zu viele Freistunden

  • Susannea , deine Elternzeitexpertise wird benötigt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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  • Hier würde ich den Personalrat einschalten und um Vermittlung mit der Dienststelle bitten. Denn letzten Endes hat man Dir Zusagen gemacht, wenn auch nur mündlich. Wenn die jetzt nicht eingehalten werden kannst Du Deinen Part letzten Endes auch nicht erfüllen. Nicht weil Du nicht willst, sondern aufgrund faktischer Zwänge. Falls eine Vermittlung in dieser Angelegenheit scheitert ich den Vorgang an Deiner Stelle eh an einen Fachanwalt abgeben. Nach meiner Erfahrung geht auf einmal viel, wenn der Anwalt schreibt. Bitte einen Fachanwalt, am Besten einen der schon ein paar Verfahren gegen die Dienststelle gewonnen hat.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Der allgemeine Kanon ist persönliches Pech, nicht das Problem der Schule - wie soll man denn das Problem ohne seinen Arbeitgeber lösen? Es sind zwei kleine Kinder betroffen, wovon eines maximal bis 13:45 Uhr betreut ist. Ich habe für jeden Morgen eine Betreuung, da ich ja bereits zur 1. Stunde beginne und da noch kein Kindergarten geöffnet ist und habe für 3 Nachmittage eine Betreuung.


    Ohne die Zusicherung bereits im Frühjahr, dass das stundenplantechnisch möglich ist, wäre ich gar nicht aus der Elternzeit zurückgekommen - das habe ich gemacht, da dringend Deutschlehrkräfte benötigt werden. Zu diesem Zeitpunkt wäre eine Verlängerung der Elternzeit nämlich noch möglich gewesen.


    Mir geht es nicht darum ein entspanntes Halbjahr zu haben - das ist mit 3 Abschlussklassen in Deutsch sicher nicht gegeben :D Ich muss einfach nur an zwei Nachmittagen pro Woche meine eigenen Kinder betreuen. Das sollte in der heutigen Zeit ja wohl mit einem Beruf vereinbar sein?

    Ich glaube ich verstehe das Ganze nicht. Deine Absprache mit der SL war es doch, dass Du eine 4-Tage Woche hast. Das hast Du doch bekommen?


    Ich meine du arbeitest doch nahezu Vollzeit an der Schule. Du hast einen Tag komplett frei. Dann noch die Erwartung zu haben, dass man noch einen weiteren Nachmittag frei bekommt, ist schon viel. Ich würde sagen, dass die SL schon viel gemacht hat, um dir entgegenzukommen. Aber sie kann auch nicht alle Wünsche erfüllen. Vielleicht könntest Du auf den freien Tag verzichten und dafür weitere Nachmittage frei bekommen?

  • Du hast einen Tag komplett frei. Dann noch die Erwartung zu haben, dass man noch einen weiteren Nachmittag frei bekommt, ist schon viel

    Das ist überhaupt nicht viel verlangt. Selbst in Vollzeit würde ich mich als Stundenplaner für solche Pläne schämen.


    Aber sie kann auch nicht alle Wünsche erfüllen.

    Beaufsichtigung der Kinder ist kein Wunsch oder "es wäre schön".

    Entropy is a bitch, embrace her.

    Einmal editiert, zuletzt von s3g4 ()

  • Zumal es sich nur um zwei von fünf Tagen handelt bei einem nicht vollen Deputat.


    Wobei ich mir vermutlich bei einem 4/5-Deputat zwei definitiv freie Nachmittage und ansonsten einen kompakten Stundenplan gewünscht hätte. 4/5-Deputat bedeutet ja eh, dass man an acht von zehn halben Tagen arbeiten muss.

  • Beaufsichtigung der Kinder ist kein Wünsch oder "es wäre schön".

    Sondern? Es gibt keinen Rechtsanspruch auf freie Zeiten zur Kinderbetreuung. Die Lehrkraft teilt die Wünsche der SL mit und verweist darauf, dass sie aufgrund ihrer Kinder vorrangig beachtet werden sollte. Aber letztlich bleibt es trotzdem ein Wunsch

    Zumal es sich nur um zwei von fünf Tagen handelt bei einem nicht vollen Deputat.


    Wobei ich mir vermutlich bei einem 4/5-Deputat zwei definitiv freie Nachmittage und ansonsten einen kompakten Stundenplan gewünscht hätte. 4/5-Deputat bedeutet ja eh, dass man an acht von zehn halben Tagen arbeiten muss.

