In Nds. kann die SL solche Aussagen nur bedingt machen. Letztlich sie auch an Erlasse und Vorgaben gebunden. Dazu kommt auch, dass sie nie weiß was passiert. Plötzlich werden Lehrkräfte krank oder oder oder
Es gibt Rechte, die jede auch ohne Zustimmung der SL hat. Aber Aussagen wie "Sie arbeiten nur bis 13:00 Uhr." kann man als SL nur schwierig machen. Dazu würde ich für Nds. auch vermuten, dass die SL an Grundschulen gar nicht das Recht dazu hat. Wenn müsste es die Schulbehörde zusagen.
Ich bin zwar aus SH, kann mir aber nicht vorstellen, dass es in NDS einen Erlass oder eine Vorgabe gibt, in der steht, dass möglichst viele Hohlstunden in einen Stundenplan einzubauen sind, schwangere Lehrkräfte möglichst vollumfänglich im Stundenplan auftauchen müssen und persönliche Absprachen nicht eingehalten werden dürfen.
Anders ausgedrückt: wenn ich eine persönliche Absprache treffe, sorge ich persönlich!! dafür, dass diese eingehalten wird. Sollte das aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein, sorge ich persönlich!! Dafür, dass im Gespräch ein Kompromiss gefunden wird. Ansonsten kann ich diese Zusage nicht machen und kann nur sowas sagen wie: „Ich würde es begrüßen, wenn du Stunden erhöhen könntest und würde mir wünschen, dass es eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung für den Stundenplan gibt, aber versprechen kann ich nichts.“
Das ist für mich transparente Kommunikation. Wenn ich sage, ich sorge für… oder setze mich ein für… oder wir vereinbaren… , dann muss man dafür auch stehen.
Der Schulbehörde in SH wäre übrigens total egal, wie der Stundenplan für die Lehrkräfte gestaltet ist. Solange jeder sein Deputat erfüllt, die beschlossenen Grundsätze eingehalten sind, der PR einbezogen wurde - wenn das nicht der Fall ist und es Beschwerden gibt, bekommt die SL den Ball zurück ins Feld mit der Ansage: Regel das!