Elternzeit, Elterngeld, Fragezeichen

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Die frohe Botschaft ist, dass Nachwuchs ins Haus kommt :). Das erste Mal. Freuen uns sehr.


    Kurz zu uns: meine Frau ist Lehrerin und ich Lehrer. Also eigentlich sollte es ganz einfach sein.


    Haben uns durch diverse Rechner und Foren geforstet, aber nie 100% gefunden wonach wir suchen. Vllt könnt ihr etwas helfen.


    Januar 2025 ist der Geburtstermin.

    Meine Frau würde gerne nach den Weihnachtsferien 2026 wieder einsteigen. Also 12 Monate später. Wären 10 Monate Elternzeit, + Jan und Februar Mutterschutz.


    Ich würde gerne nach der Geburt 1 Monat Elternzeit nehmen und nach den Weihnachtsferien 2026 in Elternzeit bis September (Einstieg wieder vor den Herbstferien 2026) gehen wollen.


    Insgesamt wären dass dann 10 Monate meine Frau und 9 Monate ich.


    Wenn wir das richtig verstanden haben würde meine Frau im Jan/Feb normale Bezüge bekommen, dann ab März 1800€/Monat.

    Ich würde den einen Monat nach der Geburt auch 1800€ bekommen. Also hätten wir zu dem Zeitpunkt 1 volles Gehalt (Frau) und die 1800€ Elterngeld von mir.


    Die 10 Monate darauf würde sie 1800€ bekommen und ich das volle Gehalt.


    Was passiert wenn sie wieder arbeitet ab Januar 2026, sie wird vllt in Teilzeit gehen, 5 Stunden weniger. Dann bekommt sie ab dem Zeitpunkt ihre Bezüge aber was ist mit mir?

    Laut Rechner steht mir dann noch 1 Monat die 1800€ zu. Aber danach 0€.


    Kann man die 1800€ strecken und z.B. 16 monate 1350€ bekommen? und was ist mit Elterngeld plus bzw dem Bonus Elterngeld? Wann greifen die?


    Meine Idee war es in der Elternteil von mir bis September mich selbst für 7 Stunden zu vertreten. Laut Gehalts Rechner wären das im Monat 1300€. Sofern ich an einem Tag arbeiten gehen würde, würde es klappen.



    Sorry für den langen Text

    liebe Grüße und schönen Schulanfang :)

  • Ich schreibe nachher noch mal ausführlicher, aber ja, man kann das Elterngeld strecken, allerdings nur auf halbes Elterngeld (sogenanntes Elterngeld-Plus) da müsstet ihr dann also gucken, wie das für euch am günstigsten verteilt ist.
    Bonusmonate gibt es nur, wenn beide gleichzeitig meine ich Teilzeit arbeiten (da sollte aber was geändert werden), aber in einem ganz bestimmten Rahmen.

  • Danke dir :)

    Ach und Nachtrag: beide NRW beide A13.

    Und eine Frage nachträglich: Wann müsste ich denn Elternteil beantragen? Ein Antrag für nach der Geburt und dann einen Antrag für nach 12 Monaten?

  • Man hat Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn beide mindestens 2 Monate Elterngeld nehmen.


    Der Mutterschutz wird auf den Elterngeldbezug angerechnet. Daher pass deine Rechnung, dass deine Frau 12 Monate Geld bekommt und du 2 x 1 Monat.


    Man kann beim Elterngeld+, wie Susannea schrieb, die Monate im Verhältnis 2 zu 1 teilen. Das heißt aus einem Monat würden zwei werden. Die Gesamtsumme des Elterngeldes ändert sich dadurch nicht. Es müsste aber steuerlich besser sein, das Geld über die Gesamtzeit zu strecken.


    Die Streckung/Teilung, die du planst, geht aber nicht. Aus 1 x 1800€ wird 2 x 900€. Anders ging das zumindest bei mir damals nicht.


    Wie das mit den Bonusmonaten ist, muss dir jemand anders erklären, dass war mir damals zu kompliziert.


    Wenn du dich selber in Elternzeit vertrittst, wird dir das auf des Elterngeld angerechnet. Auch hier kann ich dir nicht helfen. Das wurde aber vor Kurzem hier irgendwo diskutiert. Musst mal suchen.


    Mit 7 Stunden wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit einem Unterrichtstag hinkommen.

  • Januar 2025 ist der Geburtstermin.

    Meine Frau würde gerne nach den Weihnachtsferien 2026 wieder einsteigen. Also 12 Monate später. Wären 10 Monate Elternzeit, + Jan und Februar Mutterschutz.

    Bitte beachten, dass die Bezüge im Mutterschutz als Elterngeld zählen. Sie würde also 12 Monate Elterngeld "verbrauchen".


