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RE: zu viele Freistunden
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Also ist es sicherlich nicht direkt eine Verletzung der Fürsorgepflicht, wenn ich nicht alle Wünsche der Lehrkraft erfülle. Wie unterscheidet ihr denn, was ein Wunsch ist und was eine Notwendigkeit? Das wird doch sicherlich sehr subjektiv sein.
Und bei euch können Eltern einfach ihre Betreuungszeiten nennen und die werden dann immer berücksichtigt?
Wie funktioniert das mit schulischen Notwendigkeiten?
Natürlich kannst Du auch 22 Stunden auf vier Vormittage verteilen. Allerdings ist das Praxis…
Also ist es sicherlich nicht direkt eine Verletzung der Fürsorgepflicht, wenn ich nicht alle Wünsche der Lehrkraft erfülle. Wie unterscheidet ihr denn, was ein Wunsch ist und was eine Notwendigkeit? Das wird doch sicherlich sehr subjektiv sein.
Und bei euch können Eltern einfach ihre Betreuungszeiten nennen und die werden dann immer berücksichtigt?
Wie funktioniert das mit schulischen Notwendigkeiten?
Natürlich kannst Du auch 22 Stunden auf vier Vormittage verteilen. Allerdings ist das Praxis…