Fotos mit privatem Handy/ Grundschule

  • Liebes Forum,

    ich benötige eure Hilfe, vielleicht auch andere Sichtweisen auf den vorliegenden Fall. An der Grundschule meiner Kinder machte eine Kollegin mit ihrem privaten Handy Fotos. Ein schulinternes iPad war nicht Vorort, so dass sie zum Handy griff. (Für das schulinterne iPad liegen Einverständniserklärungen der Eltern vor). Fotos benötigte sie für den Unterricht.


    Sie entschuldigte sich für die Fotos, die Schulleitung unterwies sie. Die Fotos seien umgehend gelöscht und nicht mehr verwendet worden. Mir fällt die Sachlage schwer. Verstoß gegen den Datenschutz/ Recht am eigenen Bild. Schwirren die Fotos meines Kindes in einer Cloud. Was kann das Schulamt hier machen bzw. was würde es machen? Vielen Dank für Rückmeldungen

  • Formal mag es wohl nicht erlaubt sein. Allerdings sollte man sich auch klar machen, dass man nie vollständige Kontrolle hat und haben wird.


    Hinzu kommt, dass das Ziel ja "erreicht" wurde. Mehr wird hier nicht möglich sein. Es wird ja wohl keiner ihr privates Gerät durchforsten und zusätzlich ihre Clouddienste checken...


    Man kann ja auch mal davon ausgehen, dass die von dir beschriebene Lehrerin ihren Job ernst nimmt und nicht willkürlich irgendwelche Bilder teilt.


    Die Handys der Mitschüler stellen für das Recht am eigenen Bild die weitaus größere Gefahr für das eigene Kind dar.

  • Sie entschuldigte sich für die Fotos, die Schulleitung unterwies sie. Die Fotos seien umgehend gelöscht und nicht mehr verwendet worden. Mir fällt die Sachlage schwer. Verstoß gegen den Datenschutz/ Recht am eigenen Bild. Schwirren die Fotos meines Kindes in einer Cloud. Was kann das Schulamt hier machen bzw. was würde es machen?

    Die Kollegin hat offenbar gegen schulinterne Regelungen / Datenschutzvereinbarungen verstoßen. Sie hat die Fotos gelöscht. Die Schulleitung hat mit ihr gesprochen. Sie hat sich entschuldigt. Was soll denn da bitte noch das Schulamt machen? Das ist aus meiner Sicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die Frau hat ja keine Kinderbilder ins Internet gestellt oder anderweitig missbräuchlich verwendet. Ich würde mir in solchen Situationen manchmal etwas mehr Augenmaß und etwas weniger Panik auch bei Eltern wünschen. Lehrer sind Menschen und machen Fehler - und dieser Fehler hier wurde offenbar nachdrücklich aufgearbeitet und ich glaube nicht, dass da noch etwas "in der Cloud schwirrt". Wie k_19 sagt: Die Handys der Mitschüler sind da viel gefährlicher. Und es wundert mich manchmal auch (ohne Sonja 1982 persönlich zu meinen), dass manche Eltern bei schulischen Aufnahmen massiv ängstlich sind und erhebliche Bedenken selbst bei Klassenfotos haben, in ihrem facebook- oder Instagram-Account aber lustig Bilder aus dem letzten Urlaub mit dem Nachwuchs teilen.

  • Mich wundert, dass die Einverständniserklärung an das Gerät gekoppelt ist und nicht an den Verwendungszweck der Bilder. Das kenne ich so nicht.


    Und darüber, ob die Lehrerin ihr privates Handy von der Schulleitung zur Verarbeitung von sensiblen Daten hat genehmigen lassen, werden die Eltern normalerweise nicht informiert. Es wundert mich, dass das bekannt ist.


    Zu dem Sachverhalt direkt:

    - eine Lehrerin fotografiert aus dienstlichen Gründen, für die es eine Einverständniserklärung der Eltern gibt

    - Eltern beschweren sich wegen der Nutzung des falschen Geräts

    - Die Schulleitung schafft Abhilfe und lässt fieBilder löschen.

    - Die Lehrerin ist einsichtig und entschuldigt sich.

    - Die Eltern sind aber nicht zufrieden und möchten mehr.


    Da stellt sich für mich die Frage, was noch erreicht werden soll.

  • Das Recht am Bild betrifft die Veröffentlichung, nicht das reine Anfertigen von Fotos.

    Ob Bilder in irgendeiner Cloud gespeichert wurden oder nicht, ist reine Spekulation.

    Hier ist überhaupt kein irgendwie gearteter rechtlicher Verstoß erkennbar, so lange die Bilder nirgendwo veröffentlicht werden.

  • ich würde da auch keine Welle machen.


