SL ignoriert Absprachen bzgl. meiner Einsatzmöglichkeiten

  • Darüber muss ich mir keine Gedanken machen. Wenn das Problem in Zukunft auftreten sollte, machen wir uns dann über die Lösung des konkreten Problem Gedanken.

    Ok, schön für dich. Es gibt aber Tausende von Eltern, die dieses Problem schlicht nicht lösen können.

    • Offizieller Beitrag

    Es ging ja um die Eltern mit Betreuungsproblemen. Die können sehr wohl entscheiden.

    Okay, missverstanden.
    Wer natürlich mit Kindern VZ arbeitet und sich auf freie Nachmittage wegen Betreuungsprobleme beruft, hat noch weniger Verständnis von mir.
    (und ich bin wirklich ein verständnisvoller Mensch, nur nicht mehr, wenn ich ein Muster finde. Oder wenn man mir vorwirft (nicht hier geschehen), dass ich schließlich selbst Kinder haben könnte oder dass es meine Schuld sei, wenn ich als Kinderlose die Randstunden machen muss, usw..

  • Wer natürlich mit Kindern VZ arbeitet und sich auf freie Nachmittage wegen Betreuungsprobleme beruft, hat noch weniger Verständnis von mir.

    Ich würde dem zu ca. 60% zustimmen. Denn natürlich haben auch VZ-Kräfte einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber natürlich ist der Anspruch von TZ-Kräften ungleich größer und hier wird dann noch viel mehr Fingerspitzengefühl von Seiten der SL benötigt, um eine gerechte Verteilung der Arbeitsbelastung zu gewährleisten.

  • Ok, schön für dich. Es gibt aber Tausende von Eltern, die dieses Problem schlicht nicht lösen können.

    Irgendwie werden sie das Problem gelöst kriegen müssen. Alle anderen, die arbeiten müssen das auch. Fremdbetreuung (bezahlt, Freunde, Familie), Arbeitgeberwechsel, (weitere) Arbeitszeitreduzierung, Kind mit zur Arbeit nehmen etc. Es gibt viele Möglichkeiten. Die konkrete Lösung hängt von der konkreten Ausgestaltung des Problems und des Umfeldes ab.

  • Ich würde dem zu ca. 60% zustimmen. Denn natürlich haben auch VZ-Kräfte einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber natürlich ist der Anspruch von TZ-Kräften ungleich größer [...]

    Wieso eigentlich? Ich finde diese Vermischung ist eines der Probleme.

    Du hast gewisse Ansprüche durch deine Teilzeit und du hast davon getrennt gewisse Ansprüche durch Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und bei letzterem gehört eigentlich auch dazu, dass man zwischen Alleinerziehenden und Nichtalleinerziehenden unterscheidet.


    Ich glaub die meisten Kollegen haben völliges Verständnis dafür, wenn gewisse Stundenplangegebenheiten so sind, weil jemand ein echtes Betreuungsproblem hat. Das endet aber meist sehr schnell bei: "Schule muss alles auffangen und möglich machen, weil Partner zu wichtigen Job hat um zu helfen", wenn dann die dysfunktionale Partnerbeziehung dazu führt, dass die Kollegen des Lehrerelternteils dessen Beziehungskonstellation auffangen sollen.

  • Irgendwie werden sie das Problem gelöst kriegen müssen. Alle anderen, die arbeiten müssen das auch. Fremdbetreuung (bezahlt, Freunde, Familie), Arbeitgeberwechsel, (weitere) Arbeitszeitreduzierung, Kind mit zur Arbeit nehmen etc. Es gibt viele Möglichkeiten. Die konkrete Lösung hängt von der konkreten Ausgestaltung des Problems und des Umfeldes ab.

    Aber Arbeitszeitreduzierung - wie von dir vorgeschlagen- funktioniert ja als Lehrer gerade nicht. Kind mit zur Arbeit nehmen auch nicht. Arbeitgeberwechsel auch nicht. Und Fremdbetreuung gibt es ja eben nicht, sonst würden wir das hier nicht diskutieren .

  • Ich glaub die meisten Kollegen haben völliges Verständnis dafür, wenn gewisse Stundenplangegebenheiten so sind, weil jemand ein echtes Betreuungsproblem hat. Das endet aber meist sehr schnell bei: "Schule muss alles auffangen und möglich machen, weil Partner zu wichtigen Job hat um zu helfen", wenn dann die dysfunktionale Partnerbeziehung dazu führt, dass die Kollegen des Lehrerelternteils dessen Beziehungskonstellation auffangen sollen.

    Ich würde dir da prinzipiell zustimmen. Aber da kommt dann eben die Vermischung ins Spiel. Wenn VZ-KuK so argumentieren, kann man dem schnell den Wind aus den Segeln nehmen: Vereinbarkeit ja, aber dazu müssen beide Partner bzw. ihre Arbeitgeber beitragen.

    Wenn jetzt aber ein Partner reduziert, dann ist da natürlich schon nochmal ein höherer Anspruch auf zeitliche Vergünstigungen. Ich verstehe schon, dass du sagst, dass die mit TZ "erkauften" zeitlichen Vergünstigungen nicht automatisch auch einen Anspruch auf bestimmte Unterrichtszeiten bedeuten müssen ("Vermischung"), aber letztlich ist der offizielle Begriff "familienbedingte Teilzeit". Das lässt sich also nicht so einfach trennen.

  • Aber Arbeitszeitreduzierung - wie von dir vorgeschlagen- funktioniert ja als Lehrer gerade nicht. Kind mit zur Arbeit nehmen auch nicht. Arbeitgeberwechsel auch nicht. Und Fremdbetreuung gibt es ja eben nicht, sonst würden wir das hier nicht diskutieren .

