Eingruppierung, Höhergruppierung, Stufe August 2026

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich habe zwei Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen, weil ich ständig vom LBV zur Bezirksregierung Köln und wieder zurück verwiesen werde.


    Ich bin angestellter Lehrer TV-L NRW seit 11/23 Realschule und befinde mich derzeit in der PE.

    Aktuell erhalte ich EG 10 Stufe 1 mit Angleichungszulage (obwohl "nur" Bachelorabschluss (Universität) in Philosophie als Hauptfach und Geschichte im Nebenfach; kein

    Lehramtsstudiengang). Auf Nachfrage wurde mir gesagt, das sei korrekt und im August 2026 würde ich in EG 12 eingruppiert. Ist das so ? Nach meinem Kenntnisstand erhalten nur Master- oder Diplomabschlüsse die Angleichungszulage und werden später in EG 12 höhergruppiert.


    Meine zweite Frage schließt an die Erste an.

    Im August 2026 befinde ich mich in EG 10 Stufe 2 und würde im November 2026 eigentlich auf EG 10 Stufe 3 steigen.


    Sofern meine Eingruppierung aber mit E12 korrekt ist.....wie werde ich dann eingestuft?


    Von EG 10 Stufe 2 auf EG 12 Stufe 2 und meine zwei Jahre bis Stufe 3 beginnen dann ab August 2026 von vorne ?


    Gehen die "fast" 2 Jahre dann tatsächlich verloren oder kann ich im November 2026 auf Stufe 3 aufsteigen?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Für meine Zukunftsplanung ist es sehr wichtig zu wissen, welchen Verdienst ich in den nächsten Jahren haben werde.

    Leider wird man bei den zuständigen Behörden immer schnell abgewimmelt.

  • Es gibt bereits einige Threads im Forum zu diesem Thema. Über die Suchfunktion rechts oben wirst du hoffentlich fündig (habe gerade selbst keinen passenden Thread wiedergefunden, aber möglicherweise einfach nicht an die richtigen Schlagworte gedacht, da mich das Thema nicht betrifft).


    Ansonsten können dir hier im Forum möglicherweise chemikus08 oder auch wieder_da weiterhelfen. Außerhalb des Forums wäre deine Gewerkschaft eine gute Anlaufstelle.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ok versuchen wir Mal Licht ins Dunkel zu bringen. Zunächst einmal ist die derzeitige Einstufung beim Bachelor in die EG 10 mit Zulage m. Erachtens nach falsch. Diese stünde Dir nur mit Master zu, mit Bachelor wäre es eigentlich nur EG 10 ohne Zulage. Entsprechend würdest Du in 2026 dann eigentlich in die EG 11 und nicht in die 12 rutschen.

    Jetzt kann es sein, dass es niemanden auffällt, aber wenn es auffällt muss Du damit rechnen, dass der Irrtum korrigiert wird. Auch mit einer Nachforderung muss Du dann rechnen, die ist aber immer auf ein halbes Jahr rückwirkend begrenzt.

    Kommen wir zu der Stufe. Da die neue Eingruppierung vor dem November passiert, beginnt die Stufenlaufzeit ab dem Zeitpunkt der Höhergruppierung neu. Korrekt wäre also Eg 11 und erneuter Beginn der zweijährigen Stufenlaufzeit. Sorry, dass ich Dir da nichts anderes sagen kann. Aber halte einfach die Füße still, wenn Du ganz viel Glück hast, gucken die nur auf die vorherige Eingruppierung und gehen davon aus, dass die korrekt war. Unter dieser Annahme kämst Du dann nicht ganz legal in die EG 12.

    Btw. in Köln geht so manches was anderswo nicht durchgingen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hallo Chemikus,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Es kam mir bereits komisch vor. Deshalb habe ich extra nachgefragt. So wirklich überzeugt war die Sachbearbeiterin zwar nicht von ihrer eigenen Aussage aber meinte dann das stimmt so.

    Ich lasse es mal wie es ist. Mehr als nachfragen kann ich leider auch nicht.

