Wie geht man in so einem Fall vor?

  • Ein Schüler in Klasse 7 dürfte etwa 13/14 Jahre alt sein. Er kann selbst entscheiden, ob er im Sekretariat seine Eltern anruft, die ihm dann trockene Sachen vorbei bringen, oder ob er nass in der Schule bleibt. Ich würde mich in dem Fall als Lehrer nicht für diese Entscheidung verantwortlich fühlen. Einfach "kurz heim", alleine? Keine Ahnung ob das in der SEK1 möglich ist.

  • Mein jüngerer Sohn ist in seiner Grundschulzeit in ein Becken gefallen (nicht tief, hat aber gereicht 😂). Ich wurde einfach angerufen, ob ich ihm trockene Kleidung bringen kann. Hab ich gemacht.


    Bei uns an der Schule (Mittelschule) hat jeder Schüler Sportsachen und damit Wechselkleidung in der Schule. Wir haben im Notfall aber auch einen Trockner.

  • Keine Ahnung über welche Reglungen du sprichst... es war Pause... die Schüler befinden sich draußen und plötzlich regnet es.
    Einzelne Kinder haben sich trotzdem draußen aufgehalten und haben die Tropfen "genossen" .
    Später kam er wie aus der Dusche in den Klassenraum... und über welche Sportsachen wird hier gesprochen?

    Ja habt ihr denn zum Beispiel keine Regelung an der Schule, das bei Starkregen Hauspause ist? Wenn nicht, dann darf er natürlich draußen sein. (Mit einer Pausenaufsicht, zumindest wäre das bei uns so, auch an weiterführenden Schulen).

    Sportsachen -> im Turnbeutel. Befinden sich normalerweise in der Schule, oder haben eure Schüler keinen Sportunterricht bzw. bringen sie ihr Sportsachen dazu jedes Mal von daheim mit?

  • [...] bringen sie ihr Sportsachen dazu jedes Mal von daheim mit?

    Bei uns tun sie das. Wenn sie sich im Sportznterricht beteiligen, sind die Sachen doch verschwitzt. Solche Klamotten lässt man doch nicht im Turnveutel in der Schule vor sich hin müffeln, sondern wäscht sie oder lässt sie zumindest zu Hause gut auslüften.


    Die (Grund)Schulen, die vorschlagen, die Turnsachen über mehrere Tage in der Schule zu lassen, habe ich noch nie verstanden.


    Zum ursprünglichen Thema: Ich würde den Schüler fragen, ob er wegen trockener Kleidung zu Hause anrufen möchte. Falls er verneint, würde ich das im digitalen Klassenbuch vermerken, dann sind die Eltern auch gleich über das Angebot informiert.

  • Aber ein Schüler in Klasse 7 darf nicht einfach nach Hause geschickt werden ohne Info an die Eltern, oder?

    Nein, natürlich nicht. Bei allen Minderjährigen- also auch noch in Klassenstufe 10- müssen die Eltern benachrichtigt werden, ehe SuS nachhause gehen dürfen und müssen uns sagen als Schule, ob sie ihr Kind selbst abholen kommen oder dieses alleine nachhause gehen darf. (Wo letzteres medizinisch nicht sinnvoll ist sagen wir das deutlich und fordern, das jemand abholen kommen müsse.)


    Ich denke, dass ich eine Fürsorgepflicht habe, wenn ein Schüler nass im Unterricht sitzt und dadurch krank wird. Ich befürchte, dass ich dann zur Rede gestellt werde. Ansonsten nehme ich es genauso „locker“ hin. In diesem Fall habe ich lediglich eine Notiz an die Eltern gesendet. Sie sind natürlich empört darüber und sehen kein falsches Verhalten.

    Worüber sind die Eltern „empört“? Wer sollte dich zur Rede stellen?


    Wenn das wieder passiert: Schüler erst in die Toilette schicken, nasse Kleidung am Waschbecken auswringen lassen. Wenn das nicht reicht und es weiter tropft/ es so kalt ist, dass du dir Sorgen machen musst um die Gesundheit des Kindes/ dieses darum bittet, sich umziehen zu können: Eltern anrufen lassen, ob diese trockene Sachen vorbeibringen könnten oder alternativ das Kind alleine nachhause gehen dürfe, um sich umzuziehen mit dem deutlichen Hinweis, dass es so platternass nicht am Unterricht teilnehmen könne. Den Rest können dann die Eltern mit ihrem Kind aussortieren.


    Mir ist unverständlich, warum man als Lehrkraft einfach ein Kind im Unterricht sitzen lässt, dass angeblich so nass war, als hätte es komplett bekleidet geduscht, nur um hinterher dann ein Fass aufmachen zu wollen, dass man sich angeblich Sorgen mache wegen seiner Fürsorgepflicht einerseits, andererseits aber mit den Eltern darüber zanken will, was deren Kind falsch gemacht habe.