    Ob Arbeitszeitreduzierung bei Lehrern funktioniert kommt auf das Bundesland an. Mit Kindern geht das in der Regel durchaus; auch unterhälftig. Außerdem gibt es ja in der Regel noch einen Partner, der nicht Lehrer ist bzw. als Lehrer auch in Teilzeit gehen kann.

    Arbeitgeberwechsel funktioniert als Lehrer insofern, dass man versuchen kann, sich an eine andere Schule versetzen zu lassen, an der das mit dem Stundenplan generell besser funktioniert. Oder der Partner wechselt den Arbeitgeber. Das Kind mit zur Arbeit nehmen kann auch funktionieren, sowohl bei Lehrern als auch bei anderen Arbeitnehmern. Wenn bei uns nachmittags Konferenzen sind, hat immer irgendwer mindestens ein Kind dabei.

    Fremdbetreuung ist fast immer irgendwie möglich. Und wenn es die älteren Kinder aus der Nachbarschaft oder die Nachbarin in Rente ist, die sich ein paar Euro dazu verdienen wollen.


    Es kommt einfach immer auf den konkreten Fall an. So ein luftleeres Rumdiskutiere darüber, was angeblich alles nicht ginge bringt nichts. Fakt ist, dass es alle am Ende des Tages irgendwie hinbekommen.

  • [...]

    Wenn jetzt aber ein Partner reduziert, dann ist da natürlich schon nochmal ein höherer Anspruch auf zeitliche Vergünstigungen. Ich verstehe schon, dass du sagst, dass die mit TZ "erkauften" zeitlichen Vergünstigungen nicht automatisch auch einen Anspruch auf bestimmte Unterrichtszeiten bedeuten müssen ("Vermischung"), [...]

    Das Problem ist, dass bei 50%-Deputat eigentlich vor Erstellung des Stundenplans bereits abgesprochen werden müsste, welche 20 Zeitstunden pro Woche zur Arbeitszeit gehören.


    Meist ist da wegen Konferenzen eh schon mindestens ein Nachmittag bis 16.00 oder 17.00 Uhr dabei, dann sind höchstens noch vier weitere halbe Tage (Vormittag, Nachmittag oder Mittagsband von 3.-7. Stunde) möglich.


    Schulleitungen möchten sich aber gerne vorbehalten, erst beim Erstellen des Plans selbst die Arbeitszeiten in Präsenz über 100% der Woche zu verteilen. Natürlich im Normalfall einigermaßen kompakt, aber trotzdem...


    Oder wer von den Teilzeitkräften außer Susannea wählt seinen freien Tag selbst, wenn nicht Abordnungen an andere Schulen oder Fachleitertätigkeit am Seminar den Tag festlegen?

  • Oder wer von den Teilzeitkräften außer Susannea wählt seinen freien Tag selbst, wenn nicht Abordnungen an andere Schulen oder Fachleitertätigkeit am Seminar den Tag festlegen

    Bei uns wählen diesen alle Teilzeitkräfte verbindlich. Vollzeitkräfte unter Umständen auch verbindlich. Weiß nicht was daran problematisch sein sollte

  • Das es tatsächlich Schulen gibt, die das so regeln, hätte ich nicht gedacht. Ich kenne das so nicht.


    Ist das dann für das Stundenplanprogramm eine stärkere Einschränkung als die Festlegung, dass ein beliebiger Tag frei bleibt? Oder muss man den Tag im Programm sowieso für jeden Lehrer fest angeben?

  • Oder wer von den Teilzeitkräften außer Susannea wählt seinen freien Tag selbst, wenn nicht Abordnungen an andere Schulen oder Fachleitertätigkeit am Seminar den Tag festlegen?

    Ist nicht nur bei mir, sondern auch bei anderen TZ- Kräften an meiner Schule möglich, zumindest einen freien Tag bei zwei freien Tagen komplett selbst zu wählen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Oder wer von den Teilzeitkräften außer Susannea wählt seinen freien Tag selbst, wenn nicht Abordnungen an andere Schulen oder Fachleitertätigkeit am Seminar den Tag festlegen?

    Wir wählen ihn nicht, sondern sagen, an welchen Tagen wir gerne frei hätten. Klappt nicht immer, aber immer öfter.

    Und ja, ich habe auch sicher einen Nachmittag frei, denn ich habe einen langen Tag und kurz am Konferenztag, also ist der 3. Nachtmittag dann natürlich frei, aber ich habe auch an zwei Tagen nur noch 4 Stunden zu verteilen, weil alle anderen durch Wasserzeiten usw. auf einen Tag festgelegt sind (und den hätte ich auch nicht ohne weiteres verändern können)-

  • Na ja, dass es auch mal inkompetente SL gibt, heißt ja nicht, dass andere hier nicht einen guten Mittelweg finden können.

    Das stimmt, ich wollte auch keine Inkompetenz unterstellen, eher überbordende Gutmütigkeit. Ich denke aber vor allem, dass eine SL nicht allen Beschäftigen gleichermaßen entgegenkommen kann und auch nicht muss. Zuerst kommen die, denen ein Sonderplan zusteht, ohne dass sie ein schlechtes Gewissen haben müssen.

  • Ist das dann für das Stundenplanprogramm eine stärkere Einschränkung als die Festlegung, dass ein beliebiger Tag frei bleibt? Oder muss man den Tag im Programm sowieso für jeden Lehrer fest angeben?

    Ein fester freier Tag ist natürlich einschränkender als ein beliebiger. Wenn der Tag aber nun mal notwendig ist, dann ist das so. Bisher haben wir trotzdem immer einen vernünftigen Stundenplan erstellen können.

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