Leute bitte schmeißt den Anspruch auf Weiterbildung gemäß Schulgesetz und den nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz jetzt nicht in einen Topf und macht da irgendein Gelee draus funktioniert nicht
Genau das sollte wirklich nicht passieren. Insofern muss man sich selbst schon Gedanken machen, ob man diese Karte spielen möchte oder nicht. Die Kehrseite der kaum ablehnbaren Freistellung über den Anspruch auf Bildungsurlaub ist, dass die Weiterbildungen nicht auch noch vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. Insofern ist es häufig sinnvoller, den "internen" Weg zu gehen.