Stimmrecht von Alltagshelfern bei Konferenzen

  • Hallo,

    weiß jemand zufällig, ob Alltagshelfer stimmberechtigt sind? Bisher gingen wir als Kollegium davon aus, dass man als Gast sozusagen teilnehmen konnte. In unseren Protokollen wurden sie diesbezüglich mit Kürzeln nicht aufgeführt. :grimmig:

    In den Statuten bzw. der Verordnung steht, dass man an den Konferenzen teilnimmt und dies zur Arbeitszeit zählt.

    Beste Grüße,

    Abinadi :aufgepasst:

  • Abinadi

    Hat den Titel des Themas von „Stimmrecht von Alltagshelfern in Konferenzen“ zu „Stimmrecht von Alltagshelfern bei Konferenzen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Zählt zur Arbeitszeit, sind aktiv und passiv wählbar, können also auch in den Lehrerrat, Schulkonferenz * und Co.


    Genauer gesagt, darf man sie auch nicht ausschließen.

    Gelten als pädagogisches Personal. Somit werden sie auch durch den "Lehrer"personalrat vertreten.




    *Korrektur: In die Schulkonferenz nicht, weil § 68 sagt, dass Mitglieder der Lehrerkonferenz zwar die Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer und das Personal nach § 58 ist, bei den Wahlen zur Schulkonferenz aber das reduziert wird, auf die Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer.


    Wobei ich da nicht ganz sicher bin, mit dem letzten Satz wird das ja z.T. wieder geöffnet. Ich vermute, dass beizeht sich hier auf das Personal in der Betreuung einer OGS?!


    (4) Die Lehrerkonferenz wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer für die Schulkonferenz. Gewählte sind verpflichtet, die Wahl anzunehmen, wenn nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Die Lehrerkonferenz kann auch pädagogische oder sozialpädagogische Fachkräfte wählen, die im Rahmen außerunterrichtlicher Angebote tätig sind und nicht der Schule angehören.



  • Wir waren uns auch unsicher und wollen der Alltagshelferin nicht ihr Recht wegnehmen.

    Daher bin ich um jede Hilfe dankbar.

  • Wichtig ist, es ist pädagogisches Personal im Landesdienst und damit nach Schulgesetz auch Mitglied (stimmberechtigt und wählbar) in der Lehrerkonferenz.


    An der Stelle übrigens Vorsicht. An einigen Schulen gibt es Sozialarbeiter die nicht im Landesdienst sind, sondern von der Kommune bezahlt werden. Diese gehören nicht in die LK und dürften da auch gar nicht anwesend sein (DSGVO).

    Die Anwesenheit im Leherzimmer ist datenschutzrechtlich schon problematisch, da bei konkreter Betrachtung Gespräche zwischen Kollegen über Schüler nicht erlaubt wären.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das Eure Alltagshelfer stimmberechtigt sind. Sie sind ja im Landesdienst.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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