SL ignoriert Absprachen bzgl. meiner Einsatzmöglichkeiten

  • ... Das hat zwar tragische Gründe, aber was das Thema Zeitmanagement angeht, war es dennoch eine Fehlplanung.

    Genau. Tragische Gründe sind tragisch, aber die Sommerferien sind ja nicht spontan zu Ende gegangen. Dann hätte jemand früher einspringen müssen und die Planung übernehmen müssen oder es muss zumindest jetzt vonseiten der SL transparent kommuniziert werden, dass es vorübergehend Unannehmlichkeiten gibt, die aber zeitnah behoben werden - bis dahin wird man Lösungen finden. Gar nicht zu reagieren, abzuwimmeln o.ä. ist unprofessionell.

    Ich habe aktuell auch aus bestimmten Gründen die finale Planung des Stundenplanes übernommen, das Kollegium 2 Wochen vor Schuljahresbeginn darüber informiert und die Möglichkeit zur Rückmeldung gegeben. Wer dann Mails nicht liest und sich erst am Wochenende vor Schuljahresbeginn mit dem Plan beschäftigt, kann keine Sofortlösung erwarten. Aber du hast ja erst einen Tag vor Unterrichtsbeginn erst die Info bekommen - das finde ich sehr kurzfristig. Bei allem Verständnis - große Schulen haben ein Team, das zuständig ist, kleine Schulen haben zumindest eine SL, die verantwortlich ist, und alles andere kann man mit Verständnis, Kollegialität und Verantwortungsbewusstsein regeln… denke ich.

  • Danke für deine Antwort. Ich komme aus NRW. Diese Möglichkeit war mir nicht bekannt. Blöd. Ehrlich gesagt habe ich mich nach 10 Jahren an der Schule irgendwie darauf verlassen wollen, dass das klappt. Deine Tipps helfen mir! Danke

    Was sagt die Gleichstellungsbeauftragte und der Lehrerrat dazu? Auch euer Teilzeitkonzept solltet du dir ansehen. Du kannst auch eine Überlastungsanzeige stellen.

    Wenn dein Schulleiter nichts unternimmt, sprich doch mit der Bezirksregierung/der dortigen Gleichstellungsbeauftragten. Dann reagiert die Schulleitung bestimmt schnell.

    Da der Stundenplan eine Dienstanweisung ist, kannst du dagegen remonstrieren. Auch das bring normalerweise schnell Bewegung ins System

    Liegen die Absprachen zwischen dir und der Schulleitung schriftlich vor? Hast du sie bereits schriftlich über die Probleme informiert?

  • Gerne.


    Ich würde erstmal versuchen, die für euch gültigen Vorgaben der Bezirksregierung zu finden. Da der Personalrat dir nicht helfen will. Was ist mit der Gleichstellungsbeauftragten?


    Wenn der Plan für viele nicht passt, zusammen schließen und fordern, dass der Plan für alle nochmal gerechnet wird.

    Das klang doch als ob das kein unbekanntes Problem an der Schule wäre und vermutlich versprechen sie sich nicht viel Erfolg und wollen daher noch andere in die selben Kerbe hauen lassen.

  • OT: wohlmöglich ist es der SL ganz recht, dass Deine Ärztin Dich dienstunfähig schreibt. seit Corona hab ich bei uns an der Schule eigentlch keine Schwangere im Kollegium mehr gesehen, die bis zum Mutterschutz bei uns gearbeitet hat. ihnen wird offenbar von der SL nahegelegt, dass es ja für sie viel praktischer sei, weil planpar und flexibler, wenn sie krank wären. So kam es, dass jetzt vor den Ferien ein großer Schwung Frauen mit unterschiedlich weit gediehener Schwangerschaft auf einmal raus war. ich find diese Entwicklung irgendwie befremdlich.

