Hallo Zusammen,
kann mir jemand sagen, wo geschrieben steht, ab wann eine Fachschaft einen Vorsitzenden benötigt? In der Konferenzordnung und dem Schulgesetz BW bin ich nicht fündig geworden. Nur das alle unterrichtenden in dem Fach Stimmberechtigt sind. In einem Elternbeiratsheft habe ich gelesen, dass SL den Vorsitzenden bestimmen ... ich dachte eigentlich die Fachschaft selbst bestimmt den Vorsitzenden? Wir sind nur zu Dritt - ist es zwingend einen Fachschaftsvorsitz zu vergeben? Danke für Eure Rückmeldung.