Heute in der NW - Urteil "Zwangsversetzung" OLG Münster

  • Dann sagen wir, du musstest es Mittwoch Mittag aus der Kita deswegen abholen.

    Dann musst du eben am Folgetag zum Arzt und das Kind Zweitage krankschreiben lassen.

  • Dann musst du eben am Folgetag zum Arzt und das Kind Zweitage krankschreiben lassen.

    Ja, genau. Aber darum geht es doch gar nicht.


    Es ging darum, dass State of Trance gerne mal bei den entsprechenden Elternteilen vorbeischauen möchte um so zu beweisen, dass die Kindkrankmeldung nur vorgeschoben ist.


    Und genau das ist mein Punkt: Es könnte tatsächlich so aussehen, wenn er dann am Donnerstag vorbeischaut, auch wenn der Arzt es krank geschrieben hat. Manche Kinder toben sogar mit 39 ° Fieber durch die Gegend. Fakt ist aber, dass das Kind - ob munter oder nicht - die Kita nicht betreten darf..

  • Ich verstehe Dein Anliegen. Jedoch würde das dann bedeuten, dass man die Kollegen nicht abordnet sondern versetzt, weil nur dann wäre die Übernahme von Umzugskosten wirtschaftlich.

    Und dann wäre auch noch die Frage zu klären, ob auf Basis des Alimentationsprinzips nicht die Ehefrau bzw. der Ehemann des Beamten am neuen Wohnort ebenfalls eine Stelle angeboten bekommen muss. Schließlich muss diese Person für den Umzug dann ja den Job aufgeben. Ich denke in diesem Zusammenhang immer an die Jobbeschreibung „Hausmeister Ehefrau“, die zumeist in der Verwaltung eingesetzt wurde. Dadurch, dass der Hausmeister Residenzpflicht hatte, entsprechend zum Dienstort umziehen musste und seine Ehefrau entsprechend mit umziehen musste, musste sie eingestellt werden.

  • Es ging darum, dass State of Trance gerne mal bei den entsprechenden Elternteilen vorbeischauen möchte um so zu beweisen, dass die Kindkrankmeldung nur vorgeschoben ist.

    Kindkrank ist viel zu aufwendig. Sich selbst krankmelden und dann im Garten rumliegen geht viel einfacher. Also bei Kindkrank würde ich viel weniger beschiss vermuten.

  • Und dann wäre auch noch die Frage zu klären, ob auf Basis des Alimentationsprinzips nicht die Ehefrau bzw. der Ehemann des Beamten am neuen Wohnort ebenfalls eine Stelle angeboten bekommen muss. Schließlich muss diese Person für den Umzug dann ja den Job aufgeben.

    Das ist bei Beamten mit dem Alleinverdienermodell nicht notwendig. Darüber muss man erst nachdenken, wenn die Besoldung so abgeändert wird, dass Ehepartner nicht mehr alimentiert werden.

  • Das ist bei Beamten mit dem Alleinverdienermodell nicht notwendig. Darüber muss man erst nachdenken, wenn die Besoldung so abgeändert wird, dass Ehepartner nicht mehr alimentiert werden.

    Wenn das deutsche Beamtentum vom Alleinverdienermodell ausgeht, wovon ich nicht ausgehe, was ich jetzt aber mal als Arbeitshypothese nutze, müsste bei einer Hochzeit die Ehefrau in nicht unerheblichen Umfang alimentiert werden. Die Alimentation beruht ja auf der Annahme, dass ein bestimmter Lebensstandard finanziert bzw. gehalten wird. Um diesen Lebensstandard auch dann zu halten, wenn die Ehefrau bei der Heirat ihren Job aufgibt, um dem Alleinverdienermodell zu entsprechen, wäre z.B. in meinem Fall ein Familienzuschlag Stufe 1 von ca. 60.000€ im Jahr bzw. 5.000€ im Monat anzusetzen, eben das Bruttoeinkommen besagter Ehefrau. Da der Familienzuschlag Stufe 1 wesentlich geringer ausfällt (ca. 130€ monatlich), kann also von einem Alleinverdienermodell im Beamtentum keine Rede sein.

  • state_of_Trance Warum bist Du verwirrt? In den 1950ern hatte ein Lehrer in der Sekundarstufe 2 gefälligst verheiratet zu sein oder er musste eine Haushälterin einstellen, um seine ganze Kraft dem Beruf widmen zu können. Außerdem galt damals die Residenzpflicht. Wenn man solche Regeln zu Grunde legt, muss die Ehefrau selbstverständlich alimentiert werden, hält sie doch dem Beamten den Rücken frei und muß bei etwaigen Versetzungen oder Abordnungen selbstverständlich mit umziehen.


    Aber wir leben nun einmal nicht mehr in den 1950ern und sowohl die Residenzpflicht als auch die Pflicht zur Bestellung der Haushaltsführung durch Externe oder durch die Ehefrau sind abgeschafft.