    Aber diesbezüglich ist die Sachlage klar:

    Und darüber, ob die Lehrerin ihr privates Handy von der Schulleitung zur Verarbeitung von sensiblen Daten hat genehmigen lassen, werden die Eltern normalerweise nicht informiert. Es wundert mich, dass das bekannt ist.

    Wenn in NRW ein Dienstgerät zur Verfügung steht darf (mit Ausnahme des Schuleiters) kein Lehrer private Daten der Schüler auf einem Privatgerät verarbeiten. Auch keine Fotos.

    Daher kann der Schulleiter die Genehmigung nicht erteilt haben - es gibt ja Dienstgeräte.


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    ich muss Moebius daher widersprechen. Natürlich gab es hier einen rechtlichen Verstoß. Allerdings würde ich den a) generell nicht so hoch hängen (da die Fotos ja nur für den internen Gebrauch zum Ausdrucken gebraucht wurden) und b) nach dem Löschen der Bilder erst recht nicht.

  • Das Recht am Bild betrifft die Veröffentlichung, nicht das reine Anfertigen von Fotos.

    Aus dem Nähkästchen:

    Ich hatte meine Klasse auf einem Ausflug mit dem Handy fotografiert, meistens in kleineren Grüppchen. Später wurden ein paar der Fotos - natürlich mit Einverständnis der Eltern - auf der Homepage der Schule veröffentlicht. Einzelne Kinder wurden zu diesem Zweck verpixelt.

    Bevor ich die Fotos vom Handy löschen konnte, das mache ich meistens recht schnell, wurde mir das Handy zusammen mit einem halben Dutzend Tablets in der Schule gestohlen.

    Das ist etwa drei Jahre her, alle Geräte sind nicht wieder aufgetaucht. Es ist seitdem nichts weiter passiert, trotzdem ist mir noch heute nicht wohl bei dem Gedanken, dass die Fotos (neben den üblichen Daten) irgendeiner fremden Person in die Hände gefallen ist. Danach bin ich extrem vorsichtig im Umgang mit dem privaten Gerät geworden.

  • Ich kenne die Rechtslage nicht bis ins Kleingedruckte, deshalb muss ich nochmal nachfragen.

    Wenn in NRW ein Dienstgerät zur Verfügung steht darf (mit Ausnahme des Schuleiters) kein Lehrer private Daten der Schüler auf einem Privatgerät verarbeiten. Auch keine Fotos.

    Daher kann der Schulleiter die Genehmigung nicht erteilt haben - es gibt ja Dienstgeräte.

    Wenn ich auf dem Ausflug mit einer Klasse Fotos machen möchte, muss ich dafür mein Dienstgerät verwenden? Das wäre jetzt ein Laptop.

    Aber wenn ich z.B. in den Tierpark oder auf den Abenteuerspielplatz gehe, nehme ich doch kein Laptop zum Fotografieren mit. Brauche ich dann für die Nutzung meines privaten Handys eine Genehmigung der SL? Es gibt keine Diensthandys...

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    • Offizieller Beitrag

    Pepe: Hm, im Idealfall gäbe es dann eine Digitalkamera in der Schule.


    Ich möchte auch nicht ausschließen, dass man im Falle eines Ausflugs sagt: es gibt kein passendes Dienstgerät, weil man da ja in der Regel kein iPad zum Fotografieren mitnimmt. Da würde das rechtlich vielleicht sogar sauber sein. (Ich mache mich mal schlau. )


    Aber wenn es im Schulgebäude ist, wo definitiv passende Dienstgeräte nutzbar sind, ist es schon ein rechtlicher Verstoß. ... (Leider..Fände es gut, wenn das realistischer eingeordnet würde.)

  • Ich bin gerade froh, dass das bei uns keine gelebte Realität ist, auch wenn die Rechtslage vermutlich ähnlich ist.


    Ich habe beim ersten Elternabend alle Eltern gefragt, ob ich dann und wann (bei Ausflügen oder besonderen Aktivitäten) Fotos der Kinder machen darf / soll, insbesondere Gruppenfotos. Zum Glück haben alle zugestimmt (schriftlich), denn sie freuen sich über die Einblicke in den Schulalltag ihres Kindes. Es geht um maximal 5-10 Bilder pro Schuljahr.


    Früher war es so, dass wir unseren Schulkindern am Ende der 4. Klasse eine CD / Stick mit Fotos der Grundschulzeit mitgegeben haben. Ob das noch gehen wird / ich es machen werde, weiß ich noch nicht.


    Von meinen eigenen Kindern kenne ich es auch so und freue mich immer sehr, wenn ich ein Bild sehe, auf dem die Kids mit leuchtenden Augen Plätzchen gebacken / in den Zoo gefahren / einen Ausflug gemacht haben.

