Versetzung: 5 Jahre Laufzeit (NRW) - Berücksichtigung Elternzeit

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Fünf-Jahres-Frist in NRW:

    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Versetzungsantrag erfolgt eine automatische Freigabe. Nach einer erfolgreichen Versetzung beginnt eine neue Fünf-Jahres-Frist."


    Sind diese fünf Jahre näher definiert? Oder läuft die Zeit auch während Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit weiter? (Versetzung in Elternzeit nicht möglich, ich weiß 😉).


    Leider ist mein Versetzungsantrag zum Ende der Elternzeit abgelehnt worden. Ursprünglich bin ich unter Berücksichtigung der alten 35 km Regelung schwanger geworden und habe Teilzeit in Elternzeit in Abordnung gearbeitet. Die Schule war heimatnah und hätte mich gerne gehalten. Meine Stammschule liegt mit 48,8 km im offiziell zumutbaren Bereich. Wer frühmorgens schon mal im Ruhrgebiet/Emscher Lippe Region unterwegs war, weiß aber auch was das bedeutet. Mit Kleinkind, Kita Öffnungszeiten und Mann im Schichtdienst für uns nicht leistbar. Darum hoffe ich sehr auf eine Freigabe via der fünf Jahresfrist.


    P.S. Der ÖPR ist involviert und informiert, und hätte die Sachlage tatsächlich zu meinen Gunsten interpretiert.


    Danke für das hoffentlich geteilte Wissen ☺️

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