Welche Möglichkeiten bei verhaltensauffälliger Schülerin?

  • Ich brauche den Rat von erfahrenen Lehrkräften. Ich habe vor kurzem mein Referendariat beendet.

    Es geht um eine 12. Klasse, die mich in den Wahnsinn treibt. Alles Mädchen und sehr zickig.

    Sie versuchen zu diskutieren und meine Grenzen auszutesten. Nun ist da ein Mädchen, das zuvor schon in der Klasse meiner Mutter war und dort schlechte Erfahrungen gemacht hat und das offenbar auf mich überträgt.

    Sie quatscht ständig mit ihrem Nachbarn, missachtet meine Anweisungen. So setzt sie sich beispielsweise mit einem Hot Dog in den Unterricht. Es klingelt zur Stunde. Ich bestehe darauf, dass sie das stinkende Zeug wegräumt. Als Antwort bekomme ich, sie hätte es ja bezahlt. Sie fängt an zu diskutieren, verhält sich respektlos mir gegenüber und bekommt von der Klasse Rückenwind. Mittlerweile habe ich sie als ursächlich erachtet.

    Die anderen werfen sich quasi vor sie, verteidigen sie.

    Ich hab die SL involviert.

    Meine erste Konsquenz ist den Sitzplan auszuhebeln, mit einem Gespräch bei der Oberstufenleitung zu drohen, vielleicht auch eine Verweisandrohung.

    Wie könnte ich noch vorgehen?

    Die Klassenlehrerin ist jetzt leider im Dauerkrankenstand.

  • Sie quatscht, hat permanent Widerreden, diskutiert und ist extrem aufmüpfig.

    Ich werde sie mir nach der Stunde nochmal zum 4 Augengespräch da behalten, bevor ich die Verweisandrohung fahre, aber so geht’s nicht weiter.

    Leider ist die Klassenleitung krank.

    Meine nächste Option sind Sitzordnungswechsel, 4 Augengespräch, Stellvertreter involvieren usw.

    Es gibt mehrere intrigierende Damen, aber sie zieht die Hauptfäden.

    Die anderen ziehen mit. Sobald sie stört, pflichten ihr die anderen bei. Es wird in provoziert, versucht zu diskutieren.

    Für Ideen wie ihr vorgehen würdet wäre ich euch dankbar.

    Die anstehende Leistungskontrolle wird natürlich extra schwer, um es über die Noten zu regulieren.

  • Ich kenn dein Bundesland nicht, aber für sowas gibt es ne Hausordnung und ne Schulordnung mit Ordnungsmaßnahmen. 12. Klasse, die sind doch freiwillig da.

    Ansonsten Epochalnoten einführen.

  • Du schreibst, du hättest die Schulleitung involviert. Was hat sie gesagt und dir geraten?


    Hast du dich schonmal mit den anderen Kollegen in der Klasse unterhalten, wie verhält sich die Schülerin dort? Vielleicht haben die einen Tipp für dich.

  • Was hat sie gesagt und dir geraten?


    Hast du dich schonmal mit den anderen Kollegen in der Klasse unterhalten, wie verhält sich die Schülerin dort? Vielleicht haben die einen Tipp für dich.

    Die Schulleitung meinte, dass sie mich unterstützt und ggf. ein Gespräch mit der Schülerin führen würde. Auch ein Verweis wäre schlimmstenfalls denkbar. Ich soll zuerst mit dem Klassenlehrer bzw dem Stellvertreter der Klasse reden. Nun ist der SV aber ein Teddybär, der alles abnickt. Da erhoffe ich mir keine Hilfe. Die Klassenlehrerin ist leider krank.

    Ich hatte so einen Fall ja noch nie.

    Wie würdet ihr vorgehen? Mein Plan ist die Sitzordnung zu ändern, ein 4 Augengespräch zu führen, wenn die Schülerin das nicht einstellt mit dem Schulverweis zu drohen und diesen notfalls durchzusetzen.

