SL ignoriert Absprachen bzgl. meiner Einsatzmöglichkeiten

  • Stimmt, davon gehe ich zwar auch aus, hatte es aber verdrängt.
    (Denn jetzt 15 Wochen, minus 6 Wochen, ich gehe davon aus, dass es bei der Entscheidung, die Elternzeit zu unterbrechen sogar unter der 4.-6. Woche war... das erzählt kein Mensch)

    Ich habe es im Ref in der 9/10. Woche in der Schule erzählt und selbst da war meine SL damals schon beleidigt, warum ich es ihr erst jetzt erzähle (dabei ist es ja total früh und ich hatte es extra so vor den Weihnachtsferien erzählt, dass ich mit Amtsarzt usw. im neuen Jahr schon durch war und gleich StEx machen konnte).

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    man weiß nie, wie es wäre, aber mein potentielles schwangeres Ich hätte es nie vor der 12. Woche (oder bis man es sieht?) erzählt (oder vielleicht doch, weil ich es nie für mich hätte behalten können).
    Ich bin ein gebranntes Kind und weiß viel zu sehr um alle Abwägbarkeiten, ein Verlust ist definitiv nicht etwas, das ich gerne geteilt hätte / hätten teilen wollen.

  • aber warum würde die SL sie aus der Elternzeit zurückholen, um dann ein BV zu erwirken? Um ihr Geld zu schenken? (vorausgesetzt, sie verdient mehr als mit Elterngeld. Was ich sehr für sie hoffe...)

    Genau. Das wäre sogar negativ für die Schule. Für Elternzeitausfälle kann man Vertretungsmittel beantragen, für BV nicht.

  • oder bis man es sieht?

    Das war bei mir leider eben schon in der 7, Woche so und ich hatte dann die Pullover meines Mannes an, damit es eben nicht auffällt und genau deshalb fühlte sie sich eben ungerecht behandelt, weil ich den Pullover dann ausgezogen habe und es da dann schon recht deutlich war.

  • Klar kann die SL das ermöglichen. Warum sollte das nicht gehen? Die SL hat eine Fürsorgepflicht

    Weil die SL eine ganze Reihe von Pflichten und Vorgaben hat. Eine SL kann sagen: Ich versuche dich so einzusetzen, dass Du nur bis 13:00 Uhr Unterricht hast. Aber es rechtsverbindlich zuzusagen ist schwierig. Was ist wenn Kollegen ausfallen genau diese Person Montags von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr das Loch stopfen könnte? Also keine (guten) Gründe hat, warum das nicht geht.

  • Um Rechtsverbindlichkeit geht es hier nicht, sondern um eine Schulleitung, die versucht hat, einen möglichst schlechten Stundenplan für die TE zu machen und dabei Absprachen offensichtlich komplett ignoriert hat. Hier hat niemand versucht einen passenden Stundenplan zu erzeugen.

    Doch es geht um beide Aspekt. Erstens hat die Schulleitung dem Odijjj anscheinend Zusagen im Gegenzug zu der Stundenerhöhung gemacht, die die SL nun nicht einhält. Nun hat Odijj den Eindruck, dass die Schule diese Zusagen verbindlich gemacht hat. Sollte das der Fall sein, müsste die SL sich daran halten.


    Zweitens geht es um den aktuellen Stundenplan. Dass man mit Absicht einen schlechten Stundenplan erstellt hat, habe ich bisher so nicht gelesen. Das ist höchstens eine Vermutung. Aber hier ist die Frage, wie gehe ich damit um. Wenn es Absicht ist, wäre sicherlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde unter Umstände auch weitere Maßnahmen erforderlich.

    Wenn es "nur" darum geht, dass die SL aus Unfähigkeit heraus einen schlechten Stundenplan macht, würde ich zuerst um Stellungsnahme/Begründung bitten und dann wären Personalrat und/oder Personalversammlung sicherlich die ersten Ansprechpartner.

  • Doch es geht um beide Aspekt. Erstens hat die Schulleitung dem Odijjj anscheinend Zusagen im Gegenzug zu der Stundenerhöhung gemacht, die die SL nun nicht einhält. Nun hat Odijj den Eindruck, dass die Schule diese Zusagen verbindlich gemacht hat.

    Ich weiß nicht, wer "Odijjj" ist.

    Wenn du den TE meinst: da steht nichts von (Rechts)verbindlichkeit.

    Es geht darum, dass hier ganz offensichtlich nicht mal versucht wurde, Absprachen einzuhalten, sondern stattdessen eine unzumutbare Stundenplanung vorgenommen wurde. Das eine persönliche Absprache mit der Schulleitung nicht rechtsverbindlich sein kann, sollte dir klar sein.

  • Doch es geht um beide Aspekt. Erstens hat die Schulleitung dem Odijjj anscheinend Zusagen im Gegenzug zu der Stundenerhöhung gemacht, die die SL nun nicht einhält. Nun hat Odijj den Eindruck, dass die Schule diese Zusagen verbindlich gemacht hat. Sollte das der Fall sein, müsste die SL sich daran halten.