  • Mir fällt ehrlich gesagt keine Rechtsgrundlage ein, nachdem man einfach so sagen kann: ich kann nicht kommen, weil ich keine Kinderbetreuung habe. Die Kinder sind ja nicht krank, also keine Möglichkeit der Kinder Krankschreibung. Selbst bist du auch nicht krank, es sei denn, es geht dir mit der Schwangerschaft tatsächlich so schlecht, dass du den langen Schultag nicht schaffst. Was ich aus eigener Erfahrung mit den Schwangerschaften durchaus für möglich halte. Mit ging es gar nicht gut und ich hätte auch keine 13 Stunden mit perfektem Stundenplan geschafft.


    Dass man wegen fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, ist so nicht vorgesehen. Dafür gibt es ja die Elternzeit (auch wenn man diese aus Nettigkeit beendet hat). Das ist halt das Problem, wenn Frauen zu ihrem Job in der Familie auch noch einen weiteren machen sollen…


    (Wo bleiben die Stimmen, die nach dem Vater fragen und ob der nicht auch übernehmen kann oder einen „richtigen“ Job hat :teufel: )

  • Wie wäre es denn mit der Möglichkeit mit einer Teil-Krankschreibung bzw. einem Teil-Beschäftigungsverbot seitens deiner Gynäkologin?


    Sie könnte schreiben, dass du aufgrund deiner Schwangerschaft nicht länger als 4 oder 5 Std am Tag arbeiten kannst, da sonst die Gesundheit oder das Leben deines ungeborenen Kindes gefährdet ist. Diese 5 Stunden müssen zwingend vormittags liegen, da du ja bei späterem Arbeitsbeginn auch bereits erschöpft bist, da du ja wegen der Kinder auch früh aufstehen musst.


    Damit hättest du eine Grundlage, deinen Unterricht durchzuführen, aber nach der 6. Stunde nach Hause zu fahren.


    Mutterschutz: Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft | Personal | Haufe

  • Ich bin an einer Schule mit über 150 LuL. Ich bin die Stundenpläne der Kollegen durchgegangen, mit denen ich näher zu tun habe, niemand hat auch nur eine Springstunde. 13 davon bei einem Deputat von 14 Stunden, das ist unglaublich...

  • Genau. Tragische Gründe sind tragisch, aber die Sommerferien sind ja nicht spontan zu Ende gegangen. Dann hätte jemand früher einspringen müssen und die Planung übernehmen müssen oder es muss zumindest jetzt vonseiten der SL transparent kommuniziert werden, dass es vorübergehend Unannehmlichkeiten gibt, die aber zeitnah behoben werden - bis dahin wird man Lösungen finden. Gar nicht zu reagieren, abzuwimmeln o.ä. ist unprofessionell.

    Ich habe aktuell auch aus bestimmten Gründen die finale Planung des Stundenplanes übernommen, das Kollegium 2 Wochen vor Schuljahresbeginn darüber informiert und die Möglichkeit zur Rückmeldung gegeben. Wer dann Mails nicht liest und sich erst am Wochenende vor Schuljahresbeginn mit dem Plan beschäftigt, kann keine Sofortlösung erwarten. Aber du hast ja erst einen Tag vor Unterrichtsbeginn erst die Info bekommen - das finde ich sehr kurzfristig. Bei allem Verständnis - große Schulen haben ein Team, das zuständig ist, kleine Schulen haben zumindest eine SL, die verantwortlich ist, und alles andere kann man mit Verständnis, Kollegialität und Verantwortungsbewusstsein regeln… denke ich.

    Wenn ich hier so lese, wie gut das an anderen Schulen funktioniert, frage ich mich wirklich, wie ich 10 Jahre solche Missstände hinnehmen konnte.

  • OT: wohlmöglich ist es der SL ganz recht, dass Deine Ärztin Dich dienstunfähig schreibt. seit Corona hab ich bei uns an der Schule eigentlch keine Schwangere im Kollegium mehr gesehen, die bis zum Mutterschutz bei uns gearbeitet hat. ihnen wird offenbar von der SL nahegelegt, dass es ja für sie viel praktischer sei, weil planpar und flexibler, wenn sie krank wären. So kam es, dass jetzt vor den Ferien ein großer Schwung Frauen mit unterschiedlich weit gediehener Schwangerschaft auf einmal raus war. ich find diese Entwicklung irgendwie befremdlich.

