SL ignoriert Absprachen bzgl. meiner Einsatzmöglichkeiten

  • Ich bin kurz davor, mich nach zwei Jahren EZ versetzen zu lassen, wenn ich das lese :D Ich habe seit 10 Jahren mit massiven Freistunden zu kämpfen und dachte, das sei normal. Ich kann mich an kaum ein SJ erinnern, in dem ich einen Tag kurz hatte. Normal war mit 25 Stunden Deputat 8 bis 16 Uhr, also 9 Std., an min. 4 Tagen pro Woche. Plus ein Tag mit 6 Stunden macht ein Verhältnis von 25/42, also 17 Freistunden...

    Bei so schlechten Plänen solltet ihr eigentlich allesamt gemeinsam mit dem PR auf die Barrikaden gehen. Wenn das seit Jahren so läuft, würde ich das keinesfalls hinnehmen. Also entweder nachhaltig dagegen kämpfen oder weg.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Volle Zustimmung. Mein Stundenplanteam schaut im Vorfeld des Versands über alle Pläne und überprüft Optimierungspotenzial, Es gibt bei uns einen Konferenzbeschluss, der die Anzahl der Springstunden bis auf Ausnahmen auf maximal vier für Vollzeitkräfte begrenzt. Untis hat das bisher auch bis auf eine oder zwei Ausnahmen problemlos hinbekommen. Das geht allerdings nur, weil das Team im Vorfeld Untis richtig füttert. Eine der beiden Stundenplaner sagte, dass, wenn man Bullshit eingebe, auch nur Bullshit herauskäme. Das stimmt - und gilt natürlich auch im gegenteiligen Fall.

    Auf der Jahreseingangskonferenz habe ich dann meinen Part zu UV und Stundenplan eingeleitet mit einem Dank an das Stundenplanteam und einer rhetorischen Pause. Dem Dank hat sich das Kollegium (wie von mir erhofft) mit anerkennendem Klopfen angeschlossen.

    • Offizieller Beitrag

    Da hast du Recht. Ich habe dennoch ein schlechtes Gewissen.

    Das bedeutet, dass Dir Dein moralischer Kompass nicht verlorengegangen ist. Gleichwohl sehe ich hier auch ein gewisses Recht zum Selbstschutz. Halte uns doch bitte hier einmal auf dem Laufenden.

  • Das finde ich so nur für BaWü?

    Das Gesetz gilt bundesweit.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aus dem Ärzteblatt von 2013:

    "Das individuelle Beschäftigungsverbot ist in § 3 Absatz 1 MuSchG geregelt. Dort heißt es, „werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“. Demnach können normale Beschwerden der Schwangerschaft (Erbrechen bei bestimmten Gerüchen), aber auch das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft oder die Neigung zu Fehlgeburten ein individuelles Beschäftigungsverbot begründen. Für die Aussprache eines individuellen Beschäftigungsverbots ist somit maßgeblich, ob durch die Fortführung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind konkret gefährdet wird, und nicht, ob von dem Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann im Ausnahmefall auch durch besonderen psychischen Stress begründet sein (1). Werden ärztlicherseits einzig Bedenken gegen die Fahrten zur Arbeitsstätte geltend gemacht, begründet dies hingegen kein Beschäftigungsverbot im Sinne des MuSchG (2).


    Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und sich auf die Rechtsgrundlage beziehen. Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen sind zu vermerken. Es besteht die Möglichkeit, ein totales oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot auszusprechen."


    Es ließe sich also ärztlicherseits bescheinigen und rechtfertigen, dass du nur zu bestimmten Zeiten beschäftigt wirst. Wenn dir das schon ein schlechtes Gewissen macht, verstehe ich diese Aussage nicht:


    Dazu kommt, dass ich in der 15. Woche schwanger bin und meinen Stundenplan im Hinblick auf Arbeitszeiten und Verhältnis zwischen Frei- und Unterrichtsstunden als sehr "schwangerschaftunfreundlich" empfinde - mir ist bewusst, dass ich deswegen kein Anrecht auf kurze Tage oder wenige Freistunden habe, aber eine Berücksichtigung dieses Umstandes hätte ich nett gefunden.

    ...

