Dass das Verhalten arschig ist, darüber sind sich sicher alle einig. Trotzdem ist es zunächst mal nichts Einklagbares.
Achja? Das werden wir verbindlich wissen, nachdem geklagt worden sein wird.
Arschig passt nicht zu Fürsorgepflicht. Insofern sehe ich da durchaus eine Rechtsgrundlage.
Und überhaupt. Warum ist man sich so sicher, dass Aussagen der Schulleiterin prinzipiell unverbindlich sind? Wie soll man eine Schule leiten (oder irgendetwas anderes), wenn die eigenen Aussagen/Ansagen/Durchsagen keine Bedeutung haben? Wiese sollte ich auf die Schulleiterin hören, wenn die alles nur so erzählt, damit der Kiefer bewegt wurde?
Nee, wenn man etwas VEREINBART, dann gilt das.
Wie genau soll die TE denn nun verfahren?
Remonstrieren. Eskalieren.