Private Frage, dennoch mit Bezug zum Job- Abschlusszeugnis allgemeinbildender Schule notwendig?

  • Hallo in die Runde,


    Da ich im Primarbereich tätig bin, bin ich nicht so wirklich firm im Bereich der Abschlüsse an allgemeinbildenden Schulen oder auch dem Berufskolleg.


    Es geht um NRW und ein 100%ig privates Anliegen.


    Bei einem Auskunftsgesuch zur Bewerbung für den Lehrgang zum staatlich geprüften Techniker (Heizung / Klima/ Lüftung) sagte man mir , der Kandidat benötige neben seinem Gesellenbrief und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule noch zusätzlich ein Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule (also Hauptschulabschluss oder höherwertig).


    Nun die Krux: ist durch Erlangung des Berufsabschluss (derjenige ist Anlagenmechaniker SHK) nicht der Hauptschulabschluss automatisch mit erworben?


    Kann eine Technikerschule trotzdem ein separates Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule verlangen? Der Bewerber kommt aus dem

    Nicht-EU-Ausland und seine Zeugnisse wurden bislang nicht anerkannt..ob dieses gelingen wird, ist fraglich, weil die Dokumente wohl unvollständig sind.


    Würde mich über Input freuen, trotz Ferien. Lieben Dank :)

  • Ein kurzer Blick in Verwaltungsvorschrift hilft da. Ein allgemeiner Schulabschluss ist für die Fachschule nicht notwendig. Die Leute aus NRW dürfen mich gerne korrigieren, aber in Hessen ist auch keiner notwendig. Dies hat die KMK geregelt und die Länder haben das entsprechend umgesetzt

  • In der Tat. Das hier ist von einem Bildungsanbieter, der einen ähnlichen Lehrgang (Heizungs-, Sanitär- und Klimatechniker) in sechs Bundesländern inkl. NRW anbietet:

    "Voraussetzungen für die Zulassung

    • Berufsschulabschluss und
    • abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende Berufstätigkeit von mindestens 1 Jahr in einem der gewählten Fachrichtung entsprechenden Beruf
    • oder eine einschlägige Tätigkeit von mindestens 5 Jahren
    • In der Fernlehre kann die geforderte Berufspraxis auch während der Weiterbildung zum Techniker erworben werden."
  • Ein kurzer Blick in Verwaltungsvorschrift hilft da. Ein allgemeiner Schulabschluss ist für die Fachschule nicht notwendig. Die Leute aus NRW dürfen mich gerne korrigieren, aber in Hessen ist auch keiner notwendig. Dies hat die KMK geregelt und die Länder haben das entsprechend umgesetzt

    Vielen Dank für den Auszug und den allgemeinen länderübergreifenden Hinweis, dahingehend hab ich mich einfach null Berührungspunkte oder Erfahrungswerte.

  • Bei einem Auskunftsgesuch zur Bewerbung für den Lehrgang zum staatlich geprüften Techniker (Heizung / Klima/ Lüftung) sagte man mir , der Kandidat benötige neben seinem Gesellenbrief und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule noch zusätzlich ein Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule (also Hauptschulabschluss oder höherwertig).

    Ich frage mich auch wirklich, was das bringen soll. Dass es für einen qualifizierenden Lehrgang in einem Beruf noch eine Rolle spielen kann, ob der Kandidat auch Geselle ist, leuchtet vollkommen ein. Warum aber noch ein 3 Jahre vorher erworbenes Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule überhaupt eine Rolle für die Zulassung spielen sollte, ist mir unklar.

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich auch wirklich, was das bringen soll. Dass es für einen qualifizierenden Lehrgang in einem Beruf noch eine Rolle spielen kann, ob der Kandidat auch Geselle ist, leuchtet vollkommen ein. Warum aber noch ein 3 Jahre vorher erworbenes Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule überhaupt eine Rolle für die Zulassung spielen sollte, ist mir unklar.

