zu viele Freistunden

  • Hä? Aber so funktioniert doch Teilzeitberechnung nicht. Wie könnte man denn sonst z. B. in pflegerischen Tätigkeiten Schicht arbeiten? Da sind die Zeiten auch immer unterschiedlich.

    Auch Schichtarbeiter in Teilzeit können eine solche Verteilung der Arbeitszeit verlangen, dass sie nur noch einer bestimmten Schicht zugeordnet werden können. (vgl. LAG Köln, Az. 7 Sa 766/12).


    Gerade in Schule sehe ich wirklich keine Notwendigkeit, warum Besprechungen und Konferenzen quer über die Wochentage verteilt liegen müssten. Das gilt insbesondere bei kurzfristiger Terminierung, die dann de facto wirklich zu einer zu hohen "Bereitschaftszeit" (die gleichwohl eher keine ist) führen würde. Das Problem lässt sich einfach mit einem festen Besprechungstag lösen, der von allen Lehrkräften freizuhalten ist und an dem verlässlich diese ganzen Veranstaltungen liegen.

  • Freut mich, dass dich das erheitert. Aber lies dich einfach mal in den Fall von damals ein. Dort wird sehr deutlich gemacht, dass ein Teilzeitanspruch nicht daran scheitert, dass dann auch arbeitnehmerseitig Einschränkungen der Verfügbarkeit zu bestimmten Zeiten vorliegen können. Es ist also keineswegs so, dass der Arbeitgeber lediglich darauf zu achten hat, dass die Arbeitszeitanteile der Teilzeitquote entsprechen, sondern sich auch zeitliche Einschränkungen gefallen lassen muss.

  • Auch Schichtarbeiter in Teilzeit können eine solche Verteilung der Arbeitszeit verlangen, dass sie nur noch einer bestimmten Schicht zugeordnet werden können. (vgl. LAG Köln, Az. 7 Sa 766/12).


    Gerade in Schule sehe ich wirklich keine Notwendigkeit, warum Besprechungen und Konferenzen quer über die Wochentage verteilt liegen müssten. Das gilt insbesondere bei kurzfristiger Terminierung, die dann de facto wirklich zu einer zu hohen "Bereitschaftszeit" (die gleichwohl eher keine ist) führen würde. Das Problem lässt sich einfach mit einem festen Besprechungstag lösen, der von allen Lehrkräften freizuhalten ist und an dem verlässlich diese ganzen Veranstaltungen liegen.

    Das Urteil hat relativ wenig mit Schule zu tun. Letztlich ist es eine Einzelfallentscheidung.


    Bei uns an der Schule ist durchaus so, dass es "betriebliche" Notwendigkeiten zu bestimmten Arbeitszeiten gibt. Beispielsweise müssen bestimmte Konferenzen so gelegt werden, dass die Eltern daran teilnehmen können. Daran würde bereits eine zugesicherte Arbeitszeit von 8:00 Uhr bis max. 16:00 Uhr scheitern. Wie soll da jemals ein Elternabend oder ein Elternsprechtag stattfinden? Weiterhin sind Fortbildungen auch an die Termine der Referenten gebunden. Dann haben wir Treffen mit anderen Schulen gemeinsam. Beispielsweise schulübergreifende Fachkonferenzen aber auch Förderkommissionen. Oder bestimmte Arbeitsgruppen. Ich war vor kurzem auf einer regionalen Fachkonferenz. Eingeladen durch die regionalen Fachberater und Anwesenheitspflicht für die Fachkonferenzleitungen.


    Und dann kommt natürlich auch einfach hinzu, dass zu mindestens bei uns rund 75% in irgendeiner Form Teilzeit haben. Wie soll man es hinbekommen, dass alle da nur innerhalb ihres 20 h Korridors Konferenzen haben.

