulungs-, Schultheater-, Chorauftrittes- oder Klassenfotos in Wohnzimmern gezeigt zu werden.


    Allerdings kann die Schule auch das Fotografieren und Filmen von Elternseite auf Schulveranstaltungen in der Schule verbieten. Habe ich schon erlebt. Aber ich bezweifele, dass man es dadurch vollständig verhindern kann.


    Was ich auch schon erlebt habe ist der Hinweis an den Schultüren, dass bei einer Veranstaltung Film- und Tonaufnahmen gemacht werden, und man sich bei Teilnahme an derselben damit einverstanden erklärt

  • Aber die Kollegin ist doch schon einsichtig und wird in Zukunft sicher nicht mehr für Schülerfotos das Privathandy verwenden.

    Mag sein, aber es gibt ja noch mehr Kollegen.

    Das wundert mich auch, sowas gibt es bei uns nicht und ja, wir machen alle Handy-Fotos, alles andere ist doch völlig unrealistisch.
    Ich habe sogar die Einschulung mit dem privaten Handy gefilmt, wie sollte es auch anders gehen?


    Ähm, mit einer nicht am Internet hängenden Kamera, die der Schule gehört zum Beispiel? Klingt verrückt, aber nein, nicht jeder will sein Kind auf deinem Privathandy wissen. Am besten noch in der lustigen Eltern-Whatsapp-Gruppe teilen, weil irgendwelche Prol-Eltern machen das schließlich auch, geht natürlich nicht anders.

    Von meinen eigenen Kindern kenne ich es auch so und freue mich immer sehr, wenn ich ein Bild sehe, auf dem die Kids mit leuchtenden Augen Plätzchen gebacken / in den Zoo gefahren / einen Ausflug gemacht haben.

    Ich nicht. Ich mag es nicht, wenn die Fotos so hochgeladen werden, dass sie jede beim Öffnen auf sein Gerät runterlädt.


    Es wundert mich teilweise, dass Lehrerinnen, die auch Mutter sind, solche Fragen stellen, die sich sehr danach anhören, als würde es drauf angelegt, den Lehrern des eigenen Kindes das Leben möglichst schwer zu machen.

    Mich wundert, dass Eltern schreiben, sie fänden es total normal und okay, wenn Lehrkräfte mit ihren Privathandys ihre SuS fotografieren und filmen.


    Offenbar geht jedes Maß für Angemessenheit beim Datenschutz verloren.

  • In meinem ersten Jahr als Lehrerin bekam ich eine erste Klasse. In Bayern war es damals üblich, dass die Familie in der ersten Schulstunde mit im Klassenzimmer war. Ich wurde von Eltern die ganze Zeit gefilmt, was mir sehr unangenehm war. Heute würde ich darum bitten, die Videokamera auszumachen. Andererseits wäre es sicher witzig, sich ganz heimlich dieses Filmchen anzuschauen. Aber es ging mir an dem Tag überhaupt nicht gut, weil ich noch etwas sehr Trauriges vor mir hatte. Ich werde es nie vergessen. Ich wundere mich, wie ich den Vormittag überhaupt überstehen konnte und dann wird man auch noch gefilmt..

  • Ähm, mit einer nicht am Internet hängenden Kamera, die der Schule gehört zum Beispiel?

    Gehts noch komplizierter?


    Die Folge davon, so einen Kleinkram derart aufzublasen und Lehrkräften ans Bein zu pissen, ist dass halt keine Bilder mehr gemacht werden. Auch gut. Aber auch ein bisschen schade, weil damit ja doch etwas von dem verloren geht, was Schule nett machen und später eine schöne Erinnerung sein kann.

  • Mich wundert, dass Eltern schreiben, sie fänden es total normal und okay, wenn Lehrkräfte mit ihren Privathandys ihre SuS fotografieren und filmen.

