Das hatte ich auch gerade überlegt, ob bei einer Verlängerung wegen Erkrankung (die es in Berlin auch explizit gibt) eine Besoldungskürzung nicht eine Diskriminierung ist und daher nicht möglich ist.
Das war Teil der Argumentation des Anwalts in meinem Fall, genau. Außerdem ist die Besoldungskürzung explizit vorgesehen für Fälle von Minderleistung, die zur zwangsweise Verlängerung führen. Da ich aber ganz regulär den zweiten Abschnitt versetzt worden wäre, lag eine Minderleistung gerade nicht vor.