    Was natürlich vollkommen richtig ist, dass die Schule sich bemühen muss die Konferenzen möglichst auf ein oder zwei feste Termine zu legen. Da sind wir wieder bei dem von dir zitierten Urteil. Die Teilzeitkraft muss nicht hinnehmen, dass die Schule Termine ohne jeglichen Grund quer über die Woche verteilen. Aber ich kann mir auch kaum vorstellen, dass es viele Schulen gibt, die so etwas machen. Aber auf der anderen Seite hat sie keinen Anspruch auf Einsatz an drei Tagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

  • Freut mich, dass dich das erheitert. Aber lies dich einfach mal in den Fall von damals ein. Dort wird sehr deutlich gemacht, dass ein Teilzeitanspruch nicht daran scheitert, dass dann auch arbeitnehmerseitig Einschränkungen der Verfügbarkeit zu bestimmten Zeiten vorliegen können. Es ist also keineswegs so, dass der Arbeitgeber lediglich darauf zu achten hat, dass die Arbeitszeitanteile der Teilzeitquote entsprechen, sondern sich auch zeitliche Einschränkungen gefallen lassen muss.

    Es ist nicht die aktuelle Rechtsprechung. Es ist hat ganz andere Hintergründe und beleuchtet in keinster Weise die Situation an Schulen. Es ist die Entscheidung eines Gerichts in einem konkreten Fall. Außerdem hat es weder formal eine Bindungswirkung noch handelt es sich um ein Bundesgericht an dem sich andere Gerichte orientieren würden. Ein anderes Gericht, womöglich in einem anderen Bundesland, würde den Fall vielleicht anders entscheiden. Vielleicht hätte auch das BAG den Fall anders entschieden.

  • [...] Aber auf der anderen Seite hat sie keinen Anspruch auf Einsatz an drei Tagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

    Bei 50%-Teilzeit kann aber nicht 100% Bereitschaft (und damit Zugriff auf ca. ca. 41h Arbeitszeit) pro Woche verlangt werden.



    Wenn ich wegen Kinderbetreuung reduzieren würde, würde ich an einer Schule ohne festem Konferenztag daher im Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit auch tatsächlich Arbeitszeiten beantragen und nicht nur Unterrichtszeiten. Ich bin mir sicher, dass es einer Schule zuzumuten ist, gerade bei vielen Teilzeitkräften, für Konferenzen und Besprechungen einen festen Termin zu bestimmen. Für Zusatztermine, die auch für Vollzeitkräfte Zusatztermine sind, kann man im Teilzeitkonzept festhalten, wie Teilzeitkräfte dabei entsprechend ihrer Teilzeit entlastet werden können.

    LG DFU

    Einmal editiert, zuletzt von DFU ()

  • Bei 50%-Teilzeit kann aber nicht 100% Bereitschaft (und damit Zugriff auf ca. ca. 41h Arbeitszeit) pro Woche verlangt werden.

    Da verwechselst Du aber gerade zwei Aspekte. Bereitschaft haben z.B. Ärzte wenn sie sich bereit halten müssen, um kurzfristig eingesetzt zu werden. In der Schule (sollte) es aber so sein, dass Du mit einen entsprechenden Vorlauf eingeladen wirst. Letztlich ist es eine vergleichbare Situation wie bei der Schichtarbeit. Du hast aber einen großen Teil deiner Arbeitszeit fest aber auch einen Teil der Arbeitszeit flexibel.

    Wenn ich wegen Kinderbetreuung reduzieren würde, würde ich an einer Schule ohne festem Konferenztag daher im Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit auch tatsächlich Arbeitszeiten beantragen und nicht nur Unterrichtszeiten. Ich bin mir sicher, dass es einer Schule zuzumuten ist, gerade bei vielen Teilzeitkräften, für Konferenzen und Besprechungen einen festen Termin zu bestimmen. Für Zusatztermine, die auch für Vollzeitkräfte Zusatztermine sind, kann man im Teilzeitkonzept festhalten, wie Teilzeitkräfte dabei entsprechend ihrer Teilzeit entlastet werden können.

    Dem würde ich auch zustimmen. Ich denke, dass es generell sinnvoll ist, einen festen Konferenztag einzuplanen. Genauso hast Du vollkommen Recht, dass man Teilzeitkräfte entlasten muss. Wobei wir da auch wieder bei der Frage der teilbaren und der nichtteilbaren Aufgaben sind. Eine Nachbarschule erstellt am Anfang des Schuljahres Arbeitsaufträge, die in Gruppen bearbeitet werden. Je nach Stundenzahl und Interesse kann man da die Belastung unterschiedlich verteilen. Eine interessante Idee. Bei Konferenzen ist es natürlich schwieriger. Da gibt es sicherlich eine Reihe von Konferenzen an denen man einfach teilnehmen muss. Grundsätzlich liegt es natürlich auch am Umgang der Schule mit Konferenzen. Manche machen viele (unnötige) Konferenzen anderer nur das Wichtigste.