    Deutschland.
    Ich muss bei meiner letzten Uni-Einschreibung/-Bewerbung, wie bei jeder auch zuvor, auch mein Abizeugnis vorlegen, trotz Erstem Staatsexamen, Zweitem Staatsexamen und Master-Abschluss in Deutschland.
    Übrigens an einer Uni, an der ich schon einen Abschlussteil erworben habe :D
    Nur beim Sprachzeugnis mache ich nicht mehr mit und nach einem lauten Telefonat haben sie darauf verzichtet.

    (Ich weiß, dass es in anderen Ländern genauso blöd ist und sein kann, aber diese Fixierung auf Zeugnisse, die man angeblich haben muss, obwohl man eh schon viel weiter ist, regt mich im Hochschulbereich zum Beispiel sehr. 90% der Menschen kennen die unterschiedlichen Wege nicht und gehen vom Otto-Normal-Schüler aus)

  • Bei einem Auskunftsgesuch zur Bewerbung für den Lehrgang zum staatlich geprüften Techniker (Heizung / Klima/ Lüftung) sagte man mir , der Kandidat benötige neben seinem Gesellenbrief und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule noch zusätzlich ein Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule (also Hauptschulabschluss oder höherwertig).

    Wer hat euch denn diese Auskunft gegeben? Das Sekretariat des betreffenden BK? Ich würde erstmal die vorhandenen Unterlagen einreichen und den Fall nochmal genau schildern, so wie du es hier getan hast. Vielleicht zudem noch auf den o. g. Auszug aus der Verwaltungsvorschrift verweisen. Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass der zuständige Aufnahmeausschuss für diese "Technikerschule" so sehr auf dem Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule beharrt. (Ich kann ja nur für die BBS sprechen, an der ich tätig bin, aber da wäre das definitiv nicht der Fall.)

    Ein kurzer Blick in Verwaltungsvorschrift hilft da. Ein allgemeiner Schulabschluss ist für die Fachschule nicht notwendig. Die Leute aus NRW dürfen mich gerne korrigieren, aber in Hessen ist auch keiner notwendig. Dies hat die KMK geregelt und die Länder haben das entsprechend umgesetzt

    In NDS ist laut BbS-VO für viele Fachschulen - u. a. die "Technikerschulen" - sogar ein Realschulabschluss gefordert (siehe BbS-VO, Anlage 8): "In die Fachschule kann, soweit in den Absätzen 2 bis 12 keine andere Regelung getroffen wird, aufgenommen werden, wer 1. den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt, [...]" .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Die Auskunft kam jetzt erst einmal vom Sekretariat, aber etwas dubios war die auch insofern, als es hieß es sei „leider nicht möglich sich mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft (…) anzumelden“. Das ist mal ein Statement 😤


    Das mit dem allgemeinen Abschluss bleibt spannend. Es ist doch aber so, dass die Schule sich an eine VV halten muss, was die Zulassungsvoraussetzungen betrifft, oder können sie die Kriterien „frei Schnauze“ festlegen?

  • Ich finds auch den Hammer! Es wurde dann wohl noch ergänzt, dass die Personen einen „gültigen Aufenthaltstitel“ benötige. Ich glaub, da überschreitet jemand im Sekretariat seine Kompetenzen oder möchte aus irgendeinem Grunde Macht demonstrieren.

  • Ich finds auch den Hammer! Es wurde dann wohl noch ergänzt, dass die Personen einen „gültigen Aufenthaltstitel“ benötige. Ich glaub, da überschreitet jemand im Sekretariat seine Kompetenzen oder möchte aus irgendeinem Grunde Macht demonstrieren.

    Sieht ganz so aus. Ich würde um ein Termin bei Schul- oder Abteilungsleitung bitten. Wenn das kein anderes Ergebnis bringt, dann wäre zuständige Schulaufsicht die nächste Anlaufstelle.


    Oder man sucht eine andere Schule, die sich an die Normen hält.

  • Oder man sucht eine andere Schule, die sich an die Normen hält.

    Fachschulen sind halt leider nicht so stark vertreten. Aber ja, schauen sollte man.



    Meine einzige Idee dahinter wäre, dass mit dem letzten allgemeinbildenden Zeugnis geprüft wird ob im Rahmen der Fachschule noch der FHR-Abschluss gemacht werden kann. Aber Aufnahmevoraussetzung sehe ich nicht.

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