  • Früher war es so, dass wir unseren Schulkindern am Ende der 4. Klasse eine CD / Stick mit Fotos der Grundschulzeit mitgegeben haben. Ob das noch gehen wird / ich es machen werde, weiß ich noch nicht.

    Das habe ich "früher" auch so gemacht. Später gab es für jedes Kind ein paar ausgedruckte Erinnerungsfotos, die sie zum Abschied bekommen. Das sind dann durchaus unterschiedliche Päckchen. Aber auch da sagen immer ein paar (wenige) Familien, dass sie das nicht möchten. Das muss man sich notieren und nicht aus den Augen verlieren.

  • Da stellt sich für mich die Frage, was noch erreicht werden soll.

    Dass so ein Scheiß nie wieder passiert? Dem generellen Tenor, dass das Fotografieren von Kindern eine Lappalie sei und mit "Löschen" sich alle Dateien in Luft auflösten, stimme ich nicht zu.


    ... (Für das schulinterne iPad liegen Einverständniserklärungen der Eltern vor). ...

    Selbst Schuld, wenn du meinst, die Bilder deines Kindes wären auf einem Apple-Gerät sicherer, du hast das Einverständnis offenbar unterschrieben.

  • Sie entschuldigte sich für die Fotos, die Schulleitung unterwies sie. Die Fotos seien umgehend gelöscht und nicht mehr verwendet worden. Mir fällt die Sachlage schwer. Verstoß gegen den Datenschutz/ Recht am eigenen Bild. Schwirren die Fotos meines Kindes in einer Cloud. Was kann das Schulamt hier machen bzw. was würde es machen? Vielen Dank für Rückmeldungen

    Es wundert mich teilweise, dass Lehrerinnen, die auch Mutter sind, solche Fragen stellen, die sich sehr danach anhören, als würde es drauf angelegt, den Lehrern des eigenen Kindes das Leben möglichst schwer zu machen.

  • Dass so ein Scheiß nie wieder passiert? Dem generellen Tenor, dass das Fotografieren von Kindern eine Lappalie sei und mit "Löschen" sich alle Dateien in Luft auflösten, stimme ich nicht zu.

    Glücklicherweise ist das nicht dem Empfinden des Einzelnen anheim gestellt, sondern in Gesetzen geregelt.


    Hier ein sicher für den einen oder anderen überraschender Überblick:

    https://www.wbs.legal/medienre…keitsrecht/recht-am-bild/

  • Dass so ein Scheiß nie wieder passiert? Dem generellen Tenor, dass das Fotografieren von Kindern eine Lappalie sei und mit "Löschen" sich alle Dateien in Luft auflösten, stimme ich nicht zu.

    Aber die Kollegin ist doch schon einsichtig und wird in Zukunft sicher nicht mehr für Schülerfotos das Privathandy verwenden.

  • Mich wundert, dass die Einverständniserklärung an das Gerät gekoppelt ist und nicht an den Verwendungszweck der Bilder. Das kenne ich so nicht.

    Das wundert mich auch, sowas gibt es bei uns nicht und ja, wir machen alle Handy-Fotos, alles andere ist doch völlig unrealistisch.
    Ich habe sogar die Einschulung mit dem privaten Handy gefilmt, wie sollte es auch anders gehen?

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    • Offizieller Beitrag

    Liebes Forum,

    ich benötige eure Hilfe, vielleicht auch andere Sichtweisen auf den vorliegenden Fall. An der Grundschule meiner Kinder machte eine Kollegin mit ihrem privaten Handy Fotos. Ein schulinternes iPad war nicht Vorort, so dass sie zum Handy griff. (Für das schulinterne iPad liegen Einverständniserklärungen der Eltern vor). Fotos benötigte sie für den Unterricht.


    Sie entschuldigte sich für die Fotos, die Schulleitung unterwies sie. Die Fotos seien umgehend gelöscht und nicht mehr verwendet worden. Mir fällt die Sachlage schwer. Verstoß gegen den Datenschutz/ Recht am eigenen Bild. Schwirren die Fotos meines Kindes in einer Cloud. Was kann das Schulamt hier machen bzw. was würde es machen? Vielen Dank für Rückmeldungen

    Ich empfinde das als eine völlige Lappalie. Mit der Entschuldigung und der Einsicht der Lehrkraft ist die Sache m.E. (auch aus Schulleitungssicht) erledigt.
    Der Frage, was das Schulamt denn machen soll (was wünschst Du Dir?), schließe ich mich an.

    Beispiele wären:
    Förmliche Rüge

    Disziplinarverfahren mit Bezügekürzung o.ä.

    Entlassung aus dem Dienst.

    Such Dir etwas aus.

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