Bezahlung Externenprüfung NRW

  • Hallo,

    darf ich mal fragen wie ihr den folgenden Fall seht:

    Ein verbeamteter Lehrer macht eine Externenprüfung für den mittleren Schulabschluss.

    Es handelt sich nur um eine mündliche Prüfung im Nebenfach.

    Man erhält also vorher vom Prüfling Informationen, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet hat und welche Schwerpunkte er gerne bei der Prüfung hätte.

    Der Prüfer erstellt im Vorfeld schriftlich eine angemessene Prüfung.

    An einem Prüfungstag findet die mündliche Prüfung statt und direkt anschließend die Beratung und Festlegung der Note mit dem protokollierenden Fachkollegen.

    Anschließend muss man warten bis alle Prüfungen um sind (ggf. also auch erst Tage später!) und nimmt noch an der Zeugniskonferenz teil.

    Bezahlt werden soll nach diesen Vorgaben: (Brutto)

    https://bass.schul-welt.de/1054.htm

    Irgendwie komme ich auf ganz andere Zahlen als meine Bezirksregierung. Um eure Antwort nicht zu beeinflussen, stelle ich es mal noch nicht vor.

    Wie würdet ihr das bewerten bzw. wie wird das in eurer Bezirksregierung in so einem Fall bezahlt?

    Wenn ihr das nicht öffentlich schreiben wollt, dann auch gerne per PN.

    Danke!

  • Bin nicht aus NRW, also null eigene Erfahrung damit, nur durchgelesen, was du geschrieben und verlinkt hast:


    Grundbetrag 90€

    MdL.Prüfung (also konkrete Prüfungs- und Beratungszeit) 17€ je Zeitstunde

    Ob die tatsächliche Vorbereitungszeit nach diesem Satz mit angegeben wird oder über die Vergütung der reinen Prüfungszeit als abgegolten gilt bleibt finde ich an der Stelle etwas offen. Ein Blick in einen Kommentar zur BASS könnte das lösen.


    Ich könnte mir vorstellen, dass Diskrepanzen bei der Berechnung sich daraus ergeben, dass du deine Vorbereitungszeit mit nach dem 17€/ Stunde- Satz einberechnet hat, deine Bezirksregierung aber nicht. Würde das passen zu den Berechnungsunterschieden, die du festgestellt hast?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    WOW!!!

    Dass man sich als Sachbearbeiter*in nicht schämt, einen solchen Bescheid zu schicken....

    (Ist es eigentlich eine freiwillige Aufgabe, wird man angefragt oder wird man "zwangsbestimmt"? (habe ich mir schon vor deinem zweiten Beitrag gefragt, pure Neugier)

  • Einen Bescheid habe ich gar nicht bekommen. Ich habe nur den Geldeingang auf meinem Konto gesehen.

    Ich wurde gefragt ob ich es machen möchte; hatte aber eine andere Bezahlung erwartet. Das habe ich erst im Nachhinein gesehen.

  • Einen Bescheid habe ich gar nicht bekommen. Ich habe nur den Geldeingang auf meinem Konto gesehen.

    Ich wurde gefragt ob ich es machen möchte; hatte aber eine andere Bezahlung erwartet. Das habe ich erst im Nachhinein gesehen.

    Widerspruch einlegen und gleichzeitig nachfragen, wie begründet wird, dass der Grundbetrag nicht bezahlt wurde. Schriftlichen Bescheid einfordern.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In diesem verlinkten Dokument steht "3.7 Die unter Nr. 1 genannten Beträge sind Höchstbeträge. Würde die Vergütung der einzelnen Prüfungstätigkeiten zu einer Überschreitung dieser Höchstbeträge führen, so ist eine anteilmäßige Kürzung der Einzelvergütungen vorzunehmen."


    Das widerspricht zwar meinem laienhaften Verständnis von einem "Grundbetrag", könnte aber vielleicht ein Schritt zu des Rätsels Lösung sein?

  • hmm... Ich muss sagen, dass ich den Satz evtl. nicht richtig verstehe. Ich hatte wirklich nur eine einzige mündliche Prüfung. Wie soll ich da den (welchen?) Höchstbetrag überschritten haben? Ich liege ja deutlich unter 90€.

    Der Satz ist doch so gemeint, wenn ich meientwegen 20 mündliche Prüfungen hätte, dass ich dann diesen Grundbetrag nicht mehr bekommen würde, oder?

  • Ja, ich versteh auch so einiges nicht in dem Dokument, wie gerne mal bei so Gesetzestexten... ich blieb vor allem am ersten Teil des Satzes hängen: "die unter Nr. 1 genannten Beträge sind Höchstbeträge". Denn das heißt ja auch, dass man weniger bekommen kann als diese Höchstbeträge. Und könnte heißen, auch mit 20 mündlichen Prüfungen bekommst du nur maximal 90 €, mit weniger eben weniger.


