Attest wegen psychischer Erkrankung

  • Ja natürlich, die Flexmittel gibt es ja schon, wenn der Kollege längere Zeit erkrankt ist. Und im Falle einer Stufenweisen Wiedereingliederung werden die Stunden für die Flexkraft auch Stufenweise zurück gefahren. Das ist in NRW aber Standard. Das Problem ist aber für diese Stelle auch wirklich jemanden zu finden. Da wird bei den Oensionären nachgefasst. Dann gibt's KuKs mir Studierenden Kindern, die werden auch eingespannt. Da sind die SL wirklich froh um jeden den sie kriegen können.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Zwei Fragen dazu: erstens, inwiefern bist du durch die Wiedereingliederung belastet? Und zweitens, hast du je eine Vertretungskraft gesehen, die vom ersten Tag an voll einsetzbar und ohne Hilfe und Belastung für die anderen ihr Ding macht?

    • Offizieller Beitrag

    hast du je eine Vertretungskraft gesehen, die vom ersten Tag an voll einsetzbar und ohne Hilfe und Belastung für die anderen ihr Ding macht?

    Also das schon (also jenseits von normalen Fragen zum Zurechtfinden in einer neuen Schule).
    Nicht jede Vertretungskraft ist noch Bachelor-Student*in.

  • kodi

    Da solltet Ihr über Euren Personalrat nochmal aktiv werden. Wenn der PR sich diesbezüglich mit der Dienststelle nicht einigen kann, sollte er den Hauptpersonalrat anrufen. Denn es darf nicht sein, dass das Land Mittel gegen Unterrichtsausfall zur Verfügung stellt und einzelne Bezirksregierungen meinen mit Argumenten wie "das haben wir immer so gemacht" wieder Mal ihr eigenes Süppchen zu kochen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die Kritik sollte dann aber eindeutig beim Dienstherrn liegen, der das Tischtuch auf Kante genäht hat. Hätte man von Anfang an so geplant, dass Doppelbesetzungen der Regelfall sind, hätte man so manches auffangen können.

    Sicherlich ist das Problem der fehlenden Doppelbesetzungen auf der einen Seite ein Verschulden des Dienstherrn, da sie die Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen.
    Auf der anderen Seite: wenn sie zur Verfügung stehen würden, hätten wir auch nicht automatisch eine Doppelbesetzung, da das Personal fehlen würde.



    Bzgl. der Gelder zum flexiblen Auffangen. Die gibt es - aber dann muss man auch erst einmal einen Bewerber finden, der für 10 Stunden in der Woche kommt ... und zwar am besten noch jeden Morgen in den ersten beiden Stunden (weil man die ja auffangen muss.)


    Und wenn man jemanden für 10 Stunden bekommt, sind dass in der Regel keine voll ausgebildeten Kräfte. Sondern das sind Vertretungskräfte, die man erst mitbetreuen (Hm, "betreuen" hört sich komisch an) muss.

    Wenn man eine Vollzeitstelle über x Monate ausschreiben kann, hätte man zumindest noch eher Chancen auf ausgebildetes Personal, das die Lücke bis zum nächsten Ausschreibetermin nutzen will.


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    Deswegen jemanden in die DU zu schicken, anstatt eine sinnvolle Wiedereingliederung zu machen, ist natürlich so eine Sache. (Was wahrscheinlich rechtlich und organisatorisch auch gar nicht so einfach ginge.)

    Wenn man nur den einzelnen Lehrer betrachtet, ist die Sachlage klar. Man sollte aber schon wissen, dass so eine Wiedereingliederung aus systemischer Sicht und im Hinblick auf die Schüler und die anderen Lehrer evtl. nachteilig ist. Aber ... solche Probleme im Sinne aller zu lösen, ist Aufgabe des Schulleiters. Wie auch immer er das macht und wie viele schlaflosen Nächte es ihm bereitet.

    • Offizieller Beitrag

    Da die Lehrkraft allerdings bis zum Ende der Wiedereingliederung krankgeschrieben ist, dann sollte sie quasi "ignoriert werden". Ihre Vollzeitvertretungslehrkraft macht den Unterricht und dann kann die kranke Lehrkraft nach und nach Stunden übernehmen und es entsteht eben die Doppelbesetzung. Quasi ein Win-Win.
    Da zieht sich der Staat aus der Verantwortung heraus, wenn die Mittel schrittweise abgebaut werden.
    Ja, es ist ein Topf, aber die Person ist offiziell noch im Krankenstand (ja, Beamte, blabla. Kann man sich schön rausziehen.)

    • Offizieller Beitrag

    Da die Lehrkraft allerdings bis zum Ende der Wiedereingliederung krankgeschrieben ist, dann sollte sie quasi "ignoriert werden". Ihre Vollzeitvertretungslehrkraft macht den Unterricht

    Vorausgesetzt, dass man für die erkrankte Kraft vorher eine entsprechende Vertretungskraft bekommen hat.

    Das ist eventuell möglich, hängt aber auch mit den Krankschreibungen der erkrankten Lehrperson ab. Wenn sie für x Monate am Stück krank geschrieben ist, kann man beim Schulamt Ersatz beantragen (und hoffen, dass man den Ersatz ausschreiben kann). Wenn die Krankschreibungen immer nur über wenige Wochen kommen, geht das nach meiner Erfahrung nicht.


