Bei uns gibt es Planstelleninhaberverträge, was ja rechtlich quasi beamtengleich ist. Ich bin bei deinem Posting missverständlicherweise nicht von Beurlaubungen in den Ersatzschuldienst ausgegangen, sondern davon. dass die "Beamten"/Planstelleninhaber auch direkt beim Träger angestellt sind. Aber vielleicht sind wir da tatsächlich eher die Ausnahme und der Regelfall ist anders...
Bei Schulen in freier Trägerschaft macht jedes Bundesland was anderes. 🤣 Einen Regelfall gibt es da gar nicht.