    Mich brummt an, dass sie das ganze Klassenklima vergiftet. Mehrere Mädchen fühlen sich durch sie bestärkt und fangen auch an zu diskutieren. Die Klasse erfindet teilweise Dinge, die ich nie gesagt habe. Gestern bat mich mein Chef zum Gespräch. Ob ich gesagt hätte ich würde die Hefterführung bewerten. Das habe ich nie behauptet. Heraus kam, dass die Klasse falsche Gerüchte verbreitet. Es wird diskutiert und es werden Anweisungen in Frage gestellt. Das ist nur in dieser Klasse so. Bei anderen Klassen nie.

    Meine Mutter hatte die Schülerin früher. Zwischen ihnen gab es einen Konflikt, den sie nun auf mich überträgt.

  • Hast du dich schonmal mit den anderen Kollegen in der Klasse unterhalten, wie verhält sich die Schülerin dort? Vielleicht haben die einen Tipp für dich

    Ja hab ich. Dort würden sie diese Ansätze auch haben.

    Zitat des Biolehrers: Da muss man auch locker sein, sonst hat man verloren. Das ist aber der Teddybär, der eh alles durchgehen lässt, der kurz vor der Rente ist. Mache ich das so, hab ich verloren.

    Ich bin im ersten Jahr nach dem Referendariat.

  • Verstehe das Problem nicht ganz, denn 12. Klasse(?) heißt "mit einem Bein draußen", d. h. das Problem wird sich von alleine lösen. Schreib dir einmal die Woche auf, was die gemacht hat, melde es an die KL(?) weiter und gib eine entsprechende Quartalsnote. Wenn wer die Augenbrauen aufgrund des eingefahrenen Defizits hochzieht (Schülerin, Eltern, Stufenleitung), liest du einfach die Liste vor. Sonst musst du gar nix weiter machen, du hast auch Besseres zu tun.


    In welchem Bundesland gibt es am Gym 12. Klassen mit Klassenlehrer und Heftern?

  • Diskutiere niemals genervt rum. Und drohe nichts an, kündige generell für alle an, welche Maßnahmen es für was gibt und setze sie dann durch. Ein Verweis ist ja nun auch kein Drama, den man 100x vorankündigen müsste, sondern eine zulässige Erziehungsmaßnahme, zumindest in meinem Bundesland, du musst in dein SchulG gucken.


    Ansonsten natürlich nicht offiziell über Noten sanktionieren, das ist nicht zulässig.

  • Ansonsten natürlich nicht offiziell

    Ich sanktioniere nicht. Ich mache die Arbeit nur schwerer.

    Diskutiere niemals genervt rum.

    Nach dem 10. Mal ist man aber genervt.


    In welchem Bundesland gibt es am Gym 12. Klassen mit Klassenlehrer und Heftern

    Bei uns wird noch in Hefter geschrieben. Stammkursleiter. Du hast recht.

    Ich bin noch Klassenlehrer einer 9. Klasse. Da sind wir noch beim Klassenlehrer. Daher sage ich zum Stammkursleiter auch Klassenlehrer.

  • Nach dem 10. Mal ist man aber genervt.

    Siehst du, du diskutierst, mit ihr und mit mir. Geh nicht auf Argumente der Art "ich habe den Hotdog aber bezahlt" ein, sondern sage, dass die Pause rum ist und das Essen jetzt in der Tasche verschwindet. Oder du lässt sie essen, kann man auch machen, aber führe kein Streitgespräch, bei dem du nur verlieren kannst.

  • In welchem Bundesland gibt es am Gym 12. Klassen mit Klassenlehrer und Heftern?

    Am beruflichen Gymnasium haben unsere SuS von der 11. bis zur 13. Klasse Klassenlehrkräfte.

    Die Organisation ihrer Unterlagen überlassen wir aber in dem Alter natürlich den Schüler*innen selber. Bei uns käme sicherlich keine Lehrkraft auf die Idee, die Mappen/Ordner/... einzusammeln ;) .

    Mein Plan ist die Sitzordnung zu ändern, ein 4 Augengespräch zu führen,

    Das schriebst du ja schon mehrfach. Dann mach' das doch! Was hält dich davon ab?

    wenn die Schülerin das nicht einstellt mit dem Schulverweis zu drohen und diesen notfalls durchzusetzen.