    Ich verstehe, dass du das Vorgehen der Schulleitung arschig findest, was es natürlich auch ganz objektiv ist. Dennoch war es die letzten Jahre scheinbar nicht so belastend, dass du eingeschritten wärst. Jetzt, mit Schwangerschaft, ist es das aber geworden, daher muss dir ein individuelles BV keine Bedenken auslösen, das hat auch nichts mit moralischem Kompass zu tun.

  • Bist du dir sicher? Meine Suche hat jetzt auch nur Chancengleichheitsgesetze für Baden-Württemberg und Berlin hervorgebracht.

    In anderen Bundesländern hat es andere Namen und ist möglicherweise auch etwas anders ausgestaltet als in BW. Ich meine aber, dass es das inzwischen in allen Bundesländern gibt. In NRW nennt sich das beispielsweise Landesgleichstellungsgesetz. (LGG).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • nur die damit verbunden Versprechungen waren "auf Vertrauensbasis" und damit wertlos.

    Ist das so? Absprachen mit einer leitenden Beamtin im höheren Dienst sind per se wertlos?


    Vielleicht gehört etwas mehr Mut dazu, als man der TE in der aktuellen Situation zumuten möchte, trotzdem geht meine Tendenz in die Richtung, zu remonstrieren und eben genau diese Absprachen zur Begründung zu machen. Dann müsste man ja schriftlich bekommen, dass die Schulleiterin keine Absprachen treffen kann.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Das bedeutet, dass Dir Dein moralischer Kompass nicht verlorengegangen ist.

    Das bedeutet insbesondere, dass dieser Kompass sehr quer justiert ist. Warum sollte ich wegen der Fehler anderer ein schlechtes Gewissen haben?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ist das so? Absprachen mit einer leitenden Beamtin im höheren Dienst sind per se wertlos?

    Jede rein mündliche und unter vier Augen getroffene Absprache ist im Ernstfall wertlos, egal mit wem sie getroffen wurde.

  • Jede rein mündliche und unter vier Augen getroffene Absprache ist im Ernstfall wertlos, egal mit wem sie getroffen wurde.

    Nein ist sie nicht. Und in diesem Fall schon gar nicht. Wenn das ganze bei der Schulaufsicht landen sollte, hat die SL das nachsehen. Wenn nicht würde ich das ganze über die Personalvertretung weiter eskalieren lassen.

  • Nein ist sie nicht. Und in diesem Fall schon gar nicht.... Wenn nicht würde ich das ganze über die Personalvertretung weiter eskalieren lassen.

    Ich bin die Personalvertretung, ich hatte schon solche Fälle. Mein Beitrag ist keine vage Meinung, sondern meine Erfahrung. In anderen Einzelfällen und mit vernünftigerem Personal mag das anders ausgehen, aber eine zwingende Handhabe hat man leider nicht.

    Und bei dem Satz...

    Wenn das ganze bei der Schulaufsicht landen sollte, hat die SL das nachsehen.

    kann ich leider nur traurig lachen.

  • Das mit der Schulaufsicht ist ähnlich wie Eltern das System Schule bei Problemen mit Lehrern erleben.


    Eingegriffen wird vor allem bei massiven Vorfällen. Deren Einschätzung unterscheidet sich je nach Perspektive stark.

    Schnelle Abhilfe wird geschaffen, wenn es ein Problem der Schulaufsicht wird, wenn die Amtswege verletzt wurden oder wenn eine Klage droht.

    Alles was unter dieser Schwelle bleibt, geht meistens im Selbstschutz und der Trägheit des Systems unter.

  • Ich bin die Personalvertretung

    Na ja, du bist eine Personalvertretung. Meine Erfahrungen sind durchaus eher so, dass die Schulaufsicht einfach keine Lust auf Ärger hat und da durchaus auch Schulleitungen in die Pflicht nimmt, um selbst nicht weiter involviert zu werden.

    Das stimmt vor allem dann, wenn so ein Thema durch die personalvertretungsrechtlichen Hierarchien nach oben geht und droht, beim Kultusministerium zu landen, das will die örtliche Schulaufsicht nämlich meiner Erfahrung nach auf keinen Fall. Aber ich weiß nicht, ob solche Stufenverfahren in allen Bundesländern ähnlich strukturiert sind.

    In diesem Fall könnte man auch die Gleichstellungsbeauftragte bei der Schulaufsicht ins Boot holen.

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