Wie gehe ich vor bei dem Verdacht, dass man meinen Unterricht filmt?

  • Ich habe den Verdacht, dass ein Schüler meinen Unterricht gefilmt hat.

    Beweisen kann ich es nicht, weil ich das Handy nicht eingesammelt habe und sich der Schüler auf sein Recht am Eigentum beruft.

    Ich muss dazu sagen, dass ich noch relativer Neuling in Sachen Lehramt bin.

    Wie gehe ich vor, wenn ich das Gefühl habe, dass mein Unterricht aufgenommen wird oder wurde?

    Einkassieren darf ich das Handy scheinbar nicht?

  • Wie gehe ich vor, wenn

    ... irgendetwas Illegales mit einem Handy gemacht wurde? Der begründete Verdacht dazu besteht?


    Dann ruft man die Polizei hinzu und bittet um Amtshilfe.

    Man kann das dem SuS auch vorab mitteilen. Falls der nichts zu verbergen hat, nicht auf seine Rechte besteht, könnte er ja mal einen Einblick in seine Fotos und Video geben. Andererseits sind da vielleicht private Fotos, die er nicht gern einer Lehrkraft zeigen möchte. Man kann sich selbst ja mal fragen, ob man als Lehrkraft spontan seinem Schulleiter die eigene Fotogalerie zeigen würde...


    Falls sicher / wahrscheinlich ist, dass illegale Aufnahmen gemacht wurden, dann auf jeden Fall die Polizei hinzuziehen. Denn mittlerweile werden Fotos durchaus automatisch in die Cloud geladen. Nur weil ein SuS zeigt, wie er die Nacktfotos aus der Nachbar-Toilettenkabine wieder auf dem Handy löscht, heißt das nicht, dass die Fotos nicht doch noch in der Wolke existieren.


    Einkassieren darf ich das Handy scheinbar nicht?

    "Einkassieren" kann man ein Handy in verschiedensten Situationen. Zumeist gibt man es am Ende des Tages dem Schüler wieder zurück (Ausnahmen gibt es, sind selten). Wenn man ein Handy einsammelt, sollten SuS es ausgeschaltet abgeben. Zumindest gesperrt. Damit keiner der Lehrkraft gegenüber böse Vorwürfe erheben könnte. Und wenn man ein Handy "übernimmt", übernimmt man auch die Verantwortung hierfür (z.B. bei versehentlichen Schäden oder bei Diebstahl).


    und sich der Schüler auf sein Recht am Eigentum beruft.

    Dieses Recht am Eigentum haben SuS auch mit dem Geodreieck, mit dem sie Mitschüler blenden (sonnige Tage in Kombination mit kreativen SuS können echt nerven). Wenn die das mehrfach machen, nimmt man ihnen das Geodreieck ab, selbst wenn sie in der nächsten Stunde Mathe haben. In einer solchen Situation beruft sich aber keiner auf "Aber das ist meins, das dürfen Sie nicht wegnehmen." Die unfreiwillige Trennung vom Handy für wenige Stunden führt bei vielen SuS zu spontan einsetzenden Entzugserscheinungen ;)

  • Man kann das Handy samt Besitzer zur Schulleitung bitten, diese könnte den Schüler auffordern, das Handy selbst zu öffnen, falls der Schüler nicht warten möchte, bis die Polizei da ist.


    Es empfiehlt sich, betroffene Schulleitungen vorher zu fragen, ob sie mitmachen.

  • Es empfiehlt sich, betroffene Schulleitungen vorher zu fragen, ob sie mitmachen.

    Hier liegt der Hund begraben. Viele SL sehen die Autos mit den blauen Lampen gar nicht gerne auf ihrem Schulhof, weil sie befürchten, dass es dem guten Ruf schadet. Das sie durch ihre Laissez-fair Politik aber genau das Klientel anziehen, welches die Probleme verursacht, wollen sie nicht erkennen. So zeigen sich SL auch in Teilen sehr zögerlich, was das sich dran hängen an eine Strafanzeige anbelangt. In meinem Beritt ist aber mit der Dienststelle (also Bezirksregierung) geklärt, dass der Kollege sich dann mit Aktenzeichen auch an die Bezreg wenden kann. Die hängen sich dann statt SL an die Anzeige dran.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Letztlich hängt es aber auch davon ab, wie konkret der Verdacht ist. Der Klassenraum gehört zu den besonders geschützten Bereichen, in denen das Aufnehmen verboten ist, gleichzeitig ist aber steht aber auch das Handy und die persönlichen Daten darauf unter einem hohen juristischen Schutz, der im Zweifelsfall abzuwägen ist.

    Ein vages "Gefühl, aufgenommen worden zu sein", wir nicht ausreichen, um in Eigentums- und Persönlichkeitsrechte eines Schülers einzugreifen, hier wird es konkrete Belege brauchen.

  • Bei Verdacht darf zwar das Handy einbehalten werden, ABER es darf nicht alleine ausgewertet werden, sondern nur durch die Polizei. Es muss nach Ende des Unterrichts zeitnah wieder ausgehändigt werden - bei Minderjährigen im Beisein der Eltern.

  • Es muss nach Ende des Unterrichts zeitnah wieder ausgehändigt werden

    Das muss möchte ich relativieren (wobei ich oben schon schrieb, dass Ausnahmen selten sind). Wenn ich weiß, dass da unfreiwillige Nacktaufnahmen aus der Umkleide drauf sind, die Polizei aber noch keine Zeit hatte, vorbeizukommen, dann händige ich das Handy weder an SuS noch Eltern nach Ende des Unterrichts wieder aus...


    (In Fällen wie: "Hat im Unterricht damit gespielt" wird es natürlich ausgehändigt.)

  • Das muss möchte ich relativieren (wobei ich oben schon schrieb, dass Ausnahmen selten sind). Wenn ich weiß, dass da unfreiwillige Nacktaufnahmen aus der Umkleide drauf sind, die Polizei aber noch keine Zeit hatte, vorbeizukommen, dann händige ich das Handy weder an SuS noch Eltern nach Ende des Unterrichts wieder aus...


    (In Fällen wie: "Hat im Unterricht damit gespielt" wird es natürlich ausgehändigt.)

    Wenn da Nacktaufnahmen von Minderjährigen drauf sind, nehme ich das Handy gar nicht in meinen Besitz, weil das strafbar ist. (Fehler in der Gesetzgebung, noch nicht behoben)


    Handy auf den Tisch, Schüler und Aufsicht daneben und auf die Polizei warten.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wenn da Nacktaufnahmen von Minderjährigen drauf sind, nehme ich das Handy gar nicht in meinen Besitz, weil das strafbar ist. (Fehler in der Gesetzgebung, noch nicht behoben)


    Handy auf den Tisch, Schüler und Aufsicht daneben und auf die Polizei warten.

    Leider wahr. Traurig, aber wahr.

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