    Also 22/25 Stunden wären 88%. Selbst 22/26 wären 85%. Es geht doch darum, dass sie sich explizit eine 4-Tage Woche gewünscht hat. Dass das wiederum mit mehr Nachmittagen verbunden ist, ist erstmal eine logische Konsequenz. Dass ich mit fast Vollzeit 1-2 Nachmittage arbeite ist doch normal. Sie hat jetzt 4 Nachmittage dafür aber einen ganzen Tag frei. Es ist kein toller Stundenplan. Aber ich finde man kann da der SL auch keine Vorwürfe machen.

  • Sondern? Es gibt keinen Rechtsanspruch auf freie Zeiten zur Kinderbetreuung. Die Lehrkraft teilt die Wünsche der SL mit und verweist darauf, dass sie aufgrund ihrer Kinder vorrangig beachtet werden sollte. Aber letztlich bleibt es trotzdem ein Wunsch

    Nein das ist nicht Optional. Eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch die SL ist rechtlich nicht in Ordnung. Das hatten wir aber schon gelle.


    Bei der Erstellung unseres Stundenplans, werden die Bedürfnisse der Lehrkräfte abgefragt. Freie Tage oder Zeiten, die aus wichtigen Gründen Unterrichtsfrei sein müssen, werden in das Feld "Notwendig" eingetragen. Wünsche entsprechend bei den Wünschen. Wünsche werden nur nach Möglichkeit ermöglicht, Notwendigkeiten werden unter allen Umständen eingehalten.


    Dass das wiederum mit mehr Nachmittagen verbunden ist, ist erstmal eine logische Konsequenz.

    22 Stunden kann man kann man vollends an 4 Vormittagen verplanen. Also wären mindestens 2 Nachmittage drin gewesen. Die TE wollte EINEN. Wieviel Nebelkerzen hast du noch auf Lager?

  • Nein das ist nicht Optional. Eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch die SL ist rechtlich nicht in Ordnung. Das hatten wir aber schon gelle.


    Bei der Erstellung unseres Stundenplans, werden die Bedürfnisse der Lehrkräfte abgefragt. Freie Tage oder Zeiten, die aus wichtigen Gründen Unterrichtsfrei sein müssen, werden in das Feld "Notwendig" eingetragen. Wünsche entsprechend bei den Wünschen. Wünsche werden nur nach Möglichkeit ermöglicht, Notwendigkeiten werden unter allen Umständen eingehalten.

    Also ist es sicherlich nicht direkt eine Verletzung der Fürsorgepflicht, wenn ich nicht alle Wünsche der Lehrkraft erfülle. Wie unterscheidet ihr denn, was ein Wunsch ist und was eine Notwendigkeit? Das wird doch sicherlich sehr subjektiv sein.

    Und bei euch können Eltern einfach ihre Betreuungszeiten nennen und die werden dann immer berücksichtigt?

    Wie funktioniert das mit schulischen Notwendigkeiten?


    Natürlich kannst Du auch 22 Stunden auf vier Vormittage verteilen. Allerdings ist das Praxis nicht so einfach wie in der Theorie. Ich weiß nicht, ob Du wirklich Stundenpläne erstellt hast. Oder ob es an der Berufsschule anders läuft. Ich kann dir aber mal erklären, wie es bei uns als mittlere Grundschule läuft. Unsere Lehrkräfte äußern Wünsche. Diese versuchen wir zu erfüllen. Wenn verschiedene Wünsche kollidieren gucken wir natürlich nach den Gründen. Kinderbetreuung ist dann natürlich wichtiger als andere Gründe. Aber das Problem sind eher schulische Notwendigkeiten.

    In Nds. sind die Schulen verlässlich. Ich muss bestimmte Zeiten anbieten. Ich kann nicht sagen, dass eine Klasse um 12:00 Uhr nach Hause geht, weil Lehrkräfte selbst ihre Kinder abholen müssen.

    Wir haben Lehrermangel. Ich bekommen regelmäßig Abordnungen vom Gymnasium. Die haben verschiedene Bänder und die Leute können nur zu einer bestimmten Zeit zu uns kommen. Entsprechend muss ich diese auch dann einsetzen und die unsere Lehrkräfte müssen entsprechend zurückstecken.

    Wir haben für bestimmte Fächer nur eine begrenzte Anzahl von Lehrkräften. Schwimmzeiten werden uns vom Schulträger vorgeben. Das Bad ist mehr als ausgebucht. Die Busse fahren bestimmte Touren um uns einzusammeln und gleichzeitig die Nachbarschule wegzubringen oder mitzunehmen. Entsprechend muss meine einzige Schwimmlehrkraft dann arbeiten.