    Eh sei denn natürlich, du hättest maßlos übertreiben und der Schüler war nur etwas nass, aber nicht klatschnass (und damit tropfend). In dem Fall würde das nämlich an einem heißen Tag wie heute (hier bei mir waren es heute 30 Grad, sehr sonnig) einfach ganz problemlos trocknen, niemanden ernsthaft stören, den Unterricht nicht behindern und wäre auch keine Notiz an die Eltern wert oder irgendetwas anderes.


    Wie genau passt deine Geschichte noch einmal zusammen mit deinen Gedanken um deine Fürsorgepflicht? Warum genau hast du ein angeblich klatschnasses Kind, um dessen Gesundheit du angeblich besorgt warst ohne aber irgendetwas zu machen (außer Vorwürfen wegen angeblicher „Versäumnisse“) einfach weiter im Unterricht sitzen lassen? Klatschnass…wie aus der Dusche kommend…den Boden volltropfend…Gesundheit warum auch immer angeblich zwar gefährdet, aber nicht genug, um etwas zu machen…

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aber ein Schüler in Klasse 7 darf nicht einfach nach Hause geschickt werden ohne Info an die Eltern, oder?

    Wer stellt denn so eine Frage in diesen Foren?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Einfach menschlich handeln: Fragen, ob Hilfe nötig ist und dann nach Möglichkeiten entscheiden. Wenn das Kind trockene Kleidung verlangt, diese besorgen (eigene Sportsachen, fremde Sportsachen, zuhause anrufen). Wenn das Kind nix verlangt, kannst du es wohl kaum zwingen.

    Siehst du seine Gesundheit gefährdet, Eltern informieren. Sind diese nicht erreichbar, Krankenhaus anrufen.


    Du bist doch ein erwachsener Mensch, du wirst doch wohl wissen, was du mit einem nassen Kind zu tun hast und was zu lassen?

  • Die (Grund)Schulen, die vorschlagen, die Turnsachen über mehrere Tage in der Schule zu lassen, habe ich noch nie verstanden.

    Grundschüler schwitzen im Sportunterricht wahrscheinlich nicht so stark wie pubertierende Siebtklässler, und wenn die Sportsachen zwei oder dreimal die Woche mit nach Hause genommen werden, wobei sie bei 80% der Schüler noch den "Umweg" über Mittagsbetreuung oder Hort nehmen müssen, dann hat garantiert über die Hälfte der Klasse keine Sportsachen dabei, wenn sie gebraucht werden.


    Aber gut - wenn es so üblich ist, dass die an weiterführenden Schulen immer mit nach Hause genommen werden, ist das dann keine Option, in trockene Sportsachen zu wechseln. Bleibt nur daheim anzurufen, was ich bei einem klatschnassen Schüler dann tatsächlich für die einzig richtige Lösung halte, ganz egal, ob er das jetzt selbst verschuldet hat oder nicht. Ein komplett durchnässetes Kind zu zwingen, nass im Unterricht zu sitzen, stundenlang, das finde ich nicht in Ordnung.

  • Wenn ich mir anschaue, was bei uns immer in der Fundsachen-Ecke hängt, könnte man damit ein halbes Dutzend Kinder komplett einkleiden. Okay ... die Unterhose könnten sie nicht wechseln. Alles andere schon.


    (Beitrag ist als Vorschlag aber nicht ernst gemeint.)

  • Ein komplett durchnässetes Kind zu zwingen, nass im Unterricht zu sitzen, stundenlang, das finde ich nicht in Ordnung.

    Er ist in der 7. Klasse und weiß, dass man im Regen nass wird. Es war seine freie Entscheidung. Niemand hat ihn gezwungen. Ich nehme an, die anderen Schüler waren trocken, also hätte er auch trocken bleiben können.

  • Wenn ich mir anschaue, was bei uns immer in der Fundsachen-Ecke hängt, könnte man damit ein halbes Dutzend Kinder komplett einkleiden. Okay ... die Unterhose könnten sie nicht wechseln. Alles andere schon.


    (Beitrag ist als Vorschlag aber nicht ernst gemeint.)

    Wir haben auch Unterhosen in der Fundkiste. Aber nur von Jungs. Schwimmunterricht war schon lange nicht mehr, also man fragt sich, woher die überhaupt kommen.

  • Ich habe auch schon mal einen Unterstufenschüler, der nach einer Wasserschlacht im Sommer (Abistreich) klatschnass war, mit trockenen Klamotten aus dem Fundus der Fundsachen eingekleidet mit der Auflage, dass er die Sachen bis Ende der Woche gewaschen zurückbringt.

    Hat funktioniert.

  • ...