    Das allerdings wirst du als Fachlehrkraft nicht können/dürfen. Ein Schulverweis ist eine Ordnungsmaßnahme, die - zumindest hier in NDS - ganz am Ende der "Kette" von Erziehungsmitteln und anderen Ordnungsmaßnahmen steht (Ordnungsmaßnahmenkonferenzen finden als Klassenkonferenzen unter Vorsitz der Schulleitung statt) und auch der Genehmigung durch die Schulbehörde bedarf.


    Wichtig in deinem geschilderten Fall: Alle Vorfälle im Klassenbuch dokumentieren!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ein Verweis ist ja nun auch kein Drama, den man 100x vorankündigen müsste, sondern eine zulässige Erziehungsmaßnahme, zumindest in meinem Bundesland

    Ein Schulverweis fällt in Sachsen unter "Erziehungsmaßnahme"?!? Oder meinst du damit einen Verweis aus dem Unterricht, also "Rausschmeißen" der Schülerin?

    Hier in NDS gilt: Eine Maßnahme nach Absatz 3 Nrn. 3 bis 6 [Anmerkung: dazu zählt unter 5. auch der "Verweis von der Schule"] setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat. 2Die Verweisung von einer oder allen Schulen darf nur im Sekundarbereich II, jedoch nicht bei berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern, angeordnet werden." - siehe: § 61 NSchG, Erziehungsmittel, Ordnungsmaßnahmen - Gesetze des Bundes und der Länder (lexsoft.de)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das allerdings wirst du als Fachlehrkraft nicht können/dürfen. Ein Schulverweis ist eine Ordnungsmaßnahme, die - zumindest hier in NDS - ganz am Ende der "Kette" von Erziehungsmitteln und anderen Ordnungsmaßnahmen steht (Ordnungsmaßnahmenkonferenzen finden als Klassenkonferenzen unter Vorsitz der Schulleitung statt) und auch der Genehmigung durch die Schulbehörde bedarf.

    Meine Schulleitung hat gesagt, ich dürfte das auch als Fachlehrer oder habe ich da was falsch verstanden?

    Das Problem ist ja, dass die Stammkursleiterin bis auf unabsehbare Zeit ausgefallen ist.

  • setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat

    Wenn jemand permanent diskutiert und sein Essen dauerhaft im Unterricht ist, ist das für mich eine Störung.

  • Der Stammkursleiter ist langzeiterkrankt.

    Papier ist geduldig, irgendwann kommt der wieder oder es gibt einen Einwechselspieler für ihn, den du auf den aktuellen Stand bringen kannst. Schreib dir alles knapp auf und trage es trocken vor. Das Mädel scheint bereits bekannt zu sein. Wenn sie im Unterricht lieber labert und Hot Dogs isst, ist das ihr Problem, dein Unterricht läuft weiter. Setz sie in die Ecke und beschütze die, die lernen wollen, vor dem Blödsinn.


    Du musst selbst entscheiden, wieviel Stress du dir machen möchtest.

  • Humblebee : unter Ordnungsmaßnahmen, habe es falsch geschrieben. Bis zur Sek I kann man ihn aber als KL ausstellen.


    § 39

    Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

    (1) 1Zur Sicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen. 2Erziehungsmaßnahme ist auch die zeitweilige Inbesitznahme störender Gegenstände.


    (2) 1Ordnungsmaßnahmen sind:


    1.

    schriftlicher Verweis;

    2.

    Überweisung in eine andere Klasse gleicher Klassenstufe oder einen anderen Kurs der gleichen Jahrgangsstufe;

    3.

    Androhung des Ausschlusses aus der Schule;

    4.

    Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu vier Wochen;

    5.

    Ausschluss aus der Schule.

    2Die körperliche Züchtigung ist verboten.


    (3) Ordnungsmaßnahmen nach


    1.

    Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden in der Primarstufe und der Sekundarstufe I vom Klassenlehrer oder Schulleiter, in der Sekundarstufe II vom Schulleiter,

    2.

    Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 werden vom Schulleiter

    getroffen.