    Zweitens geht es um den aktuellen Stundenplan. Dass man mit Absicht einen schlechten Stundenplan erstellt hat, habe ich bisher so nicht gelesen. Das ist höchstens eine Vermutung. Aber hier ist die Frage, wie gehe ich damit um. Wenn es Absicht ist, wäre sicherlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde unter Umstände auch weitere Maßnahmen erforderlich.

    Wenn es "nur" darum geht, dass die SL aus Unfähigkeit heraus einen schlechten Stundenplan macht, würde ich zuerst um Stellungsnahme/Begründung bitten und dann wären Personalrat und/oder Personalversammlung sicherlich die ersten Ansprechpartner.

    Die Userin heißt Odji88 , das hättest du höflicherweise nochmal nachsehen können. Außerdem ist sie aller Wahrscheinlichkeit nach eine sie.


    Wie die Schulleitung verbindliche Stundenplanzusagen gemacht haben soll, müsstest du mal noch erklären. Und was soll die Dienstaufsichtsbeschwerde in diesem Fall bewirken? Und was soll die Personalversammlung deiner Ansicht nach jetzt ausrichten?

  • Ich weiß nicht, wer "Odijjj" ist.

    Wenn du den TE meinst: da steht nichts von (Rechts)verbindlichkeit.

    Es geht darum, dass hier ganz offensichtlich nicht mal versucht wurde, Absprachen einzuhalten, sondern stattdessen eine unzumutbare Stundenplanung vorgenommen wurde. Das eine persönliche Absprache mit der Schulleitung nicht rechtsverbindlich sein kann, sollte dir klar sein.

    Ich habe tatsächlich beim TE statt Odji Odijj geschrieben. Da ist es natürlich schwierig, den Zusammenhang zu erkennen.

    Wenn Du den Ausgangspost liest, fragt die TE, was sie für rechtliche Möglichkeiten hat. Da hilft es ihr wenig, wenn wir wissen, dass es nicht rechtsverbindlich ist. Denn genau das möchte sie wissen. Dabei ist es auch durchaus denkbar, dass die SL unter bestimmten Voraussetzungen rechtsverbindliche Zusagen macht. Daher ist die Frage von Odij durchaus nachvollziehbar.

  • Wie die Schulleitung verbindliche Stundenplanzusagen gemacht haben soll, müsstest du mal noch erklären. Und was soll die Dienstaufsichtsbeschwerde in diesem Fall bewirken? Und was soll die Personalversammlung deiner Ansicht nach jetzt ausrichten?

    Im Ausgangspost fragt die Userin welche Möglichkeiten sie hat. Außerdem hat anscheinend ihr Bekannte sie darauf hingewiesen, dass sie keine Rechte hat. Ihren Post würde ich so verstehen, dass sie wissen möchte, ob das so richtig ist. Augenscheinlich hat sie der Erhöhung nur zugestimmt, weil sie davon ausgegangen ist, dass die SL ihre Zusagen einhält. Sie schreibt doch recht deutlich, dass es sonst für sie nicht händelbar ist.

    Um Rechtsverbindlichkeit geht es hier nicht, sondern um eine Schulleitung, die versucht hat, einen möglichst schlechten Stundenplan für die TE zu machen und dabei Absprachen offensichtlich komplett ignoriert hat. Hier hat niemand versucht einen passenden Stundenplan zu erzeugen.

    Wie Du liest, geht Schmidt davon aus, dass die SL hier vorsätzlich handelt zum Nachteil von TE handelt. Wenn die SL vorsätzlich einer Lehrkraft einen schlechten Stundenplan erstellt (aus welchen Gründen auch immer), ist das sicherlich ein Fall für die Dienstaufsicht.


    Wenn die SL dieses nicht vorsätzlich macht, sondern aus Unfähigkeit oder falschen Schwerpunktsetzungen ist es das erstmal ein Fall für den Personalrat. Der zweite Schritt wäre ggf., dass man sich in einer Personalversammlung bespricht, wie das Kollegium das Problem sieht und welche Wünsche und Forderungen man hat. Bei grundsätzlichen Problemen finde ich es sinnvoll sich erstmal gemeinsam zu besprechen statt als Einzelkämpfer vorzugehen. Aber da mag jeder anders sein.


    P.S.

    Da Du mir vorwirfst, dass ich beim Namen einen Buchstabendreher habe, würde im Gegenzug es auch gut finden, wenn Du die vorhergehenden Beiträge durchlesen würdest. Dann wären deine Frage wahrscheinlich schon beantwortet gewesen. Beispielsweise wurde schon vorher auf den Personalvertretung hingewiesen.

  • ..., dass sie keine Rechte hat. Ihren Post würde ich so verstehen, dass sie wissen möchte, ob das so richtig ist. Augenscheinlich hat sie der Erhöhung nur zugestimmt, weil sie davon ausgegangen ist, dass die SL ihre Zusagen einhält. Sie schreibt doch recht deutlich, dass es sonst für sie nicht händelbar ist.

