SL ignoriert Absprachen bzgl. meiner Einsatzmöglichkeiten

  • In Nds. kann die SL solche Aussagen nur bedingt machen. Letztlich sie auch an Erlasse und Vorgaben gebunden. Dazu kommt auch, dass sie nie weiß was passiert. Plötzlich werden Lehrkräfte krank oder oder oder


    Es gibt Rechte, die jede auch ohne Zustimmung der SL hat. Aber Aussagen wie "Sie arbeiten nur bis 13:00 Uhr." kann man als SL nur schwierig machen. Dazu würde ich für Nds. auch vermuten, dass die SL an Grundschulen gar nicht das Recht dazu hat. Wenn müsste es die Schulbehörde zusagen.

    Ich bin zwar aus SH, kann mir aber nicht vorstellen, dass es in NDS einen Erlass oder eine Vorgabe gibt, in der steht, dass möglichst viele Hohlstunden in einen Stundenplan einzubauen sind, schwangere Lehrkräfte möglichst vollumfänglich im Stundenplan auftauchen müssen und persönliche Absprachen nicht eingehalten werden dürfen.

    Anders ausgedrückt: wenn ich eine persönliche Absprache treffe, sorge ich persönlich!! dafür, dass diese eingehalten wird. Sollte das aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein, sorge ich persönlich!! Dafür, dass im Gespräch ein Kompromiss gefunden wird. Ansonsten kann ich diese Zusage nicht machen und kann nur sowas sagen wie: „Ich würde es begrüßen, wenn du Stunden erhöhen könntest und würde mir wünschen, dass es eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung für den Stundenplan gibt, aber versprechen kann ich nichts.“

    Das ist für mich transparente Kommunikation. Wenn ich sage, ich sorge für… oder setze mich ein für… oder wir vereinbaren… , dann muss man dafür auch stehen.


    Der Schulbehörde in SH wäre übrigens total egal, wie der Stundenplan für die Lehrkräfte gestaltet ist. Solange jeder sein Deputat erfüllt, die beschlossenen Grundsätze eingehalten sind, der PR einbezogen wurde - wenn das nicht der Fall ist und es Beschwerden gibt, bekommt die SL den Ball zurück ins Feld mit der Ansage: Regel das!

  • Es gibt Rechte, die jede auch ohne Zustimmung der SL hat. Aber Aussagen wie "Sie arbeiten nur bis 13:00 Uhr." kann man als SL nur schwierig machen. Dazu würde ich für Nds. auch vermuten, dass die SL an Grundschulen gar nicht das Recht dazu hat. Wenn müsste es die Schulbehörde zusagen.

    Der Stundenplan wird in der Regel an der Schule durch Lehrkräfte gemacht. Seit wann muss die Schulbehörde dem Stundenplan einzelner Lehrkräfte zustimmen? Und welche Verordnung verbietet es, eine Kollegin nur bis 13:00 Uhr einzuplanen?

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    Und welche Verordnung verbietet es, eine Kollegin nur bis 13:00 Uhr einzuplanen?

    Keine Ahnung.

    Aber ich würde einer Kollegin NIEMALS einen Stundenplan garantieren, sondern nur sagen "Ich sehe zu, dass es klappt".

  • Ich bin zwar aus SH, kann mir aber nicht vorstellen, dass es in NDS einen Erlass oder eine Vorgabe gibt, in der steht, dass möglichst viele Hohlstunden in einen Stundenplan einzubauen sind, schwangere Lehrkräfte möglichst vollumfänglich im Stundenplan auftauchen müssen und persönliche Absprachen nicht eingehalten werden dürfen.

    Du hast mich nicht verstanden. Ein solcher Stundenplan ist nicht ok und wir sind uns einig, dass es Aufgabe der SL ist, dass zu ändern. Aber darum ging es mir nicht.


    Es geht um Zusagen wie Sie werden nur Vormittags oder nur ab 13:00 Uhr eingesetzt. An der Stelle ist die Frage, ob das eine rechtsverbindliche Zusage ist oder ob es nur den Wunsch der SL das zu ermöglichen ausdrückt. Natürlich sollte die SL auch alles dafür versuchen. Ich würde Kollegen aber auch immer sagen, dass wir das versuchen und die Chancen sehr gut stehen. Aber manchmal gibt es einfach keine Möglichkeiten. Daher ging meine Aussage lediglich um die Frage ob man sich rechtsverbindlich auf eine solche Aussage verlassen kann und vor allem ob die SL es auch als verbindliche Zusage oder eher als "wir versuche unser bestes" verstanden hat.

  • Daher ging meine Aussage lediglich um die Frage ob man sich rechtsverbindlich auf eine solche Aussage verlassen kann und vor allem ob die SL es auch als verbindliche Zusage oder eher als "wir versuche unser bestes" verstanden hat.

    Um Rechtsverbindlichkeit geht es hier nicht, sondern um eine Schulleitung, die versucht hat, einen möglichst schlechten Stundenplan für die TE zu machen und dabei Absprachen offensichtlich komplett ignoriert hat. Hier hat niemand versucht einen passenden Stundenplan zu erzeugen.

  • die versucht hat, einen möglichst schlechten Stundenplan für die TE zu machen

    Soweit würde ich nicht gehen. (Sprich: es war bestimmt keine bewusstes "Den Stundenplan machen wir jetzt besonders schlecht.)