    In BW ist das mit Genehmigung erlaubt, wenn die Fotos dienstlich notwendig (z.B. Namenlernfotos zu Coronazeiten) sind oder durch ein (geräteunabhängige) Einverständnis der Eltern abgedeckt ist.. Es ist schlicht erlaubt, und es wird ebenso professionell mit den Daten bzw. Fotos umgegangen wie bei der Nutzung jeden anderen Geräts.


    Vielleicht sehe ich das daher anders als du. Und es wurden hier ja erlaubte Fotos mit dem falschen Gerät gemacht, nicht einfach ungefragt wild herumfotografiert.

  • Ähm, mit einer nicht am Internet hängenden Kamera, die der Schule gehört zum Beispiel?

    Warum, mit welcher Begründung?!?
    Eine Einschulung ist eine öffentliche Veranstaltung (und somit darf ohne weitere Genehmigung gefilmt und fotografiert werden), da ist jahrelang sogar die Zeitung gekommen und wenn die Eltern nicht dem ganzen schriftlich widersprochen haben, dann sind die Fotos in der Zeitung veröffentlicht worden.


    Offenbar geht jedes Maß für Angemessenheit beim Datenschutz verloren.

    Nee, offenbar übertreibst du maßlos oder hast keine Ahnung von Datenschutz.

  • Eine Einschulung ist eine öffentliche Veranstaltung (und somit darf ohne weitere Genehmigung gefilmt und fotografiert werden), da ist jahrelang sogar die Zeitung gekommen und wenn die Eltern nicht dem ganzen schriftlich widersprochen haben, dann sind die Fotos in der Zeitung veröffentlicht worden

    Ich habe von dir schon so einiges rechtlich fragwürdiges gelesen, aber das geht wirklich weit daneben. Weder ist eine Einschulung eine öffentliche Veranstaltung mit völlig offenem Personenkreis noch dürften selbst auf einer solchen einfach ungefragt Bilder aufgenommen und dann veröffentlicht werden. Die Eltern müssen dafür auch nicht aktiv widersprechen, sondern müssten andersherum aktiv zustimmen. Die Ausnahmeregelung des §23 Abs. 1 Satz 3 KunstUrhG für Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Vorgänge scheitert schon an der obligatorischen Teilnahme an der Einschulung im Gegensatz zur selbstbestimmten Teilnahme an z.B. Demonstrationen.


    Ein Einverständnis kann lediglich vorausgesetzt werden, wenn explizit für ein zur Veröffentlichung vorgesehenes Foto posiert wird und nicht bereits, wenn überhaupt für ein Foto posiert wird. Gerade im Zusammenhang mit Kindern kann auch nicht ohne weiteres auf ein berechtigtes Interesse des Veranstalters nach Art. 6 Abs. 1 Bst. f DSGVO abgestellt werden. Besonders bei Personen unter 18 Jahren werden hier bei der Interessenabwägung mit den Rechten der abgebildeten Personen besonders strenge Anforderungen gestellt.

  • Darf ich als Lehrerin dagegen eigentlich auch vorgehen?

    Womöglich musst du das sogar. Wenn es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, müsst ihr auch für die Einhaltung von Gesetzen sorgen.


    Insgesamt möchte ich sagen, dass mich die laxe Haltung zum Datenschutz etwas stört. Wir sind da auch Vorbilder für unsere Schülerinnen, die ja manchmal Fotographie und Freizügigkeit in unangemessener Form verbinden.


    Da können wir nicht mit larifari „sind ja nur Fotos“ daherkommen. Die Problematik bei digitaler Fotographie ist eben das Digitale. Es geht also nicht nur um das Recht am eigenen Bild, sondern eben auch um die elektrische Verarbeitung personenbezogener Daten. Sobald man ein Digitalfoto von jemander macht, wird man zu datenverarbeitenden Stelle. Nutzt man ein Dienstgerät, ist die Schule datenverarbietende Stelle, irgendjemand ist dafür zuständig, dass die verwendeten Geräte, Software und Dienste den Bedingungen genügen. Man selbst lehnt sich entspannt zurück, weil man nur dafür sorgen muss, dass die Bilder das Gerät nicht oder nur auf den vorgesehenen Wegen verlassen.