    Was Verdienst und EG betrifft empfehle ich den Gehaltsrechner von öffentlicherdienst.info und die folgende App: https://play.google.com/store/…d=be.rottenrei.elterngeld

    Da kann man schön mit Variablen spielen und schauen, was sich am ehesten lohnt (zuverdienstgrenze ist zB bei EGplus höher als bei Basis)...


    Achja; Glückwunsch:)


    Edit: @Dr Rakete war schneller 😁

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Genau, wenn du dazuverdienst, dann lohnt sich ElterngeldPlus auf jeden Fall, damit es nicht komplett angerechnet wird bzw. nicht so große Auswirkungen hat.

    Aber Achtung, es wird immer sämtlicher Verdienst zur Elterngeldberechnung auf die Höchstgrenze (meine 2770 Euro waren das) gekürzt bevor gegengerechnet wird.

    Und ja, herzlichen Glückwunsch.

  • Hallo zusammen und Entschuldigung, dass ich mich nicht mehr gemeldet habe.


    Aber der Schulstart hat mal wieder alles überschattet.


    Wir haben nächst Woche einen Beratungsgespräch bezüglich Elternteil und Elterngeld.


    Aber vielleicht kann mir schon jemand weiterhelfen:

    Der Errechnete Termin ist Ende Januar.

    Die Ferien in nrw gehen bis zum 07.01.25


    Jetzt kann man ja nicht absehen, wann der kleine kommt. Vlt. am 10.01 Oder am 24.01 Oder…


    Ich hatte gelesen, dass die Elternzeit immer erst nach der Anzahl er Ferienwochen beginnen darf. Weihnachtsfeiern 2 Wochen. Demnach Elternzeit erst ab dem 21.01. Ist das wirklich so engmaschig?


    Bedeutet das die Elternzeit beginnt 2 Wochen nach den Ferien oder ab der Geburt wenn die später als der 21.01 ist. Davor hat man dann als Vater Pech?


    Danke :)

  • Nein, der erste Monat wird dir sicher gestattet werden. Den Geburtstermin lässt sich ja schwer nach den Ferien planen.


    Wenn ihr dann in einer zweiten Phase Elternzeit günstig an oder um Ferien legt, kann es problematisch werden.

    Da ist zumindest in NRW auch vom Sachbearbeiter abhängig.

    Da hört man dies und das.


    Ich hatte bei meinen Elternzeiten nie Probleme. Ich war aber immer auch mindestens 6 Monate zuhause.

  • Nur bedenken, dass du dann kein Elterngeld mehr bekommst bei den 2. Abschnitt (der übrigens auch gleich vor der Geburt mit angemeldet werden muss).


    Ich hatte gelesen, dass die Elternzeit immer erst nach der Anzahl er Ferienwochen beginnen darf. Weihnachtsfeiern 2 Wochen. Demnach Elternzeit erst ab dem 21.01. Ist das wirklich so engmaschig?

    Das gilt sicher nicht für die ersten Monate.

  • Susannea


    Danke dir für den Tipp. Habe schon überall gesucht, wo genau findet man die Info, dass man direkt beide Termine angeben muss?


    Genau, wenn alles so klappt würden wir dann Elterngeld plus bekommen also 900€ laut dem Rechner.

  • Danke dir für den Tipp. Habe schon überall gesucht, wo genau findet man die Info, dass man direkt beide Termine angeben muss?

    Im BEEG:


    Zitat

    §16, (1)

    (1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie
    1.für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
    2.für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen
    vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

    Würde bedeuten, dass auch deine Frau nur Elterngeld Plus bekommt vorher, das müsste man bedenken und man muss gucken bis wann man spätestens mit dem zweiten Abschnitt beginnen muss für ElterngeldPlus, da gab es Änderungen.
    Klar ist nur, es darf keine Lücken geben zwischen euren Elterngeldzeiten.

  • Wenn ich es richtig verstehe, bekommt man entweder 12 Monate 1800€ oder 24 Monate 900€. Nur salopp gesagt. Oder nicht?

    Nein, das kannst du ganz deutlich anders machen. Jeder Monat Elterngeld kann in Elterngeld Plus gewandelt werden, aber es müssen nicht alle umgewandelt werden, ich kann also auch auf 16 Monate z.B. kommen, wenn ich 8 Monate Elterngeld und 8 Monate ElterngeldPlus nehme. Aber dann habe ich eben keine gleichmäßige Zahlung.

  • Elterngeld plus dürfte bei eurer Planung aufgrund des Progressionsvorbehalt die klügere Wahl sein.