    Sie hat nur nicht (wie du es später geschrieben) versucht, einen möglichst guten Stundenplan zu machen.

  • Um Rechtsverbindlichkeit geht es hier nicht,

    Doch durchaus. Ich finde das nicht uninteressant. Dass so eine Zusage zwischen professionell Handelnden verbindlich sein sollte, steht wohl außer Frage.


    Dass es sich aber um eine „private“ Absprache handele, wie manche hier recht schnell vermuteten, soweit ginge ich nicht. Was soll denn daran privat sein, wenn zwei Landesbeamtinnen etwas Dienstliches besprechen?


    Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass die Zusage nicht rechtsverbindlich war, hätte die Schulleiterin sie nicht machen dürfen. Es verträgt sich wohl kaum mit der Fürsorgepflicht eine Untergebene so hinters Licht zu führen. Da sehe ich Anlass für eine Beschwerde.


    Zunächst aber beriefe ich mich auf die Zusage. Die TE hat sich darauf verlassen. Sie hat ihren Teil der Absprache eingehalten. Sie sollte nichts anderes tun, als auch die andere Seite beim Wort zu nehmen. Sowohl gegenüber der Schulleiterin als auch gegenüber der Schulaufsicht sollte sie sich auf diese Zusagen berufen.


    Oder ich sag es mal so herum: Wenn jemand meint, so eine Zusage gölte gar nicht, soll sie mir das schriftlich geben und belegen. Bis dahin handele ich so, als wenn sie gilt. Ich muss doch nicht ohne Not die Position der Gegenseite einnehmen.


    Wenn man sich übrigens mit der Schulaufsicht nicht einig wird, gibt es immer noch den Rechtsweg.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Aussagen wie "Sie arbeiten nur bis 13:00 Uhr." kann man als SL nur schwierig machen

    Klar kann die SL das ermöglichen. Warum sollte das nicht gehen? Die SL hat eine Fürsorgepflicht

  • Dass es sich aber um eine „private“ Absprache handele, wie manche hier recht schnell vermuteten, soweit ginge ich nicht. Was soll denn daran privat sein, wenn zwei Landesbeamtinnen etwas Dienstliches besprechen.

    Im dienstlichen Kontext kann ich keine privaten Absprachen treffen. Es sei denn man verabredet sich zum Angeln nach der Schule.

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    • Offizieller Beitrag

    Ich schließe mich O. Meier bis auf den Absatz mit dem "so tun, als gölte die Absprache noch" an. (Ein solches Verhalten erachte ich als recht riskant.) An meiner neuen Schule haben wir sogar noch recht spät uns zur Kenntnis gegebenen Absprachen umgesetzt. Das war Stress für uns, aber bei solchen Dingen steht man eben im Wort.

  • Das war Stress für uns, aber bei solchen Dingen steht man eben im Wort

    Unbedingt. Ich habe sogar den Stundenplan nochmals tiefer ändern müssen, weil sich die Betreuungssituation einer Lehrkraft komplett verändert hatte. Man will doch auch nicht sein Kollegium in Bedrängnis bringen. Darunter leidet am Ende alles.

  • "so tun, als gölte die Absprache noch" an. (Ein solches Verhalten erachte ich als recht riskant.)

    Damit meine ich nicht, dass man sich in eine Parallelwelt begeben solle, sondern dass man eben gegenüber anderen darauf beharrt. Als ersten Schritt remonstriert man den Stundenplan und führt die Absprache als Begründung an. Die müsste dann ja mal erklären, ob sie vorhat, ihre Zusagen einzuhalten.


    Also macht man die Gültigkeit der Absprache zur Grundlage und nicht die Annahme, dass es selbstverständlich ist, angelogen und beschissen zu werden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Meine SL fragte mich in der letzten SS auch, ob ich ein individuelles BV bekommen könnte, da sie mich dann beleihen und besser planen könne. Ich bin jetzt eine "Belastung". Falle u.U ständig aus, gehe mitten im SJ in den MuSchu und der BAD sagte mir sogar, dass ich während meines Unterrichts in der Sek I jederzeit jemanden anrufen können muss, der mich vertritt, wenn ich mal auf Toilette oder mich hinlegen muss :autsch: . Aber das kann ja nicht die Lösung sein. Das System ist einfach undurchdacht. Es ist einfach Mist, dass auch so viele andere KuK dadurch belastet werden. Also ob ich im Lehrerzimmer anrufe und eine/n KoK aus seiner Pause rufe, um mich zu vertreten. Das schlechte Gewissen lässt grüßen.

    Kann es sein, dass dir die SL durch den schlechten Stundenplan das BV nahelegen möchte?

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Lebensregel:

    Niemals böse Absicht unterstellen, wenn etwas auch durch Inkompetenz erklärbar ist.

    Ich habe gefragt, nicht unterstellt. Mich hat eben die Aussage stutzig gemacht, dass es ihr bereits duch die SL nahegelegt wurde ein BV zu erwirken, weil sie schwanger ein unkalkulierbares Risiko darstellt.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • aber warum würde die SL sie aus der Elternzeit zurückholen, um dann ein BV zu erwirken? Um ihr Geld zu schenken? (vorausgesetzt, sie verdient mehr als mit Elterngeld. Was ich sehr für sie hoffe...)

    Vielleicht wusste die Schulleitung dabei auch einfach noch nichts von der Schwangerschaft als sie das gemacht hat ;)

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