    Bei meiner letzten SS wurde ich tatsächlich genau das gefragt. Bei uns arbeiten Schwangere inzwischen aber wieder normal, sofern dies geht. Corona ist ja nun wirklich kein Grund mehr. Wer mich aber gefragt hat, ob ich mich nicht ganz rausnehmen lassen könnte, waren mein CoTutor und der Kollege, der den LK Q1 parallel mit mir hat. Beide fürchten, dass am Ende mehr ungeplante Arbeit auf sie zukommt, wenn ich jetzt erst mal immer krank "sein muss". Dazu kommt, dass im Herbst/Winter erfahrungsgemäß eines meiner Kinder immer mehrere Tage im Monat krank ist und ich mit zunehmender Schwangerschaft sicherlich auch öfter mal ausfallen könnte. Es ist Mist.

  • Mir fällt ehrlich gesagt keine Rechtsgrundlage ein, nachdem man einfach so sagen kann: ich kann nicht kommen, weil ich keine Kinderbetreuung habe. Die Kinder sind ja nicht krank, also keine Möglichkeit der Kinder Krankschreibung. Selbst bist du auch nicht krank, es sei denn, es geht dir mit der Schwangerschaft tatsächlich so schlecht, dass du den langen Schultag nicht schaffst. Was ich aus eigener Erfahrung mit den Schwangerschaften durchaus für möglich halte. Mit ging es gar nicht gut und ich hätte auch keine 13 Stunden mit perfektem Stundenplan geschafft.


    Dass man wegen fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, ist so nicht vorgesehen. Dafür gibt es ja die Elternzeit (auch wenn man diese aus Nettigkeit beendet hat). Das ist halt das Problem, wenn Frauen zu ihrem Job in der Familie auch noch einen weiteren machen sollen…


    (Wo bleiben die Stimmen, die nach dem Vater fragen und ob der nicht auch übernehmen kann oder einen „richtigen“ Job hat :teufel: )

    Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Bei uns war ja aber die Situation genau so abgeklärt. Mein Mann hat erst kürzlich wieder Stunden aufgestockt und kann nicht einfach kurzfristig wieder Elternzeit nehmen, bei denen herrschen strengere Bedingungen. Soweit ich weiß, muss er jetzt erstmal eine EZ Pause einlegen. Er ist somit von 8 bis 17 Uhr außer Haus und für mich nicht einplanbar. Auch Homeoffice ist in seiner Firma nur an einem Tag die Woche erlaubt.

  • Das wurde mir von einer Bekannten auch vorgeschlagen. Sie war sich allerdings nicht sicher, ob die Stundenzahl auf den Vormittag beschränkt werden kann. Ihr wurde damals ein BV für 5 Stunden gegeben. Wann diese liegen müssen, wurde nicht eingeschränkt.

  • Ich bin an einer Schule mit über 150 LuL. Ich bin die Stundenpläne der Kollegen durchgegangen, mit denen ich näher zu tun habe, niemand hat auch nur eine Springstunde. 13 davon bei einem Deputat von 14 Stunden, das ist unglaublich...

    Ich bin kurz davor, mich nach zwei Jahren EZ versetzen zu lassen, wenn ich das lese :D Ich habe seit 10 Jahren mit massiven Freistunden zu kämpfen und dachte, das sei normal. Ich kann mich an kaum ein SJ erinnern, in dem ich einen Tag kurz hatte. Normal war mit 25 Stunden Deputat 8 bis 16 Uhr, also 9 Std., an min. 4 Tagen pro Woche. Plus ein Tag mit 6 Stunden macht ein Verhältnis von 25/42, also 17 Freistunden...

  • und kann nicht einfach kurzfristig wieder Elternzeit nehmen, bei denen herrschen strengere Bedingungen.

    Entschuldige, aber das ist ein Bundesgesetz, dein Mann hat die selben Recht mit der Elternzeit, wie du. Wenn der Beginn der ersten Elternzeit länger als 24 Monate her ist und das Kind unter 3 ist, dann 7 Wochen Vorlauf, ist das Kind über 3, dann 13 Wochen Vorlauf.

