Fachschaftsvorsitz

  • Hallo Zusammen,


    kann mir jemand sagen, wo geschrieben steht, ab wann eine Fachschaft einen Vorsitzenden benötigt? In der Konferenzordnung und dem Schulgesetz BW bin ich nicht fündig geworden. Nur das alle unterrichtenden in dem Fach Stimmberechtigt sind. In einem Elternbeiratsheft habe ich gelesen, dass SL den Vorsitzenden bestimmen ... ich dachte eigentlich die Fachschaft selbst bestimmt den Vorsitzenden? Wir sind nur zu Dritt - ist es zwingend einen Fachschaftsvorsitz zu vergeben? Danke für Eure Rückmeldung.

  • Fachschaftsvorsitzende dürfen in BW sowohl durch Wahl aus der Fachschaft heraus bestimmt werden als auch von der SL festgesetzt werden. Habe beides schon erlebt. Zur anderen Frage muss ich erst selbst nachschauen, wo dazu etwas zu finden ist, gehe aber davon aus, dass jede Fachschaft unabhängig von ihrer Größe eine vorsitzende Person benötigt. Insofern wird es auch keine Angaben geben, ab welcher Größe eine vorsitzende Person in einer Fachschaft benötigt wird, da dies qua Existenz der Fachschaft vonnöten ist und bei lediglich einem Mitglied diese Person dann auchautomatisch den Vorsitz innehat.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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