Erstattung Fahrtkosten Referendariat

  • Hatte ich für BW schon geschrieben. Fahrten zum Seminarort werden hier im Ref als Dienstreisen betrachtet und seit 2022 vollständig erstattet (dank des Einsatzes der Gewerkschaften/ Verbände).

    Für Rheinland-Pfalz verhält es sich ähnlich, bzw. konnte bei uns auch entsprechend abgerechnet werden. Ausnahme: Deine Schule ist dein Seminarort, das war bei mir der Fall, da das Seminar im Dachgeschoss der Schule war. Daher konnte ich leider nichts abrechnen.

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