  • Entschuldige, aber das ist ein Bundesgesetz, dein Mann hat die selben Recht mit der Elternzeit, wie du. Wenn der Beginn der ersten Elternzeit länger als 24 Monate her ist und das Kind unter 3 ist, dann 7 Wochen Vorlauf, ist das Kind über 3, dann 13 Wochen Vorlauf.

    Der Beginn der Elternzeit ist 12 Monate her und endet diesen Monat. Aber auch hier hätten wir dann jetzt 13 (?) Wochen zu überbrücken. Und ich muss ehrlich sagen, dass SL mir dann damals klar hätte sagen müssen, dass sie mir meine "Wünsche" nicht erfüllen kann, dann hätten wir das ja durchaus anders geplant - auch finanziell.

  • Das wurde mir von einer Bekannten auch vorgeschlagen. Sie war sich allerdings nicht sicher, ob die Stundenzahl auf den Vormittag beschränkt werden kann. Ihr wurde damals ein BV für 5 Stunden gegeben. Wann diese liegen müssen, wurde nicht eingeschränkt.

    Na ja, das Argument könnte ja lauten: Wenn du später anfängst, geht die Arbeit bis in den späten Nachmittag rein und das schaffst du eben nicht mehr, du brauchst zwingend mittags eine Pause. Wenn du aber von 11 - 16 Uhr arbeiten sollst, kannst du die ja schlecht nehmen.

  • Ich bin an einer Schule mit über 150 LuL. Ich bin die Stundenpläne der Kollegen durchgegangen, mit denen ich näher zu tun habe, niemand hat auch nur eine Springstunde. 13 davon bei einem Deputat von 14 Stunden, das ist unglaublich...

    Mal ein Beispiel der letzten Jahre (nicht von mir). Alle gelben Streifen sind U-Stunden oder wöchentlich stattfinde Konferenzen.

  • In meinem Umfeld lassen sich Schwangere ab positivem Schwangerschaftstest ins Beschäftigungsverbot schicken. Keine Ahnung, warum das so einfach geht, das ist m.E. erst seit Corona so. Die Begründung bei der Ärztin ist dabei natürlich nicht die Kinderbetreuung, sondern die unsägliche Belastung durch die Arbeitszeiten oder die Ansteckungsgefahr mit *Kinderkrankheit*.


    Es gibt auch eingeschränktes BV, soweit ich weiß, zum Beispiel, dass du nur von 8-12 arbeiten darfst und dann muss sich die SL dran halten.

  • In meinem Umfeld lassen sich Schwangere ab positivem Schwangerschaftstest ins Beschäftigungsverbot schicken. Keine Ahnung, warum das so einfach geht, das ist m.E. erst seit Corona so. Die Begründung bei der Ärztin ist dabei natürlich nicht die Kinderbetreuung, sondern die unsägliche Belastung durch die Arbeitszeiten oder die Ansteckungsgefahr mit *Kinderkrankheit*.


    Es gibt auch eingeschränktes BV, soweit ich weiß, zum Beispiel, dass du nur von 8-12 arbeiten darfst und dann muss sich die SL dran halten.

    Meine SL fragte mich in der letzten SS auch, ob ich ein individuelles BV bekommen könnte, da sie mich dann beleihen und besser planen könne. Ich bin jetzt eine "Belastung". Falle u.U ständig aus, gehe mitten im SJ in den MuSchu und der BAD sagte mir sogar, dass ich während meines Unterrichts in der Sek I jederzeit jemanden anrufen können muss, der mich vertritt, wenn ich mal auf Toilette oder mich hinlegen muss :autsch: . Aber das kann ja nicht die Lösung sein. Das System ist einfach undurchdacht. Es ist einfach Mist, dass auch so viele andere KuK dadurch belastet werden. Also ob ich im Lehrerzimmer anrufe und eine/n KoK aus seiner Pause rufe, um mich zu vertreten. Das schlechte Gewissen lässt grüßen.

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