    Aber der Begriff "Grundbetrag" suggeriert halt wiederum was anderes, das sehe ich genauso wie CDL und du.


    Andererseits, irgendwie wäre es doch seltsam, wenn du immer 90 € plus X kriegst, aber wenn X über 90 € geht, dann insgesamt nur 90 €. Das würde heißen, man würde bei 5 Prüfungen 90 € + 85 € = 175 € kriegen, aber be 6 Prüfungen nur 90 €? Das scheint mir irgendwie nicht schlüssig. Oder ist gemeint, man kann maximal 90 € + 90 € kriegen? Und bei, sagen wir, einer Abiprüfung, wären es dann maximal 178 € + 178 €?


    Und was zur Hölle soll eine "anteilmäßige Kürzung der Einzelvergütungen" sein, was ist das überhaupt für ein Satzkonstrukt, was für Anteile wovon denn?


    Das ist doch Absicht, das alles so zu formulieren, dass keiner durchblickt...


    Seph und fossi74 , seid ihr nicht firm mit diesem Juristensprech? Versteht ihr das vielleicht?

  • Aber zu deiner ersten Frage aus #9, wie du den Höchstbetrag unterschritten haben kannst: Hast du vermutlich nicht, deshalb kriegst du (nach meiner derzeitigen Theorie) bei einer Prüfung 17 € multipliziert mit der Anzahl der Zeitstunden, die du gearbeitet hast - würde das denn zu der Überweisung passen? Weißt du überhaupt, wieviel Zeitstunden dir angerechnet wurden?


    Eine Frechheit übrigens, diese Stundensätze... sind die eigentlich brutto oder netto?

  • Ich denke das ist brutto. Netto können die das ja gar nicht sagen, weil das netto bei jedem anders ist. Die wissen doch gar nicht wie hoch meine Steuern sind (Ich habe auch noch eine erlaubte selbstständige Nebentätigkeit und muss beim Finanzamt solche Einnahmen eh bei der Steuer angeben. Da habe ich eine neue Steuernummer bekommen und werde mit Sicherheit auch strenger geprüft.)

    So 100% kann ich gar nicht sagen wie viel Zeit die mir genau anrechnen. Im schlimmsten Fall nur die Prüfungszeit (und das war ja keine volle Zeitstunde). Ich habe, wie gesagt keine Abrechnung bekommen und sehe nur die Summe zusammen mit der Reisekostenentschädigung, da die Prüfung nicht an meiner Schule war. Ich musste dafür ja auch noch hin und her fahren. Und die haben, wenn ich es richtig überschlagen habe, natülich auch nicht die Strecke von mir bis zu der anderen Schule berechnet, sondern von meinem Dienstort bis zur anderen Schule, weil die Strecke kürzer ist (Wobei ich da zugeben muss, dass ich die Argumentation verstehen kann).

  • Das hatte ich auch einmal fast so verstanden. Das erschien mir aber unlogisch, weil ansonsten (war bei mir nicht so, da nur mündlich; aber es gibt auch schriftliche Fächer) der Zweitkorrekor bei schriftlichen Arbeiten immer kostenlos arbeiten würde. Es wird nur der Erstkorrektor laut Tabelle bezahlt.

  • Ich danke euch! Ich glaube durch eure Antworten habe ich jetzt geschnallt wie das berechnet wird.

    Ich befürchte die werden im nächsten Jahr einen neuen Prüfer brauchen.

  • Ich habe immer noch keine Ahnung, kenne aber ja auch den überwiesenen Betrag nicht. Daher ist kein Rückschluss möglich.


    Was heißt eigentlich 3.3?

    In 3.4. steht, dass Lehrer als Prüfer im Hauptamt, die wegen der Prüfung drei oder mehr Unterrichtsstunden Entfall haben, dadurch ausreichend entlastet sind, so dass es keine separat Bezahlung gibt. Und in 3.3. steht, dass ebensolche Lehrer in den Ferien das gleiche ohne Entlastung und ohne Bezahlung machen müssen, wenn es nicht in ihr 30 Tage Urlaub fällt? Das kann ich doch nicht richtig verstanden haben, oder?

  • WOW!!!

    Dass man sich als Sachbearbeiter*in nicht schämt, einen solchen Bescheid zu schicken....

    (Ist es eigentlich eine freiwillige Aufgabe, wird man angefragt oder wird man "zwangsbestimmt"? (habe ich mir schon vor deinem zweiten Beitrag gefragt, pure Neugier)

    Bei mir war es so, dass meine Schule ausgewählt wurde, jemanden abzuordnen. Und da sich niemand freiwillig gemeldet hat, hat meine Schulleitung dann mich bestimmt.

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