  • Die Sachbearbeiter sind mit der Thematik schon sehr gefordert. Bei Beamten ist manches besser und einfacher geregelt, aber einige Sachen sind schon ärgerlich. In manchen Fällen kann es sogar passieren, dass man bei der Höhergruppierung sogar eine Stufe verliert. Das ist immer dann der Fall, wenn man trotz Reduzierung um eine Stufe mehr bekommt als vorher. So werden zb. alle die in Stufe 6 sind und sich jetzt vielleicht schon ausgerechnet haben, was sie mit EG 12 Stufe 6 bekommen, ganz schwer wundern. Die bekommen dann nur Stufe 5.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Sehr komische Regelung. Die Erfahrungsjahre ändern sich doch nicht und die ausgeübte Tätigkeit auch nicht. D.h. man „verliert“ unnötig Erfahrungsjahre.

    Aber man steigt automatisch innerhalb einer EG mit den Jahren bis Stufe 6 auf, wenn ich das richtig verstanden habe oder ?

    Also ohne zusätzliche Fortbildungen etc.

  • Das passiert ganz automatisch durch die Dienstjahr. Alles tarifvertraglich geregelt.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Und wenn Du dann am Ende schön in der Stufe sechs angekommen bist und gehst in Rente und überlegst Dir nach einem Jahr doch noch ein paar Stunden zu machen, wirst Du erstaunt feststellen,dass da nur noch die Stufe 3 auf dem Lohnzettel steht.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Die Sachbearbeiter sind mit der Thematik schon sehr gefordert. Bei Beamten ist manches besser und einfacher geregelt, aber einige Sachen sind schon ärgerlich. In manchen Fällen kann es sogar passieren, dass man bei der Höhergruppierung sogar eine Stufe verliert. Das ist immer dann der Fall, wenn man trotz Reduzierung um eine Stufe mehr bekommt als vorher. So werden zb. alle die in Stufe 6 sind und sich jetzt vielleicht schon ausgerechnet haben, was sie mit EG 12 Stufe 6 bekommen, ganz schwer wundern. Die bekommen dann nur Stufe 5.

    Oh je, vielleicht nur kurz, habe schon einiges dazu gelesen, bin E 11 Stufe 6 , werde ich dann 2026 in E 13 Stufe 5 oder 6 eingruppiert?

  • Da ist dann die Frage, warum Du in E11 bist. Bist du noch vor Inkrafttreten der Lehrer Entgelt VO in den Dienst getreten, dann würdest Du mir Master als Seiteneinsteiger in die E11 eingruppiert. Wer danach eingruppiert wurde kam in die EG 10 mit Zulage. Gehörst Du in diese Gruppe bekommst Du EG 12. Bist Du aber Vollerfüller, also mit zweiten Staatsexamen, dann EG 13.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Da ist dann die Frage, warum Du in E11 bist. Bist du noch vor Inkrafttreten der Lehrer Entgelt VO in den Dienst getreten, dann würdest Du mir Master als Seiteneinsteiger in die E11 eingruppiert. Wer danach eingruppiert wurde kam in die EG 10 mit Zulage. Gehörst Du in diese Gruppe bekommst Du EG 12. Bist Du aber Vollerfüller, also mit zweiten Staatsexamen, dann EG 13.

    Ich bin 2003 in den Dienst eingetreten. Habe in dem Informationsschreiben der Bezirksregierung Köln nachgeschaut , bekomme EG13 nur welche Stufe?? 5 oder 6

  • Steht das nicht auf deiner Bezügemitteilung? Bei uns Beamten steht da die Stufe drauf.

    Doch, jetzt bekomme ich EG 11 Stufe 6, Im August 2026 werden dann alle angestellten Lehrer, die die Voraussetzungen erfüllen in EG13 überführt. Die Frage war, ob in Stufe 5 oder 6. Das war im Informationsschreiben nicht eindeutig

  • Du musst glaub ich 250€ oder 200€ Unterschied haben. (?) Lass dich von deiner Gewerkschaft beraten.

    Ist der Abstand auch bei Abstufung erreicht, wirst du abgestuft + Stufenlaufzeit beginnt von vorne. Irgendwie so ähnlich war die miese Regelung.

  • Ich hab's bei mir ja schon durchgerechnet. Du kommst in Stufe 5, da das immer noch deutlich mehr ist als bei 11/5. Das liegt an dieser BV eklipoten Regel zur Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung.

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  • Trotz Rückstufung sind das rund about 500 Euro Brutto mehr als vorher.

    An alle Deutschlehrer:
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