    Na so einfach ist es weder mit der Progression noch dem ElterngeldPlus, denn wenn man weniger Monate braucht, will man ja auch nicht Geld verschenken, also bleibt z.T: nur Basiselterngeld.

  • Die Beiden planen 23 Monate Elternzeit (Frau 12 Mann 2+9) zu nehmen und müssen bis zum 21. Lebensmonat kommen.

    Bei 14 Monaten Anspruch in denen es Geld gibt. (Voraussetzung kein Beamtenpaar)

    In so vielen Monaten wie möglich sich dann nur die Hälfte zu nehmen und 2 draus zu machen, drückt natürlich die Steuerlast. Wieviele Monate man wann hälftig splittet, war zu meiner Zeit egal.


    Hat sich das geändert?


    Möglich wäre die ersten 3 Monate voll (5 Monate weg) und dann 18 Monate halbes Elterngeld (weitere 9 Monate)


    Problem gelöst :pirat:

  • In so vielen Monaten wie möglich sich dann nur die Hälfte zu nehmen und 2 draus zu machen, drückt natürlich die Steuerlast.

    Das ist zu allgemein, weil die Steuererklärung ja in Kalenderjahren ist, die Elterngeldmonate aber in Lebensmonaten und dann ja auch noch (wenn nicht Beamten) Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss dazu kommt, was auch der Progression unterliegt (und evtl. noch Weihnachtsgeld und und und)
    Dann würde es sich nämlich evtl. anbieten (wobei das bei Geburt im Januar evtl. andersrum wäre, weil ja doch das ganze Kalenderjahr), dass man erst halbe Monate nimmt.
    Aber zumindest früher war es so, dass man ganze Monate nicht mehr nach dem 14. LM nehmen konnte, ich meine, das wollten sie sogar noch verkürzen), also nein, egal, wann man was nimmt, war es noch nie, zumindest nicht seit 2007 (und da wurde es eingeführt ;) )-

    Das ist also sehr viel komplexer als hier dargestellt.

    Möglich wäre die ersten 3 Monate voll (5 Monate weg) und dann 18 Monate halbes Elterngeld (weitere 9 Monate)

    Da sie die ja auch noch auf Personen aufteilen müssen, ist es so einfach auf keinen Fall ;)

    Früher durfte es nämlich auch keinerlei Lücke ab einen bestimmten Monat mehr geben, sonst gab es nach dem 14. LM kein Elterngeld und und und

    Wie das mit den Bonusmonaten ist, muss dir jemand anders erklären, dass war mir damals zu kompliziert.

    Bonusmonate sind immer daran gekoppelt, dass beide eine bestimmte Zeit (früher zumindest war es gleichzeitig, keine Ahnung, ob sie das nun geändert haben, müsste ich erst nachlesen) Teilzeit arbeiten innerhalb eines bestimmten Umfanges (Ober- und Untergrenze vorhanden!).


    Die Beiden planen 23 Monate Elternzeit (Frau 12 Mann 2+9) zu nehmen und müssen bis zum 21. Lebensmonat kommen.

    Also 12 Monate die Frau sehe ich auch so, aber der Vater plant doch einen und dann 9 Monate, sind 10 Monate gesamt für den Vater und Somit 22 Monate insgesamt.
    Ja, sie müssten gucken, ob sie das bis einschließlich 21. LM verteilt bekommen.
    2 Monate sind mindestens am Anfang weg (evtl. auch mehr, je nach Mutterschutzende).
    Bleiben also 10 Monate, die man so verteilen muss, dass man damit vom 3. bis zum 21. LM kommt.
    Dabei dann evtl. berücksichtigen, dass im 1. +2. LM beide zuhause sind (und die Frau in der Regel nicht 2 komplette Monate noch das volle Geld bekommt) und die restlichen immer nur einer ausfällt usw.

    Also da würde ich doch noch etwas spielen, was geht und was nicht und was Sinn macht und was nicht.

    (Voraussetzung kein Beamtenpaar)

    Warum gibt es da eine andere Menge Monate? Volle Bezüge im Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld werden beide als Elterngeldmonate angerechnet meines Wissens.

  • Möglich wäre die ersten 3 Monate voll (5 Monate weg) und dann 18 Monate halbes Elterngeld (weitere 9 Monate)

    Dann wärst du ja bis zum 23. LM oder der Vater in den ersten beiden LM volles Elterngeld? Parallel zum Geld, was die Mutter erhält?



    Bei Beamten auch noch zu berücksichtigen, Elterngeld kommt nicht unbedingt am Lebensmonatsanfang (und schon gar nicht am Kalendermonat), die Bezüge bei Beamten kommen aber im Voraus, das ist gerade am Anfang dann evtl. eine längere Zeit, die man überbrücken muss.

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