Kennst du ihr Deputat und ihre Gehalts-Einstufung, dass du hier mit "Quatsch" reagierst?
Der Höchstsatz beim Unterhaltsvorschuss (ich nehme mal an, dass es darum geht, sollte es eine Unterhaltszahlung des Exmannes für das Kind sein, dann wird sie von diesem realistischerweise auch nicht leben, wenn sie seit 25 Jahren Lehrerin ist) liegt bei rund 800€. Nachdem die TE in ihrem letzten Thread darüber geschrieben hat, dass sie ihrem Kind nicht zwingend benötigte Möbel für 1000€ kaufen will, gehe ich realistischerweise nicht davon aus, dass sie tatsächlich von diesem Betrag leben würde, der es ihr ganz nebenbei bemerkt erlauben würde aufstockende weitere Sozialleistungen zu beziehen. So schrecklich ärmlich verdient man allerdings als Lehrkraft nicht, auch jenseits von A13 und weit jenseits einer Vollzeitbeschäftigung.
Schauen wir aber doch einfach auf die bekannten Informationen:
In ihrem früheren Thread hat die TE angegeben seit 25 Jahren Lehrkraft zu sein und Realschullehrer zu sein bei stetiger Weiterbildung und Erwerb von Zusatzqualifikationen. Das liest sich nicht nach A10 oder E10. Tatsächlich schreibt sie im weiteren, sie sei verbeamtet auf Lebenszeit. Das müsste dann in RLP, um das es geht, wohl A12 sein.
Ihr Kind hat Geigen- und Klavierunterricht, wird von ihr generell als ein „teures Kind“ beschrieben, dem viele Wertgegenstände regelmäßig kaputt gehen, die die TE dann ersetzt von lediglich maximal rund 800€ im Monat, wobei sie ein eigenes Haus besitzt und abbezahlt (von nur maximal 800€ monatlich).
Sie scheint wohl nicht in Vollzeit tätig zu sein, schrieb jedenfalls, ihr Chef habe nicht gewollt, dass sie ihre Stundenzahl erhöhe, was allerdings angesichts des Mangels in der SEK.I absurd ist. Das entscheidet schließlich nicht die einzelne Schulleitung nach Gutdünken entgegen der Bedarfe des Dienstherrn.