    Religion dürfen nur Lehrkräfte mit Vokation unterrichten. Wir hatten zeitweise niemanden. Inzwischen haben wir zwei Lehrkräfte. Diese müssen aber zwingend in allen Klassen irgendwann mal Religion machen. Dazu sind sie noch Klassenlehrkräfte.

    In Musik und Sport haben wir regelmäßig zu wenig Lehrerstunden. Ergo müssen die Lehrkräfte mit entsprechender Fakultas dort eingesetzt werden. Wir haben eine Halle, die wir uns mit zwei Einrichtungen teilen. Entsprechend ist eigentlich jede Stunde belegt. So müssen auch die Sportlehrkräfte da eingesetzt werden. Wenn Lehrkraft A dann frei haben möchte, geht es nicht, weil ich keine Möglichkeit habe die Sportstunde woanders hinzulegen.

    In Niedersachsen hat man ab einer bestimmten Reduzierung Anspruch auf einen freien Tag. Also sind an einzelnen Tagen Lehrkräfte nicht da.


    Dadurch habe ich regelmäßig Stunden, wo einfach keine andere Lehrkraft zur Verfügung steht. Oder es gibt schulische Notwendigkeiten, warum etwas nicht geht. Wobei es bei uns am Nachmittag relativ einfach ist, alle Wünsche zu erfüllen. Aber vormittags ist es oft einfach nicht möglich. Jemand dann noch einen freien Tag zu gewähren, wäre bei uns eine echte Herausforderung.


    Ich kann nicht beurteilen, wie es an der Schule der TE ist. Aber im Grundsatz finde ich es ok, wenn man ihre Wünsche erfüllt hat. Wenn es jetzt andere Bedürfnisse gibt, kann man immer gucken, was noch möglich ist. Aber ich finde nicht, dass man da jetzt eine große Benachteiligung sehen muss.


  • Hier nochmal aus meiner ersten Schilderung:

    Nach Absprache wurde mir zugesichert, meine 22 Stunden auf 4 Tage verteilen zu können, es könne aber dann auch einmal Nachmittagsunterricht dabei sein. Ich meinte, das sei kein Problem, das bekomme ich organisiert, dass beide Kinder an diesem Tag von jemand anderem abgeholt werden.


    Ich habe nur meine Betreuungsproblematik geschildert und gefragt, was man machen kann…das kam am Ende des Gesprächs heraus.

    Dass du hier immer wieder von „meinen Wünschen“ sprichst, die sich dann auch hinterher wieder geändert haben sollen, ist so einfach nicht richtig.

  • Ok, d.h. die SL hat dir zugesagt, dass Du sowohl einen freien Tag als auch max. 1 Tag Nachmittagsunterricht hast? Das hatte ich so nicht verstanden. Dann würde ich sie direkt ansprechen und auf die Vereinbarung verweisen.

  • Laut tom123 muss das scheinbar sein

    Bitte lese richtig. Als Lehrkraft solltest Du es können. Ich habe geschrieben, dass es wenn man mit fast voller Stundenzahl einen freien Tag haben möchte, einkalkuliert werden muss.

  • Bitte lese richtig. Als Lehrkraft solltest Du es können. Ich habe geschrieben, dass es wenn man mit fast voller Stundenzahl einen freien Tag haben möchte, einkalkuliert werden muss.

    Man „möchte“ keinen „freien Tag“ haben, aber hier ist jede Erklärung zu viel…

  • Offensichtlich leben einige von euch auf Inseln der Glückseligen.

    So viele Forderungen stellen zu können - und dann auch noch ein freier Tag bei einer so hohen Stundenzahl - das ist bei uns undenkbar.

    Entsprechend befremdlich finde ich es, wenn es dann noch Beschwerden gibt.

  • Offensichtlich leben einige von euch auf Inseln der Glückseligen.

    So viele Forderungen stellen zu können - und dann auch noch ein freier Tag bei einer so hohen Stundenzahl - das ist bei uns undenkbar.

    Entsprechend befremdlich finde ich es, wenn es dann noch Beschwerden gibt.

    Bei einer 85% Stelle hat man rechnerisch nur 4,25 Tage pro Woche. Also ist der unterrichtsfreie Tag geschenkt. Dann noch zwei Tage ohne Nachmittagseinsatz sind hohe Forderungen? Puh keine Ahnung auf welche Insel du verschleppt wurdest.

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