Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe zwei Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen, weil ich ständig vom LBV zur Bezirksregierung Köln und wieder zurück verwiesen werde.
Ich bin angestellter Lehrer TV-L NRW seit 11/23 Realschule und befinde mich derzeit in der PE.
Aktuell erhalte ich EG 10 Stufe 1 mit Angleichungszulage (obwohl "nur" Bachelorabschluss (Universität) in Philosophie als Hauptfach und Geschichte im Nebenfach; kein
Lehramtsstudiengang). Auf Nachfrage wurde mir gesagt, das sei korrekt und im August 2026 würde ich in EG 12 eingruppiert. Ist das so ? Nach meinem Kenntnisstand erhalten nur Master- oder Diplomabschlüsse die Angleichungszulage und werden später in EG 12 höhergruppiert.
Meine zweite Frage schließt an die Erste an.
Im August 2026 befinde ich mich in EG 10 Stufe 2 und würde im November 2026 eigentlich auf EG 10 Stufe 3 steigen.
Sofern meine Eingruppierung aber mit E12 korrekt ist.....wie werde ich dann eingestuft?
Von EG 10 Stufe 2 auf EG 12 Stufe 2 und meine zwei Jahre bis Stufe 3 beginnen dann ab August 2026 von vorne ?
Gehen die "fast" 2 Jahre dann tatsächlich verloren oder kann ich im November 2026 auf Stufe 3 aufsteigen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Für meine Zukunftsplanung ist es sehr wichtig zu wissen, welchen Verdienst ich in den nächsten Jahren haben werde.
Leider wird man bei den zuständigen Behörden immer schnell abgewimmelt.