Elternzeit, Elterngeld, Fragezeichen

  • Hallo zusammen,


    wir erwarten Anfang des Jahres unser zweites Kind, und ich versuche gerade (bisher vergeblich), die ElterngeldPlus-Regelungen zu verstehen. Vielleicht weiß jemand Rat?


    Die Situation: Ich bin Beamter in NRW (A14, Stufe 8, Steuerklasse III) und somit deutlich über dem berücksichtigungsfähigen Netto-Einkommen von 2770.-. Ich möchte gerne mit Geburt des Kindes für einige Monate in Elternzeit gehen - zunächst komplett und dann in Teilzeit. Nun werde ich aus meiner bisherigen Recherche aber nicht recht schlau, wieviel von den maximal 900.- ElterngeldPlus mir in Teilzeit eigentlich zustünden.


    Einerseits heißt es, man könne den vollen Betrag von 900.- ElterngeldPlus erhalten, wenn man maximal die Hälfte seines bisherigen Nettoeinkommens verdient. Andererseits spuckt mir der Rechner im Familienportal des Bundes bei einem exemplarischen TZ-Nettoeinkommen von 3000.- lediglich 150.- monatlich als mögliches ElterngeldPlus aus.


    Wer kann mir sagen, wo mein Denkfehler liegt?


    Danke und Grüße!


    P.S. Sorry, falls die Frage schon mal beantwortet wurde, ich habe auf die Schnelle hier Forum nichts gefunden.

  • Was Verdienst und EG betrifft empfehle ich den Gehaltsrechner von öffentlicherdienst.info und die folgende App: https://play.google.com/store/…d=be.rottenrei.elterngeld

    Da kann man schön mit Variablen spielen und schauen, was sich am ehesten lohnt (zuverdienstgrenze ist zB bei EGplus höher als bei Basis)...


    Achja; Glückwunsch:)

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Du musst bei deinem Teilzeitverdienst auch von der Kappungsgrenze von 2770 ausgehen, dh. du bekommst nur die max. 900 Euro EG+ bei einem Netto-Teilzeitgehalt von 1385 (Hälfte von 2770). Alles darüber führt zu Abzügen - 150 Euro EG+ bleiben dir immer.

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