    Die beiden Fälle von Wiedereingliederung, die ich erlebt habe, liegen schon Jahre zurück. An Details kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich meine aber, dass wir weder bei der Erkrankung noch bei der Wiedereingliederung entsprechende Vertretungsstunden im System hatten.

    Vielleicht ist das inzwischen ja anders. Bolzbold schrieb ja, dass es an seiner Schule Flexmittel gäbe. (Ich habe ihn aber so verstanden, als ob diese Flexmittel auch nur die Differenzstunden auffangen. Oder, Bolzbold?)

    • Offizieller Beitrag

    aber es liegt eben daran, dass "das System" sich einen schlanken Fuss macht, davon auszugehen, dass selbst zwei Wochen nicht vertreten werden (Pool-Lösung, Mobile Reserve, keine Ahnung, irgendwas muss / müsste es geben).
    und mit dem Start der Wiedereingliederung (in dem konkreten diskutierten Fall war das Beispiel einer starken Depression mit langem Ausfall) weiß man, dass es auch wieder Monate gehen wird (um eine 2-Wochen-Stufe ging es nicht, sonst werden die anderen Kolleg*innen nicht so stark belastet, dass sie in die DU geschickt werden).

    Das System und das nicht zur Verfügung Stellen der Ressourcen sind zum K...
    Dass es einen Lehrermangel gibt, ist _womöglich_ (Achtung, steile These) nicht ein Zufall und der Grund für die Restriktion unserer Arbeitsbedingungen, sondern die FOLGE davon...

  • Da kann ich aus eigener Anschauung berichten. Als gesetzlich Versicherter ist die Erlangung einer Krankschreibung von mehreren Monaten nicht möglich. Die rechtlichen Vorgaben für Kassenärzte sehen im Regelfall 14 Tage vor. In Ausnahmefällen kann das auf vier Wochen ausgedehnt werden. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt. Psychiater sind die Fachgruppe die die vier Wochen Frist am ehesten ausreizen.

    Es hat jedoch in meinem Fall ausgereicht, mit der SL genau dies zu thematisieren und klar zu stellen, dass es mit sechs Wochen wohl wahrscheinlich nicht getan ist.

    Auch in der Stufenweise Wiedereingliederung war ein e Vertretungskraft eingestellt, aber deren Stunden wurden mit den einzelnen Stufen entsprechend angepasst. Dabei wäre es gerade bei Angestellten problemlos möglich die Flexkraft mit voller Stelle für die Gesamtdauer der Wiedereingliederung zu stellen, denn die Musik wird während der gesamten Wiedereingliederungsdauer von der Krankenkasse bezahlt. Man ist als Angestellter bis zum letzten Tag AU und bezieht in dieser Zeit Krankengeld.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Chilli:

    Henne - Ei - Problem, würde ich mal sagen. Aber ob das Ändern der Arbeitsbedingungen mittelfristig zu einer Doppelversorgung führen würde, wage ich zu bezweifeln.


    Pool-Kräfte und Mobile Reserven gibt es, zumindest in der Grundschule. Aber auch nicht genug.


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    Habe jetzt was gefunden, bzgl. "Vertretungskraft in der Wiedereingliederung".


    Sobald die zu vertretende Person den Dienst vorzeitig wieder aufnimmt (z.B. vorzeitige Genesung), ist die BR unverzüglich (vorab telefonisch) zu informieren. Gleichzeitig darf die Vertretungskraft die zurückgekehrte Person in dem entsprechenden Umfang nicht weiter vertreten. Wird z.B. eine Person mit 28 WStd vertreten und kehrt diese im Rahmen einer Wiedereingliederung vorzeitig mit 14 WStd zurück, darf die Vertretungskraft ab dem Zeitpunkt der Rückkehr nur noch max. 14 WStd vertreten. Die Vertretungskraft ist vorab von der Schulleitung hierüber schriftlich (formlos) zu informieren und sollte den Erhalt dieser Information per Unterschrift bestätigen. Die BR fertigt anschließend die weiter

    So schwebte mir das auch vor: die Vertretungskraft, die man vorher vielleicht hat, wird mit Beginn der WIedereingliederung auf die Stunden reduziert, die noch notwendig sind, um die Lücke zu füllen. Sie sind also explizit nicht voll da, machen den Unterricht und die zu wiedereingliedernde Person "kann ignoriert werden".

  • Spricht dafür den Wiedereingliederungsplan sehr gut auszuschärfen.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Also das schon (also jenseits von normalen Fragen zum Zurechtfinden in einer neuen Schule).
    Nicht jede Vertretungskraft ist noch Bachelor-Student*in.

    Naja, für meinen Alltag ist es einfacher, wenn Jugendliche heimgeschickt werden bei Unterrichtsausfall als wenn ich einem Vertretungsmenschen die Pläne und Abläufe erklären muss, entscheiden, ob ich eingreife, wenn ein Kind nebenan eskaliert etc.


    Wir haben immer so viele Neue im Haus, dass es mir lieber ist, wenn die kranken Kolleginnen Zeit bekommen, wieder gesund zu werden und im Arbeitsleben anzukommen und dann aus dem effeff wissen, wie der Hase läuft.


    Deswegen auch die Frage, worin die Mehrbelastung bei Wiedereingliederung für andere Kolleg*innen liegt.

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