Okay, krass, wo steht das?
Landesrecht Baden-Württemberg Notenbildungsverordnung
Und in Schulrecht wurde ausführlich darüber gesprochen, was genau schriftlich ist z. B Hausaufgaben und was evtl. doch mündlich.
Die Zahl wurde vor vielen Jahren (ca. 20) reduziert als Entlastung wegen Deputatserhöhung. Ich habe noch mit mehr schriftliche Arbeiten meine Lehrtätigkeit begonnen.