Berücksichtigung des Versetzungswunsches - NRW

  • Hallo zusammen,


    bei einer Versetzung können unterschiedliche Kreise und Städte mit Erstwunsch, Zweitwunsch usw. angegeben werden. Kann es auch sein, dass man in der Stadt/dem Kreis eingesetzt wird, die/den man als Zweit- oder Drittwunsch angegeben hat (obwohl man eine Schule im Gebiet des Erstwunsches hat, die einen nehmen würde)? Könnte es also sein, dass z.B. im Kreis des Zweitwunsches mehr Bedarf ist und man dorthin versetzt wird?


    Hat da jemand Erfahrungen, die er teilen kann oder hat mal was gehört?


    Danke!

  • Essen8877

    Hat den Titel des Themas von „Berücksichtigung des Versetzungswunsch - NRW“ zu „Berücksichtigung des Versetzungswunsches - NRW“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ohne selbst eine feste Ahnung zu haben (aber nach Beobachtungen von Vorgängen): Klar. Es ist doch logisch, der Bedarf geht vor und es gibt durchaus SL, die Bedarf melden, wo sie keinen (dringenden) haben, auch um jemanden zu haben, der sich initiativ gemeldet hat.
    Wir sehen gerade an den notwendigen Abordnungen, dass einige Kreise immer leer ausgehen, das ist die Aufgabe der Behörde, auch auf Gerechtigkeit zu achten.
    Du musst das Angebot nicht annehmen.

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