SL ignoriert Absprachen bzgl. meiner Einsatzmöglichkeiten

  • Dass das Verhalten arschig ist, darüber sind sich sicher alle einig. Trotzdem ist es zunächst mal nichts Einklagbares.

    Achja? Das werden wir verbindlich wissen, nachdem geklagt worden sein wird.


    Arschig passt nicht zu Fürsorgepflicht. Insofern sehe ich da durchaus eine Rechtsgrundlage.


    Und überhaupt. Warum ist man sich so sicher, dass Aussagen der Schulleiterin prinzipiell unverbindlich sind? Wie soll man eine Schule leiten (oder irgendetwas anderes), wenn die eigenen Aussagen/Ansagen/Durchsagen keine Bedeutung haben? Wiese sollte ich auf die Schulleiterin hören, wenn die alles nur so erzählt, damit der Kiefer bewegt wurde?


    Nee, wenn man etwas VEREINBART, dann gilt das.


    Wie genau soll die TE denn nun verfahren?

    Remonstrieren. Eskalieren.

  • Soweit ich mich erinnere, steht doch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter einem besonderen Schutz. Da muss die SL erstmal nachweisen, dass es wirklich nicht geht, dass die TE nach den Vereinbarungen eingesetzt wird.

  • Und überhaupt. Warum ist man sich so sicher, dass Aussagen der Schulleiterin prinzipiell unverbindlich sind? Wie soll man eine Schule leiten (oder irgendetwas anderes), wenn die eigenen Aussagen/Ansagen/Durchsagen keine Bedeutung haben? Wiese sollte ich auf die Schulleiterin hören, wenn die alles nur so erzählt, damit der Kiefer bewegt wurde?

    Sehe ich auch so. Wie soll ich mit einer SL arbeiten, bei der ich alles schriftlich haben muss? Ne, da muss die SL schon einfach mal aufpassen, was sie sagt und kann nicht einfach was daherreden, was sie sowieso nicht halten kann.

    Das fördert auch das Betriebsklima!

  • . Trotzdem ist es zunächst mal nichts Einklagbares

    Vor Gericht und hoher See...


    Die SL hat keine besonders guten Karten, besonders weil es keine zwingende Grund gibt die Bedürfnisse der Kollegin derart zu missachten.

  • Und wo siehst du nun den Rechtsbruch? M.W. gibt es keine Ansprüche auf Stundenpläne. Ich finde es schwierig, Schritte zu empfehlen, ohne dass man weiß, was daraus folgt. Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen zum Beispiel.

    Ok, ich versuche es noch mal.


    1. Im Beitrag von Schmidt schreibt er/sie, dass die Schulleitung versucht hat, einen extra schlechten Stundenplan für die TE zu machen.

    2. Ich habe geschrieben, dass ich das nicht glaube aber man die Fälle unterscheiden muss:

    a) Schulleitung handelt mit der Absicht Kollegin XY einen schlechten Stundenplan zu machen.

    b) Schulleitung handelt aufgrund fehlender Kompetenz / Prioritäten etc. und nimmt einen schlechten Stundenplan einfach in Kauf.


    Sollte nun wirklich Fall a) auftreten (was ich nicht glaube und was aus meiner Sicht auch nicht aus der Schilderung hervorgeht), wäre es ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.


    Aber Du kannst gerne einmal schreiben, welches Vorgehen Du empfehlen würdest, wenn die SL (nachweislich) absichtlich für eine bestimmte Kollegin einen schlechten Stundenplan erstellt.

  • Dass das Verhalten arschig ist, darüber sind sich sicher alle einig. Trotzdem ist es zunächst mal nichts Einklagbares. ...

    Wurde ja einiges genannt, was schlägst du vor?

    Selbstverständlich könnten der Dezernent oder die SL bei eigenverantwortlichen Schulen rechtsverbindliche Aussagen machen. Dass ist doch gerade das Problem hier: Die TE hatte den Eindruck, dass die Aussage der SL verbindlich ist. Deswegen hat sie ihre Stunden erhöht. Die SL hat es wohl eher als "wir versuchen unser Bestes" verstanden oder macht sogar mit Absicht einen schlechten Stundenplan für die TE.


    Aber was schlägst Du denn nun vor?

  • Aber Du kannst gerne einmal schreiben, welches Vorgehen Du empfehlen würdest, wenn die SL (nachweislich) absichtlich für eine bestimmte Kollegin einen schlechten Stundenplan erstellt

    1. Gespräch mit der SL
    2. Gespräch von Personalrat mit SL
    3. Eskalation zum Gesamtpersonalrat
    4. Eskalation zum Hauptpersonalrat
    5. Klagen gegen SL wegen massiver Verletzung der Fürsorgepflicht.

    Diese Stufen würde ich mir vorstellen

  • Das kleine Kind mit in den Unterricht nehmen?

    Oder eben der Schulleitung zur Betreuung übergeben, aber selbst das ist scheinbar nicht machbar, weil da dann die Pause zu klein zu ist.


    Aber natürlich habe ich meine Kinder auch schon bei uns in der Hortbetreuung abgegeben, wenn wir Konferenzen hatten, z.B. macht doch dann für die Erzieher die eh bis 18 Uhr da sein müssen, keinen Unterschied, ob es schuleigene oder Kollgiumskinder sind.

  • Grundsätzlich ja, aber das bedeutet nicht, dass man an einer Ganztagsschule Anspruch auf reine Vormittagsarbeitszeiten hat, wenn man die Kita nur Vormittags bucht.

