Hallo liebe Forengemeinde,
hier im Forum gibt es ja auch diverse Threads, in denen es um die Pädagogische Einführung und / oder die Feststellungsprüfung an Ersatzschulen geht. Dort wird Fragestellern, die die Möglichkeit haben, ein klassischen Referendariat zu absolvieren, meistens dazu geraten, dies auch zu tun. Oft liest man die Begründung, dass diejenigen ohne Referendariat / 2. Staatsexamen immer zuerst gehen müssen, wenn z.B. die Schülerzahlen sinken.
Nun wollte ich fragen, ob das tatsächlich so ist. Wenn z.B. eine Lehrerin mit Feststellungsprüfung seit zehn Jahren bei einem privaten Ersatzschulträger angestellt ist und ein anderer Lehrer mit 2. Staatsexamen erst seit vier Jahren, wird dann die Lehrerin mit der Feststellungsprüfung echt als erste gekündigt? Würde mich mal interessieren. Und vor allem auch, wie das begründet wird. Besonders interessiert mich die Situation in NRW. Gern auch mit Quellenangaben.
Elphaba