    (4) 1Die Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und 5 sind nur bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten zulässig. 2Wird eine Ordnungsmaßnahme nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 getroffen, unterrichtet der Schulleiter die Schulaufsichtsbehörde. 3Diese berät den Schüler, bei minderjährigen Schülern auch die Eltern, darüber, welche andere Schule der Schüler nach Wirksamwerden der Ordnungsmaßnahme besuchen kann. 4Die Schulpflicht bleibt unberührt.


    (5) 1Vor der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen sind der betroffene Schüler, bei minderjährigen Schülern auch die Eltern, zu hören. 2Der Schulleiter hört vor einer Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 die Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz an. 3Auf Antrag des Schülers, gegen den eine Ordnungsmaßnahme nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 getroffen werden soll, hört der Schulleiter den Klassensprecher oder, sofern der Unterricht nicht im Klassenverband erteilt wird, einen Jahrgangsstufensprecher an. 4Sofern an der Schule sozialpädagogische Unterstützung durch einen Träger der Jugendhilfe erbracht wird, hört der Schulleiter auf Wunsch des Schülers, gegen den eine Ordnungsmaßnahme nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 getroffen werden soll, auch Vertreter an, die diese Unterstützungsmaßnahmen durchführen.


    (6) In dringenden Fällen kann der Schulleiter bis zur endgültigen Entscheidung einen Schüler vorläufig vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen ausschließen.


    (7) Widerspruch und Klage gegen Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 sowie Absatz 6 haben keine aufschiebende Wirkung.

  • Meine Schulleitung hat gesagt, ich dürfte das auch als Fachlehrer oder habe ich da was falsch verstanden?

    Keine Ahnung; wie sollen wir das wissen, wir waren ja nicht dabei?! Hier wäre - wie immer bei Neu-User*innen! - die Angabe deines Bundeslandes sehr hilfreich! Darauf hat ja auch Quittengelee bereits hingewiesen: Wirf' dazu einen Blick in das Schulgesetz deines Bundeslandes! Wie gesagt: In NDS ist ein "Verweis von der Schule" nicht so einfach und kann nur angewendet werden, wenn der Schulfrieden durch jemanden nachhaltig gestört wird o, ä.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ein Schulverweis fällt in Sachsen unter "Erziehungsmaßnahme"?!? Oder meinst du damit einen Verweis aus dem Unterricht, also "Rausschmeißen" der Schülerin?

    Hier in NDS gilt: Eine Maßnahme nach Absatz 3 Nrn. 3 bis 6 [Anmerkung: dazu zählt unter 5. auch der "Verweis von der Schule"] setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat. 2Die Verweisung von einer oder allen Schulen darf nur im Sekundarbereich II, jedoch nicht bei berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern, angeordnet werden." - siehe: § 61 NSchG, Erziehungsmittel, Ordnungsmaßnahmen - Gesetze des Bundes und der Länder (lexsoft.de)

    Ich glaube da kommt es auf das Bundesland an.

    Bei uns unterscheidet man zwischen"normalem" Verweis, verschärftem Verweis und Schulverweis. Den ersten dürfen alle Lehrer ausstellen. Da ist der TE nicht sonderlich genau in seiner Wortwahl. Vermute er meinte den "normalen" Verweis.


    AndreasB welches Bundesland ist das bei dir?

    Und von einem vier Augengespräch würde ich abraten, da hier schnell etwas erfunden werden kann. Nimm lieber den Stellvertreter oder die Schulleitung mit.


    Btw. Was soll deine Mutter damit zu tun haben und welchen Konflikt hatte sie mit der Schülerin?


    P.s. Irgendwie erinnert mich das daran? RE: Von vielen Schülern nicht ernst genommen


    Edit. Scheinbar nicht nur mich... Wurde schon gemeldet.

  • Wenn jemand permanent diskutiert und sein Essen dauerhaft im Unterricht ist, ist das für mich eine Störung.

    Klar ist das eine Störung deines Unterrichts, aber noch lange keine Gefährdung anderer SuS o. ä.!

    Habt ihr über solche schulrechtlichen Fälle während des Referendariats nie gesprochen?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

Werbung