  • Der Unterschied zur Schichtarbeit ist: die Schichtarbeit umfasst ein festes Stundenkontingent und der Einsatz ist langfristig planbar. Schulen dürfen quasi unbegrenzt viele Stunden Konferenzen ansetzen und in unverhältnismäßiger Weise auf die Lebenszeit der Beschäftigten zugreifen. Und eine Woche Einladungsfrist ist auch weit entfernt von langfristiger Planung.


    Ich verstehe den Präsenzfetisch in der Schulwelt auch nicht so recht. Meine letzte Stunde hat absurd viel konferiert und wie fantastisch waren die Corona-Videokonferenzen, bei denen man diese verschwendete Lebenszeit wenigstens mit Kopfhörern in der Sonne sitzend im Garten verbringen oder nebenbei ne Wand streichen konnte etc. Mitbekommen hat man ja trotzdem alles.

  • Und eine Woche Einladungsfrist ist auch weit entfernt von langfristiger Planung.

    Das sehe ich auch so, aber mit einem schon zu Schuljahresbeginn erstellten Terminplan lässt sich das ja vermeiden. Abgesehen von Ordnungsmaßnahmenkonferenzen, die ja nicht planbar sind, werden an meiner Schule alle Konferenz- und andere Termine - Gesamtkonferenzen, Abteilungsdienstbesprechungen, Bildungsgang- und Fachkonferenzen (diese können wir mittlerweile ausfallen lassen, wenn nichts Wichtiges ansteht), Zeugniskonferenzen, Eltern- und Ausbilder*innen-Sprechtag usw. - schon etwa zwei Wochen nach Schuljahresbeginn veröffentlicht. Die Planbarkeit ist daher für alle Beteiligten gegeben. Wir haben zudem schon seit Jahren den Donnerstag als festen Konferenztag.

    Vom Konferenztag wird allerdings doch manchmal abgewichen, da die Zeugniskonferenzen an einem Montag, einem Dienstag und zwei Donnerstagen stattfinden und die Abteilungsdienstbesprechungen sowie GK zum Schuljahresabschluss "traditionell" an dem Dienstag vor den Sommerferien sowie selbige und auch Fachkonferenzen am letzten Dienstag und Mittwoch in den Sommerferien - bei Schuljahresende und -beginn an einem Donnerstag, wie es fast immer in NDS der Fall ist - angesetzt werden. Aber auch diese Termine stehen durch den o. g. Schuljahresterminplan weit im Voraus fest.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wir hatten jahrelang einen festen Konferenztag und mussten ihn im letzten Jahr leider streichen. Jetzt haben wir abwechselnd Mo, Di, Mi oder Do Konferenz. Die Termine stehen allerdings schon zu Schuljahresbeginn fest.

    Dadurch kann sich jeder langfristig darauf einstellen und evtl nötige Betreuung planen.


    Das Problem mit dem Konferenztag war, dass wir zu viele Leute in Teilzeit hatten und es nicht mehr möglich war einen vernünftigen Stundenplan zu erstellen bei dem alle Kollegen am Konferenztag Unterricht hatten.

  • Der Unterschied zur Schichtarbeit ist: die Schichtarbeit umfasst ein festes Stundenkontingent und der Einsatz ist langfristig planbar. Schulen dürfen quasi unbegrenzt viele Stunden Konferenzen ansetzen und in unverhältnismäßiger Weise auf die Lebenszeit der Beschäftigten zugreifen. Und eine Woche Einladungsfrist ist auch weit entfernt von langfristiger Planung.

    Sprich mal mit Leuten aus der Alten- oder Krankenpflege darüber wie langfristig sie ihre Schichten haben.


    Und nein, Schule darf nicht "quasi unbegrenzt viele Stunden an Konferenzen" ansetzen. Schule muss so planen, dass für Vollzeitstellen 40+x (Ferienausgleich) Stunden Arbeitszeit pro Woche rauskommen. Und für Teilzeit entsprechend anteilig. Wenn das nicht passt, kannst Du dich an die SL wenden und fragen welche Arbeiten wegfallen sollen.