    Die TE hat keinen Ganztagsplatz bekommen. Wie so viele. Wenn man dann keine ständig verfügbaren Großeltern hat, kann man als Lehrer schlicht nicht arbeiten. Das ist ein Unding! Und nein, der Versuch private Betreuung hinzuzukaufen dürfte in den meisten Fällen auch fehlschlagen, selbst wenn man die Kosten in Kauf nimmt. Das macht den Beruf für Frauen immer unattraktiver und vergrößert den Lehrermangel… da müssten sich die Dienstherren mal was einfallen lassen (was nicht auf Kosten der kinderlosen Lehrer geht).

  • Und nein, der Versuch private Betreuung hinzuzukaufen dürfte in den meisten Fällen auch fehlschlagen, selbst wenn man die Kosten in Kauf nimmt. Das macht den Beruf für Frauen immer unattraktiver und vergrößert den Lehrermangel…

    Warum sollte das speziell für das weibliche Geschlecht relevant sein, nicht aber für Männer?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Warum sollte das speziell für das weibliche Geschlecht relevant sein, nicht aber für Männer?

    Das sollte in der heutigen Zeit tatsächlich nicht mehr der Fall sein, ist es statistisch gesehen aber leider tatsächlich immer noch.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Das sollte in der heutigen Zeit tatsächlich nicht mehr der Fall sein, ist es statistisch gesehen aber leider tatsächlich immer noch.

    Für manche Frauen, aber pauschal qua Geschlecht sicherlich nicht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nee, wenn man etwas VEREINBART, dann gilt das.

    Genau. So wie im vorliegenden Fall, hat ja da auch toll geklappt.


    Und ich wünsche der TE wirklich viel Erfolg bei der Verfassungsklage, auch wenn es möglich wäre, die Gynäkologin am kommenden Montag ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen, das konkrete Arbeitszeiten vorschreibt.


    Ich finde es fast schon unverschämt, dass hier einige einer Schwangeren mit zwei Kindern empfehlen, für sinnvolle Stundenpläne zu kämpfen, die offenbar seit Jahren falsch laufen.

  • Und ich wünsche der TE wirklich viel Erfolg bei der Verfassungsklage, auch wenn es möglich wäre, die Gynäkologin am kommenden Montag ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen, das konkrete Arbeitszeiten vorschreibt.


    Ich finde es fast schon unverschämt, dass hier einige einer Schwangeren mit zwei Kindern empfehlen, für sinnvolle Stundenpläne zu kämpfen, die offenbar seit Jahren falsch laufen.

    Ich würde mich freuen, wenn Du uns noch mal schreibst, was Du nun machen würdest. Also Dienstaufsichtsbeschwere und Personalrat würdest Du wohl nicht machen. Ist dein Rat nun wirklich eine Verfassungsklage und eine Krankschreibung?


    Schmidt: Was verwirrt dich daran? Ich würde gerne wissen, was Quittengelee raten würde? Außer dem Weg zum Frauenarzt und einem BV habe ich bisher dazu nichts von ihr gefunden. Losgelöst davon, ob ein BV rechtens ist, wäre das auch nur eine zeitlich begrenzte Lösung. Wenn das Kind geboren ist, wird die TE das gleiche Problem mit dem Stundenplan haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Tom123 () aus folgendem Grund: Smiley von Schmidt

  • Warum sollte das speziell für das weibliche Geschlecht relevant sein, nicht aber für Männer?

    Das gilt natürlich auch für Männer, allerdings wählen Männer selten diesen Beruf. Für Frauen ist die Vereinbarkeit mit Familie bislang ein sehr essenzieller Faktor bei der Berufswahl, die Mädels denken da oft etwas vorausschauender als die Jungs…. Warum will denn kaum noch ein Mann Lehrer werden? Weil für die Herren der Schöpfung die Vereinbarkeit mit Familie kein wichtiges Kriterium bei der Berufswahl ist. Frau darf das ja ausbaden… ( meine persönliche These). Als damals ( vor gut 20 Jahren)

    der Hauptseminarleiter am ersten Tag fragte, warum wir den Beruf ergriffen haben, sagten ausnahmslos alle Frauen, Männer gab es keine, dass sie Lehrer geworden sind, weil das gut mit Familie geht. Und zwar an erster Stelle. Das hat mich damals sehr überrascht, weil ich selbst da gar nicht dran gedacht habe.

  • Die Verfassung gilt nur vormittags?

    Artikel 6 sagt aber nicht, dass man ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten hat. Grundsätzlich macht der Staat / die Länder einiges um Familien zu unterstützen. Aber man kann aus Artikel 6 schlecht ableiten, dass man nur vormittags arbeiten muss. Das mag sogar in der Schule noch machbar sein, da die Betreuungszeiten der eigenen Kinder und die primären Arbeitszeiten der Lehrkräfte sich überschneiden. Aber was machen wir z.B. mit Krankenhäusern, Feuerwehr und Polizei?


    Davon losgelöst ist es sicherlich staatliche Aufgabe das Betreuungsangebot auszubauen. Aber das hat nichts mit Schule zu tun sondern gilt für alle Bereiche.


    Bei der Schule sollte natürlich auch mitgedacht werden, dass wenn man Müttern oder Vätern Vorteile einräumt diese in der Regel zu Lasten der andere Mitarbeitern gehen. Damit macht man den Beruf für diese wieder unattraktiver. D.h. letztlich kann es nur dadurch klappen, dass Betreuungskapazitäten ausgebaut werden.

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