Fortbildung angestellte Lehrkräfte

  • Leute bitte schmeißt den Anspruch auf Weiterbildung gemäß Schulgesetz und den nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz jetzt nicht in einen Topf und macht da irgendein Gelee draus funktioniert nicht

    Genau das sollte wirklich nicht passieren. Insofern muss man sich selbst schon Gedanken machen, ob man diese Karte spielen möchte oder nicht. Die Kehrseite der kaum ablehnbaren Freistellung über den Anspruch auf Bildungsurlaub ist, dass die Weiterbildungen nicht auch noch vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. Insofern ist es häufig sinnvoller, den "internen" Weg zu gehen.

  • Gibt es kein Landesinstitut, das für Fortbildungen zuständig ist?

    Bei uns sind Fortbildungen über das Landesinstitut mit keinen zusätzlichen Kosten für die Schule verbunden.

    Grundsätzlich bucht man dort die Fortbildungen selbstständig als Lehrkraft, wobei das Einverständnis der SL bei der Buchung vorausgesetzt wird - handelt es sich um ganztägige Veranstaltungen, sollte die SL vorher explizit gefragt werden, bei Nachmittagsterminen oder in den Ferien rein rechtlich auch, aber da stehen ja selten dienstliche Belange im Weg, so dass man vor dem Hintergrund, dass begehrte FB schnell ausgebucht sind, in einem funktionierenden System Schule davon ausgehen sollte, dass die SL zustimmt.

    Alle externen Fortbildungen, die nicht über das Landesinstitut gebucht werden können und die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, müssen unbedingt mit der SL abgesprochen werden und sollten nur nach Kostenübernahmezusage aufgrund der Fortbildungsplanung gebucht werden - wenn man das im Alleingang macht, hat man selbst Schuld, wenn man das dann selbst finanzieren muss. Und da wäre ich persönlich übrigens auch etwas stur, wenn das jemand einfach so macht ohne Absprache. (Auf jeden Fall, was die Kosten angeht; wenn es um Freistellung geht, weil ganztägig, kann ich das pauschal nicht so sagen.)

    Es ist bei uns übrigens egal ob verbeamtet oder angestellt - es gibt allerdings für einige Zertifizierungsmaßnahmen die Voraussetzung, dass man unbefristet im Landesdienst angestellt ist.

    Hilft immer nur am Rande, meine Erfahrungen in meinem Land… aber vielleicht kannst du Parallelen ziehen?

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    McGonagall: ^^ ^^ ^^
    Mein neue Wort: Bundesland! Bundesland!


    Nein, haben wir (NRW) leider (noch) nicht.
    Ich kenne das System aus SH se 2019 und seit ziemlich genau da ist (zufällig) in NRW viel los, angefangen mit einem Großgutachten zur Lehrerfortbilddung in NRW. Immerhin sind einige Stellen zur Koordinierung (?) von Angeboten vor kurzem ausgeschrieben worden. es kommt Bewegung in den Laden.
    Noch haben wir auch keine (konkretisierte) Fortbildungspflicht (mit Stundenzahl oder Krediten) wie in SH oder HH.

  • Wieso, das ist doch normal, dass man auch mal auf eine ganztägige Fortbildung geht.

    In meinem Kollegium ist das absolut üblich. Sehr viele, wenn nicht sogar die allermeisten Fortbildungen, die angeboten werden und an denen wir teilnehmen (dürfen), sind ganztägig. Ich glaube, ich war in den letzten 20 Jahren nur auf zwei oder drei Fobis, die "Nachmittagsveranstaltungen" waren. Hinzu kommen allerdings noch ein paar Online-Fobis, die tatsächlich am späteren Nachmittag stattfanden (aber nur 1,5 bis zwei Stunden dauerten).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    Einmal editiert, zuletzt von Humblebee () aus folgendem Grund: Wortfehler

  • Viele reguläre Fortbildungen hier in der Landesakademie (bzw. inzwischen Außenstelle des ZSL) sind nicht nur ganz-, sondern mehrtägig (drei Tage sind üblich). Kosten für die Fortbildung selbst gibt es keine, Unterkunft und Verpflegung werden gestellt, Reisekosten kann man abrechnen. Mich wundert, dass das in anderen Ländern nicht so zu sein scheint?

Werbung