  • Wenn das deutsche Beamtentum vom Alleinverdienermodell ausgeht, wovon ich nicht ausgehe, was ich jetzt aber mal als Arbeitshypothese nutze, müsste bei einer Hochzeit die Ehefrau in nicht unerheblichen Umfang alimentiert werden. Die Alimentation beruht ja auf der Annahme, dass ein bestimmter Lebensstandard finanziert bzw. gehalten wird. Um diesen Lebensstandard auch dann zu halten, wenn die Ehefrau bei der Heirat ihren Job aufgibt, um dem Alleinverdienermodell zu entsprechen, wäre z.B. in meinem Fall ein Familienzuschlag Stufe 1 von ca. 60.000€ im Jahr bzw. 5.000€ im Monat anzusetzen, eben das Bruttoeinkommen besagter Ehefrau. Da der Familienzuschlag Stufe 1 wesentlich geringer ausfällt (ca. 130€ monatlich), kann also von einem Alleinverdienermodell im Beamtentum keine Rede sein.


    Das ist aus Unkenntnis der aktuellen Rechtsprechung des BVG ziemlicher Blödsinn.

  • Hast Du das passende Aktenzeichen zur Hand, das besagt, dass ein Beamter eine Hausfrauenehe zu führen hat?

    Wie gesagt, dass ist Blödsinn, weil weder das Alleinverdienermodell noch das BVG dem Ehemann oder Ehefrau vorschreibt, dass er eine bestimmte Art von Ehe zu führen hat.

  • Warum sollte sie das?

    Weil DFU gesagt hat, dass ein Beamter in einer Alleinverdiener-Ehe zu leben hat. Ich wollte seine Aussage widerlegen. Denn wenn der Gesetzgeber uns das Alleinverdiener-Modell vorschreiben würde, um den Beamten jederzeit überall abordnen und versetzen zu können, müsste er auch die Ehefrau voll alimentieren, damit sie zusammen mit dem Beamten umziehen kann.


    Mein Beitrag sollte zeigen, dass das eben gerade kein gangbarer Weg ist.

  • Weil DFU gesagt hat, dass ein Beamter in einer Alleinverdiener-Ehe zu leben hat.

    Muss er nicht, aber er kann es tun. Und die Alimentation deckt das bisher ab. (Ob die Höhe reicht, darüber kann man natürlich streiten, aber ausgelegt ist es nach meinem Verständnis durchaus so.)


    Aufgeweicht wird es allerdings aktuell durch neue Regelungen zur Verdienstgrenze des Partners für die Beihilfe.

  • Und die Alimentation deckt das bisher ab. (Ob die Höhe reicht, darüber kann man natürlich streiten, aber ausgelegt ist es nach meinem Verständnis durchaus so.)

    Die Alimentation deckt die Ehefrau im Alleinverdienermodell keineswegs ab. Ich gehe jetzt einfach mal vom kleinsten Beamten aus, der 15% mehr bekommen muss als der Bürgergeldempfänger, um die Argumentation zu vereinfachen. Würde die Alimentation das abdecken, müsste der Beamte in Familienstufe 1 (verheiratet ohne Kinder) 230% des Bürgergelds nach Hause bringen. Wäre die Familie arbeitslos, würden ja beide Bürgergeld beziehen (=200% des einfachen Satzes). In Verbindung mit dem Abstandsgebot von 15% komme ich so auf 230% (100% * 2 * 1,15).


    Die höheren Besoldungsgruppen müssten entsprechend noch mehr Geld nach Hause bringen.


    Da die Beamtenbesoldung bei weitem nicht in so hohem Umfang gewährt wird, kann von einem staatlich gewünschten Alleinverdienermodell im Beamtentum keine Rede sein.

  • Verbeißt ihr euch da nicht im Thema?


    Nur weil es mal so wahr und noch Reste davon in der Besoldungsstruktur schlummern, heißt es nicht, dass die ursprüngliche Intention heute noch aktiv und konsequent verfolgt wird.


    Entsprechend erübrigen sich auch die Rechnungen mit dem heutigen Lebensstandart. Ganz sicher war der Zuschlag nicht an dem orientiert, was heute so unter die Sozialleistungen oder einen 'angemessenen' Lebensstandard fällt. Das Ganze stammt aus Zeiten als deutlich bescheidener gelebt und mehr selbstversorgt wurde.

  • Genau das meine ich. Die Grundidee ist schon immer, dass man als Beamter als Alleinverdiener seine Familie ernähren usw. kann.


    Das die Dienstbezüge nicht im gleichen Maße prozentual gestiegen sind wie beispielsweise die Hartz IV - Sätze wird ja schon länger bemängelt, und von den Verbänden auch rechtlich überprüft.

    In NRW kamen da zunächst die Kinderzuschläge heraus, die das Problem bezüglich der Miete für kinderlose Beamte eben nicht lösen.

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