    Mir ist unverständlich, warum man als Lehrkraft einfach ein Kind im Unterricht sitzen lässt, dass angeblich so nass war, als hätte es komplett bekleidet geduscht, nur um hinterher dann ein Fass aufmachen zu wollen, dass man sich angeblich Sorgen mache wegen seiner Fürsorgepflicht einerseits, andererseits aber mit den Eltern darüber zanken will, was deren Kind falsch gemacht habe...

    Ich finde die Story zwar gerade deswegen seltsam, weil wir seit Wochen 33 Grad und keinen Regen haben. Aber so grundsätzlich dann doch nicht so verwunderlich:

    1. Kind nass, weil es freiwillig im Regen stehen blieb.

    2. Lehrerin meckert, warum Kind auf die hohle Idee kam.

    3. Kind sagt, dass es doch total cool ist und ihm überhaupt nicht kalt sei.

    4. Lehrerin muss weiter in andere Klasse und fragt sich hinterher, ob die Entscheidung rumzumeckern ausreichend war oder ob etwas anderes doch angemessen gewesen wäre, weil was, wenn die Eltern sich nun beklagen oder das Kind eine Erkältung bekommt...?

    5. Rückversicherung hier, was man da nun generell tun sollte.


    Ich würde als Mutter eines Siebtklässlers wahrscheinlich nicht erwarten, dass da großartig Rücksicht genommen wird. Dass Mütter Kleider vorbei bringen sollten, darauf würde hier wahrscheinlich niemand kommen, weil Mütter in aller Regel arbeiten. Wenn, dann wird das Kind nach Anruf heimgeschickt und muss gucken, wie es den versäumten Unterricht nachholt.

  • Es ist ein Unterschied, ob der Schüler sagt, er möchte so nass bleiben, er friert nicht und es geht ihm gut - oder ob er friert, sich gerne umziehen möchte, daheim anrufen will und seine jugendliche Fehlentscheidung vielleicht dann doch nach ner Weile bereut und gerne trocken wäre. Ihm dann den Anruf und das Wechseln der Klamotten mit dem Hinweis, er sei ja selbst Schuld, über Stunden zu verweigern, finde ich nicht richtig.


    Aus dem ersten Beitrag ging überhaupt nicht hervor, wie das Ganze nun abgelaufen ist. Und aus der nachgelieferten Erklärung

    Ich denke, dass ich eine Fürsorgepflicht habe, wenn ein Schüler nass im Unterricht sitzt und dadurch krank wird. Ich befürchte, dass ich dann zur Rede gestellt werde. Ansonsten nehme ich es genauso „locker“ hin. In diesem Fall habe ich lediglich eine Notiz an die Eltern gesendet. Sie sind natürlich empört darüber und sehen kein falsches Verhalten.

    werde ich auch nicht recht schlau.

  • Aus anderen Beiträgen des/ der TE entnehme ich, dass diese(r) infolge einer Entfristungsklage in die unbefristete Anstellung gekommen ist (Studium der Mathematik, nicht Lehramt, Einzelfach, Vertretungskraft mit E6, 2020 Entfristung angestrebt, 2022 erfolgreich mit der Entfristungsklage, ob zumindest das Fachstudium je beendet wurde ist unklar)


    Also Seiteneinsteiger: in, der/ die noch nicht einmal die Voraussetzungen für den Seiteneinstieg erfüllt (was einer Entfristungsklage ja nicht im Wege steht), ergo womöglich ungeachtet der Anzahl der Jahre als Vertretungskraft schulrechtlich, wie auch pädagogisch SEHR unsicher und sich völlig unklar darüber, welche Vorgaben sich aus einer solchen Situation ergeben könnten aus Vorgaben zur Aufsichtspflicht, Garantenpflicht, etc.


    Das wäre zumindest auch eine plausible Erklärung für die doch eher wirren Informationen, dass das jemand ist, der/die nur sehr bedingt bislang professionell Handeln kann als Lehrkraft, weil es weder ein einschlägiges Studium gegeben hat als Basis, noch eine wie auch immer geartete Nachqualifizierung im Rahmen eines Seiteneinstiegs.


    Anonymi135 Würdest du mir dahingehend zustimmen, dass dir schulrechtliches Wissen fehlt, um die Situation angemessen bewerten zu können, aber auch Sicherheit im pädagogischen Handeln gegenüber dem Schüler oder im Umgang mit den Eltern?


    Falls ja: Welche Weiterbildungen hast du seit deiner Entfristung (oder auch davor) besucht/erhalten, um dich ins Schulrecht des Landes Hessen einzuarbeiten, aber auch dich pädagogisch und fachdidaktisch zu professionalisieren? Ist das überhaupt etwas, worin du Zeit investierst, also deine Professionalisierung? Würden dir Hinweise, helfen, wie du an diesem Bereich weiterarbeiten kannst?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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