    Nutzt man ein privates Gerät, kann die Schule dafür nicht verantwortlich sein. Man wird also selbst zur datenverarbeitenden Stelle. Dann ist man auch selbst dafür verantwortlich, alle Bedingungen der z. B. DSGVO zu erfüllen. Die kennen die meisten schon nicht. Aber auch sonst könnte die technische Umsetzung für eine Privatperson herausfordernd werden.


    Ich möchte die Verstöße auch nicht als Realismus verstehen. Gesetze sind nicht irreal, sie gelten. Mitnichten ist ein Mobiltelefon die einzige Möglichkeit zur Anfertigung von Lichtbilder. Eine dezidierter Fotographierkasten (aka Kamera) gibt es ohne Netz- und Cloud-Anbindung. Das macht die Einhaltung von Datenschutzvorgaben dann erheblich einfacher. Und ja, eine Schule kann so etwas anschaffen. Das sollte sie auch tun, wenn die Bilder wichtig wären.


    Hier treibt der Privatgeräte-Fetisch mal wieder seltsame Blüten.


    Ich bin mit 6000 Fotos aus dem Urlaub wieder gekommen. Darauf sind Landschaft, Tiere, Pflanzen und Lebensmittelverkaufsverpackungen. Aber keine Leute. Ich weiß nicht warum ich. Leute fotographieren sollte. Ich habe auch keine Bilder aus meiner Kindheit. Mir fehlt nichts.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Beitrag von Plattenspieler ()

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  • scheitert schon an der obligatorischen Teilnahme an der Einschulung

    Wieso sollte die obligatorisch sein, im Gegensatz zur Schulpflicht am ersten Schultag gibt es die bei der Einschulung nicht und du wirst es nicht glauben, auch dieses Jahr haben wieder diverse Kinder gefehlt, weil es eben freiwillig ist, samstags da aufzutauchen.


    Übrigens stammt dies auch nicht von mir, sondern vom Schulamt, dass es eine öffentliche Veranstaltung ist und außer während Corona können da auch andere Leute als nur die Einschüler und die Familien teilnehmen, natürlich.


    Viele Schulen führen die Einschulungen ja sogar auf dem Schulhof durch, wo gar nichts mehr kontrolliert werden kann und soll.

  • Achso und veröffentlicht wird das ganze auch nicht, das letzte Mal wurde es den Klasseneltern als Link zur Verfügung gestellt, mit der Absprache, dass der Link nicht weitergegeben wird.
    Hat nicht funktioniert, also sollten sie sich das diesmal auf der Elternversammlung anschauen.
    Tja, hat sich nun eh erledigt, eine Kollegin hat versehentlich das komplette Theaterstück vor der Kamera posiert, wir sehen also 20 Minuten ihren Rücken und hören nur das gesprochene.

  • Wieso wollt ihr das Theaterstück noch als Video zeigen? Wer es sehen möchte, konnte doch zur (bei euch öffentlichen) Aufführung kommen.

    Haben einige Eltern auch gemacht, hatten wir drum gebeten, dass nicht, weil die Aula zu klein ist, um eben Eltern von mehr als 50 Kindern zu fassen. Außerdem wollen oder wollten vor allem die Kinder es selber sehen (denn das kann man ja nicht, wenn man mittendrin ist), das geht nur mit Aufnahme.

  • Da steht keine Norm

    ? Möchtest du die Paragraphen haben?


    Es steht in der VO DV 1, §2.
    Bolzbold hatte es bereits verlinkt, aber dann gelöscht, weil ich es ja schon geschrieben hatte.


    Das sind in NRW bei den Lehrern allgemein bekannte Regelungen.

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