Heute in der NW - Urteil "Zwangsversetzung" OLG Münster

  • Das System ist ein Beispiel für die Scheinheiligkeit der Menschen. Der Staat sollte alle Kinder gleich fördern, nicht nur Beamtenkinder. Jeder weiß, dass die Familienzuschläge insgesamt asozial ist, doch keiner sägt am eigenen Ast.

    Die Ungleichverteilung je nach Wohnort ist dann nocheinmal eine Ungerechtigkeit innerhalb der Ungerechtigkeit.


    Doch der Staat sägt langfristig am Stamm, wenn er bei sinkender Erwerbsbevölkerung immer mehr Leute in den Staatsdienst lockt. Bevor die Leute in der Industrie fehlen, wäre es wirtschaftlich sinnvoller, wenn der ÖD in Leere schaut.

    Wir können auch 35 Kinder pro Klasse unterrichten. Das wäre ätzend, aber klar ginge es, das geht in anderen erfolgreichen Ländern auch.

    Wir können aber nicht auf zu viele Erwerbstätige in der Wirtschaft verzichten, sonst geht das Land kaputt.

  • 1.Wenn der Ehezuschlag bei Bundesbeamten abgeschafft werden soll, kann es auch sein, dass das auf Landesbeamte zutrifft. Rechtlich ist das aber nur bei neuen Ehen zu einem Stichtag möglich. Daher ist Aufregung nicht angebracht.


    2.Interessanter ist das Thema Abordnungen. Abordnungen sind rechtlich landesweit möglich. Das war schon immer so. Es wurde aber meist nur innerhalb einer Bezirksregierung und eskadenförmig abgeordnet (so dass die Lehrkraft für die Abordnung nicht umziehen muss). Frau Feller hat heute aber gegenüber Welt TV über einen Sprecher angeblich betont, dass auch landesweite Abordnungen Thema werden (also von Ibbenbüren nach Siegen oder von Bonn nach Paderborn usw.). Hier ist interessant, die Entwicklung abzuwarten.

  • Lies Du meine Beiträge eigentlich? Mir ist bewusst, warum die Alimentation heutzutage so ist. Aber man kann das tatsächlich ändern. Beispielsweise könnte der Staat einfach das Kindergeld für alle verdoppeln und die Kinderzuschläge für Beamte streichen. Was spricht außerhalb finanzieller Überlegungen dagegen?

    Schlicht und einfach: es widerspricht dem Alimentationsprinzip.

    Die Alimentation der Beamten ist kein Grundrecht.

    Nein, aber die in Art. 33 GG normierten Rechte werden verfassungsrechtlich als grundrechtsgleiche Rechte betrachtet. Auch gegen Verletzung dieser ist genau wie bei Grundrechten die Verfassungsbeschwerde zum BVerfG statthaft.

  • Wir können auch 35 Kinder pro Klasse unterrichten. Das wäre ätzend, aber klar ginge es, das geht in anderen erfolgreichen Ländern auch.

    In der freien Wirtschaft kann auch wieder 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Das wäre ätzend, aber klar ginge es, das geht in anderen erfolgreichen Ländern auch. ;)

  • Aber man kann das tatsächlich ändern. Beispielsweise könnte der Staat einfach das Kindergeld für alle verdoppeln und die Kinderzuschläge für Beamte streichen. Was spricht außerhalb finanzieller Überlegungen dagegen?

    Das geht nicht, weil das zu Unwuchten im Steuersystem führen würde. Das Kindergeld ist quasi eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag der Eltern zusteht. Würdest du das Kindergeld verdoppeln, müsstest du auch an Kinderfreibetrag ran und dieser wäre dann höher als bei Erwachsenen.


    Zu deinen weiteren Thesen.


    Beamte können keine Sozialleistungen erhalten daher muss die Besoldung eine gewisse Höhe haben.