    Und wo siehst du nun den Rechtsbruch? M.W. gibt es keine Ansprüche auf Stundenpläne. Ich finde es schwierig, Schritte zu empfehlen, ohne dass man weiß, was daraus folgt. Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen zum Beispiel.


    ...

    Wenn die SL dieses nicht vorsätzlich macht, sondern aus Unfähigkeit oder falschen Schwerpunktsetzungen ist es das erstmal ein Fall für den Personalrat. Der zweite Schritt wäre ggf., dass man sich in einer Personalversammlung bespricht, wie das Kollegium das Problem sieht und welche Wünsche und Forderungen man hat.

    Dann sag das doch dazu, PVen finden ja nun nicht zu Jahresbeginn gleich statt, das nutzt also ggf. langfristig aber nicht im akuten Fall.

  • Da Du mir vorwirfst, dass ich beim Namen einen Buchstabendreher habe, würde im Gegenzug es auch gut finden, wenn Du die vorhergehenden Beiträge durchlesen würdest. Dann wären deine Frage wahrscheinlich schon beantwortet gewesen. Beispielsweise wurde schon vorher auf den Personalvertretung hingewiesen.

    Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Davon abgesehen, hast du ja auch nicht nur einen Buchstabendreher drin, sondern viele und jedes Mal andere, das finde ich einigermaßen nervig. Einen Namen anzuklicken sollte möglich sein, auch wenn man Legasthenie hat oder was immer.

  • Wenn sie zugesagt wurden, wohl schon.

    Unbedingt! Bei uns ein normaler Vorgang:

    Frau xy, wir bräuchten Englisch, können Sie die Stunden erhöhen?

    Ja, aber nur, wenn es Freitag bis maximal 13 Uhr ist, denn dann ist mein Vater in der Tagespflege/der Pflegedienst zuständig/das Kind betreut.

    Alles klar, das machen wir möglich.

    Oder wahlweise: Das passt uns nicht, freitags ist kein Bedarf, ich frage jemand anders/schreibe eine V-Stelle aus.


    Fazit: Natürlich ist das verbindlich, denn die Stunden wurden nur erhöht, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen, ansonsten hat die TE auch ehrlich gesagt, dass es anders nicht geht. Das kann die SL nicht einfach übergehen. Wie genau soll die TE denn nun verfahren? Und das auch noch erst einen Tag vor Beginn zu erfahren: Das geht einfach nicht! In jedem anderen Job ist das völlig normal, dass man in Teilzeit den Teil der zu arbeitenden Stunden festlegt und der Arbeitgeber das so annimmt oder eben auch nicht, aber zusichern und dann anschließend Ätsch sagen, ist eine Arschlochaktion.

  • Dass das Verhalten arschig ist, darüber sind sich sicher alle einig. Trotzdem ist es zunächst mal nichts Einklagbares. Teilzeit kann man beantragen, bei kleinen Kindern zum Beispiel steht sie einem zu. Allerdings kein Unterricht vor 13 Uhr, sowas kann man nur im Rahmen eines individuellen Beschäftigungsverbotes erzwingen oder wenn man in der Wiedereingliederung ist o.ä., also wenn man kurz gesagt nicht gesund oder als Schwangere von Krankheit bedroht ist.

    Die Kindergartenzeiten ändern sich ja auch nicht, nur weil man 14 statt 12 Stunden unterrichtet.

    ...Wie genau soll die TE denn nun verfahren?

    Wurde ja einiges genannt, was schlägst du vor?

  • Mal abgesehen davon, dass ich auch der Meinung bin, dass man sich an Absprachen hält:


    Wie soll ein Rechtszusammenhang zwischen Teilzeitantrag und Stundenplanbedingungen entstehen?

    Beides richtet sich an völlig unterschiedliche Stellen. Die SL entscheidet nicht über das Deputat und die Personalabteilung der Bezirksregierung nicht über den Stundenplan. Wie soll da eine rechtliche Kopplung zustande kommen?

  • Die Kindergartenzeiten ändern sich ja auch nicht, nur weil man 14 statt 12 Stunden unterrichtet.

    Ja, aber man passt doch seine Beschäftigung der vorhandenen Betreuung an. Ansonsten muss man eben ganz zu Hause bleiben, damit ist doch der Schule nicht geholfen.


    Wurde ja einiges genannt, was schlägst du vor?

    Remonstrieren, Personalrat informieren, Sonderurlaub wegen Kinderbetreuung beantragen, bis der Plan geändert wird. Wird der nicht genehmigt oder der Plan nicht geändert: Schriftlich die Sache der Schulaufsicht melden und der Schule mitteilen, dass man seinen Dienst so nicht erfüllen kann. Zuhause bleiben und das Kind betreuen.

    Was denn sonst? Das kleine Kind mit in den Unterricht nehmen? Zuhause anbinden?

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