    Schule darf auch nicht unverhältnismäßig auf deine Lebenszeit zugreifen. Dazu gehört, dass Konferenzen frühzeitig angekündigt werden und das die familiären Bedürfnisse berücksichtigt werden. Allerdings nur wenn das auch möglich ist. Ich kann halt nicht sagen, dass ich nur bis 16:00 Uhr arbeite und deswegen nicht zur Zeugniskonferenz komme. Oder weil ich da meinen freien Tag habe. Auf der anderen Seite muss Schule solche Sache so legen, dass ich möglichst wenig belastet bin. Und wenn es zu viele Konferenzen sind, muss Schule sie gleichmäßig verteilen und Prioritäten setzen.

  • In der Schule (sollte) es aber so sein, dass Du mit einen entsprechenden Vorlauf eingeladen wirst.

    Ja, aber nochmals: Ich muss mich aktuell für ein halbes Jahr festlegen, wie lange und an welchen Tagen mein Kind im Hort ist.


    Zu Kitazeiten war es für mich deutlich einfacher (da war ich auch immer VZ), weil ich den längsten Tarif gebucht habe, aber jeden Tag selbst entscheiden konnte, wann ich sie abhole. An Konferenztagen blieb sie lange in der KiTa, hatte ich wenig zu tun, konnte ich sie direkt nach der Schule abholen. Das sieht jetzt zu GS Zeiten anders aus.


    Ich bin allein für mein Kind in TZ gegangen. Jeder sollte es selbst bestimmen können, aber ich möchte persönlich nicht, dass meine Tochter in der GS Zeit täglich von 7-16.30 in der Schule/Hort ist, nur damit ich mit eigentlichen 22 Std Arbeitszeit pro Woche zu allen Tageszeiten verfügbar bin.

  • Das Problem mit dem Konferenztag war, dass wir zu viele Leute in Teilzeit hatten und es nicht mehr möglich war einen vernünftigen Stundenplan zu erstellen bei dem alle Kollegen am Konferenztag Unterricht hatten.

    Das sehe ich jetzt nicht wirklich als Problem an, muss ich sagen. Bei uns gibt es natürlich KuK, die donnerstags unterrichtsfrei haben (nicht nur TZ-, sondern auch VZ-KuK). Da sich der Stundenplan aber ja eh jedes Jahr ändert - wenn nicht sogar zweimal pro Schuljahr -, stört das niemanden (zumindest habe ich noch nie jemanden darüber meckern hören); mich selber betraf es auch schon.

    Bevor wir den festen Konferenztag - mit überwältigender Mehrheit in der Gesamtkonferenz - vor ca. acht Jahren eingeführt haben, hatten wir auch an verschiedenen Tagen (Mo., Di., Do.) Termine (den weit im Voraus erstellten Terminplan gab es natürlich trotzdem). Den Antrag auf Einführung eines festen Konferenztags hat damals übrigens der Personalrat gestellt, nachdem der Wunsch danach von vielen Seiten an ihn heran getragen worden war.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    Es hängt sicher von der Schule ab.
    Da bei uns der "Konferenztag" ein "kurzer Tag" ist, also einer, wo über die Hälfte der Schüler*innen keinen Nachmittagsunterricht hat, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der freie Tag an einem kurzen Tag fällt, deutlich höher (weil viel einfacher zu organisieren). Also trifft es tatsächlich viele Leute, die (durch Reduzierung und unser Teilzeitkonzept) Anspruch auf einen unterrichtsfreien Tag haben, überdurchschnittlich.
    Ein Grund, warum ich mir das doch stark überlegt habe, auf 700 Euro im Monat zu verzichten, wenn ich dann im Sommer doch jede zweite Woche (je nachdem in welcher Stufe man ist: nicht nur die normalen Konferenzen, aber auch pädagogische Konferenzen, blaue Briefe, Unterstufenkonferenzen, blabla..)

  • Das sehe ich jetzt nicht wirklich als Problem an, muss ich sagen. Bei uns gibt es natürlich KuK, die donnerstags unterrichtsfrei haben (nicht nur TZ-, sondern auch VZ-KuK). Da sich der Stundenplan aber ja eh jedes Jahr ändert - wenn nicht sogar zweimal pro Schuljahr -, stört das niemanden (zumindest habe ich noch nie jemanden darüber meckern hören); mich selber betraf es auch schon.

