Liebe KollegInnen,
ich arbeite als Lehrerin für Sonderpädagogik an einer inklusiven Grundschule in einem Ballungsgebiet in NRW.
Ich arbeite im Grunde sehr gerne an dieser Schule, insbesondere weil unser Kollegium wirklich spitze ist und wir mit unseren verschiedenen Professionen wirklich gut auf Augenhöhe zusammenarbeiten können. Natürlich kämpfen auch wir mit den üblichen Rahmenbedingungen und Personalmangel, aber ich denke wir bieten unseren Schülerinnen und Schülern ein gutes schulisches Umfeld.
Nun ist es aber so, dass unsere Konrektorin die Schule seit etwa zwei Jahren in kommissarischer Funktion leitet. Einige Wochen vor den Sommerferien hat sie -für uns überraschend, aber aus nachvollziehbaren Gründen- bekannt gegeben, dass sie in wenigen Monaten, also im Laufe des gerade begonnenen Schuljahres, ebenfalls in den Ruhestand gehen wird.
Eine neue Leitung ist nicht in Sicht und die Schulaufsicht geht nicht von einer schnellen Neubesetzung aus, auch wenn es immer Überraschungen geben könnte.
Also steht im Raum, dass jemand aus dem Kollegium die kommissarische Leitung übernehmen muss. Freiwillig möchte dies keiner tun.
Uns wurde gesagt, dass es dann in der Regel nach Dienstalter geht. So steht es auch in der BASS. Ich bin davon ausgegangen, dass das Dienstalter nach Jahren gezählt wird. Das Schulamt sagte jedoch, dass zuerst die Besoldungsstufe zählt und dann die Dienstjahre. Da ich als Sonderpädagogin A13 verdiene und meine Regelschulkolleginnen (wir haben keine männlichen Lehrer) A12 (glaubt mir, ich weiß wie unfair dies ist, wenn ich die tägliche Arbeit der Kolleginnen sehe und bin froh, dass dies bald angeglichen wird) würde dies bedeuten, dass ich ganz vorne mit dabei wäre, wenn es um die kommissarische Leitung geht.
Ich bin drei Jahre aus meinem Referendariat raus, also keine blutige Anfängerin mehr, aber ich habe noch nicht einmal einen kompletten Grundschuljahrgang durchgebracht. Ich erachte mich als überhaupt nicht qualifiziert für eine Leitungsposition.
Im neuen Sozialindex liegen wir auf Stufe 8, wir haben einen hohen sonderpädagogischen Bedarf und die zweite Sonderpädagogikstelle ist unbesetzt, bzw. wird durch Abordnungen zeitweise ausgefüllt. Für unsere 12 Klassen bin ich also größtenteils alleine verantwortlich und habe derzeit aufgrund eines Krankheitsfalls für voraussichtlich noch einige Monate zudem eine Klassenleitung.
Eine ersre Beratung, einfach nur zur Information, durch meine Gewerkschaft ergab übrigens, dass die es anders sehen und die Dienstjahre ausschlaggebend seien.
Das Schulamt sagte schon vor Wochen, dass es zur Klärung an die Bezirksregierung gegeben worden sei.
Nun lese ich aber im Internet, dass jede zehnte Grundschule in NRW ohne Schulleitung ist. Wir sind also definitiv kein Einzelfall. Wie kann es da sein, dass so etwas wie das Dienstalter nicht geklärt ist?
Mich beschäftigt das wirklich sehr, auch wenn noch nichts entschieden ist.
Arbeitet von euch jemand an kommissarisch geführten Schulen? Wie wurde es da geregelt? Und wie lange werdet ihr schon kommissarisch geleitet?
Ich wäre wirklich dankbar von euren Erfahrungen zu hören, auch wenn die natürlich nicht 1:1 übertragbar sind.
Vielen Dank!