    Bevor wir den festen Konferenztag - mit überwältigender Mehrheit in der Gesamtkonferenz - vor ca. acht Jahren eingeführt haben, hatten wir auch an verschiedenen Tagen (Mo., Di., Do.) Termine (den weit im Voraus erstellten Terminplan gab es natürlich trotzdem). Den Antrag auf Einführung eines festen Konferenztags hat damals übrigens der Personalrat gestellt, nachdem der Wunsch danach von vielen Seiten an ihn heran getragen worden war.

    Das hängt wahrscheinlich tatsächlich von der Schule ab.

    Wir haben ja fast nur von 8-13 Uhr Unterricht und wenn alle Teilzeit Kollegen am Konferenztag Unterricht haben wollen, dann war das kaum machbar.

    Deshalb bei uns letztes Jahr der Beschluss das wieder zu ändern.

  • Es hängt sicher von der Schule ab.

    Ja, vermutlich. An meiner Schule starten alle schulischen "Veranstaltungen" erst nach Ende der 8. Stunde, d. h. es fällt kein Nachmittagsunterricht dafür aus (sollte jemand noch in der 9./10. Stunde Unterricht haben, ist er von der jeweiligen Konferenz befreit). Ausnahmen bilden der i. d. R. einmal jährlich stattfindende "pädagogische Nachmittag", der schon um 14 Uhr startet (EDIT: da findet tatsächlich nur bis zur 6. Stunde Unterricht statt) und die Zeugniskonferenzen mit Starttermin um 13:30 Uhr. Bei letzteren wird es aber so gehandhabt, dass die KuK, die in der 7./8. oder 9./10. Stunde noch Unterricht haben und in der Zeit an einer ZK teilnehmen müssen, die Klasse für diese halbe Stunde allein lassen, sprich: sie erledigen dann Arbeitsaufträge (das ist ja bei unseren älteren SuS problemlos möglich). Nur, wenn eine Lehrkraft an mehreren ZK in dieser Zeit teilnehmen muss, fällt ausnahmsweise mal der Nachmittagsunterricht aus (das kommt aber selten vor).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das hängt wahrscheinlich tatsächlich von der Schule ab.

    Wir haben ja fast nur von 8-13 Uhr Unterricht und wenn alle Teilzeit Kollegen am Konferenztag Unterricht haben wollen, dann war das kaum machbar.

    Deshalb bei uns letztes Jahr der Beschluss das wieder zu ändern.

    Das ist verständlich.

    Wie gesagt, war bei uns der Wunsch nach einem festen Konferenztag damals auch bei den TZ-Kolleg*innen groß. Ich kann mich noch erinnern, dass mehrere TZ-Kolleg*innen damals sagten, es sei für sie einfacher, an einem festen Tag/Donnerstag für ihre Kinder eine Betreuung zu organisieren, als wenn die Konferenztage immer wechseln würden. Da ist wahrscheinlich mal wieder "jeder Jeck anders".

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich glaub das Problem ist grundsätzlich nicht aufzulösen. Wir haben auch einen Konferenztag und obwohl Teilzeitkräfte vorrangig an diesem Tag Unterricht verplant bekommen, gibt es immer mal wieder den Fall, dass dies doch der unterrichtsfreie Tag sein muss. Es gibt ja auch noch andere Stundenplanzwänge. Da kann man nur gucken, dass es im nächsten Halbjahr nicht wieder so ist.


    Immerhin gibt es aber eine Planbarkeit für die Kollegen, welche Nachmittage betroffen sind. Bei uns werden die Konferenztermine auch jeweils bei Schuljahresbeginn festgelegt.


  • Immerhin gibt es aber eine Planbarkeit für die Kollegen, welche Nachmittage betroffen sind. Bei uns werden die Konferenztermine auch jeweils bei Schuljahresbeginn festgelegt.

    Ich glaube das ist das wichtigste.

    Jedes System (Fester Tag oder Wechselnder Tag) hat wahrscheinlich Vor- und Nachteile. Solange ich aber am Schuljahresbeginn weiß, wann ich Termine habe, dann kann ich mit diesen auch planen und evtl. Betreuung organisieren.

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