    Wenn du in der freien Wirtschaft ein kleines Gehalt verdienst, erhältst du Sozialtransfers, wenn du sie haben möchtest und festgestellt wird, das dein Geld für deine Familie nicht reicht.

    Keiner wird deine*n Partner*in zwingen zu arbeiten. (Alleinverdienermodell und Familienzuschläge in der nicht Beamtenwelt)


    Es gibt also schon ein dem Staat sind alle Kinder gleich viel wert.


    Eine Automatisierung diese Sozialtransfers - Kindergrundsicherung - ist gerade mehr oder weniger krachend gescheitert.

  • Schlicht und einfach: es widerspricht dem Alimentationsprinzip.

    Ok, da bin ich auf die Argumentation gespannt. Wenn ich dem Beamten 300 € Kindergeld und 200 € Kinderzuschlag zahle, habe ich den Beamten ausreichend versorgt. Wenn ich ihm aber direkt 500 € Kindergeld zahle, ist das nicht mehr den Fall? Da fehlt mir der sachliche Grund für den Kinderzuschlag. Dieser Argumentation scheint auch das BVerfg. zu folgen. Zu mindestens berücksichtigt es das Kindergeld bei der Frage nach der Alimentation. Entsprechend für ein entsprechend hohes Kindergeld auch zu einem Wegfall des Kinderzuschlages.


    Nein, aber die in Art. 33 GG normierten Rechte werden verfassungsrechtlich als grundrechtsgleiche Rechte betrachtet. Auch gegen Verletzung dieser ist genau wie bei Grundrechten die Verfassungsbeschwerde zum BVerfG statthaft.

    Gemäß §79 fallen aber nur Artikel 1-20 unter die Ewigkeitsklausel. Es steht daher dem Gesetzgeber offen § 33 entsprechend anzupassen. Außerdem fällt Paragraf 33 unter die grundrechtsgleichen Rechte aufgrund der "staatsbürgerlichen Gleichheitsrechte". Davon mal abgesehen steht in dort auch rein gar nichts über die Art und Weise wie die Alimentation zu erfolgen hat. Im Gegenteil:

    (5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.


    Es ist also Aufgabe des Staates das Berufsbeamtentum zu regeln und jetzt wird es spannend fortzuentwickeln. Es sollte dem Staat also frei stehen die Alimentation in ihren Einzelheiten in einer anderen Art und Weise zu regeln. Insbesondere beim Ehegattenzuschlag für Doppelverdiener fällt mir kein sachliches Argument ein, warum das so sein muss.

    Die ganze aktuelle Diskussion um die amtsangemessene Besoldung sollte man sicherlich auch mit einer kräftigen Gehaltserhöhung für alle und einen Ausbau von Sozialleistungen für alle Kinder lösen können. Wenn das denn politisch möchte.

  • Renten können sich nicht länger auf Steuern und Umlagen stützen, sondern die Beiträge müssen zu einem erheblichen Teil sinnvoll am Finanzmarkt angelegt werden. Ist jetzt auch keine neue Erkenntnis, es passiert nur nix.

    Den Absturz letzte Woche hast du registriert?

    Falls Merz Kanzler wird, fließt wohl ein großer Teil der Beiträge an Blackrock. Das Geplänkel über aktienbasierte Renten ist ja bereits der Vorgeschmack,

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Theoretisch könnte man auch Lehrkräfte nur noch als Angestellte einstellen und ein entsprechendes Grundeinkommen bietet, dass Netto das gleiche raus kommt. Das war es dann mit Familienzuschlag, Kindergeld oder ähnlichen.

    Wird nicht kommen. Wurde schon lange durchgerechnet und als zu teuer verworfen. Beamte sind billiger, haben kein Streikrecht und müssen unbezahlte Überstunden leisten.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Gemäß §79 fallen aber nur Artikel 1-20 unter die Ewigkeitsklausel. Es steht daher dem Gesetzgeber offen § 33 entsprechend anzupassen.

    Unter die Ewigkeitsklausel fallen Artikel 1 und 20 Abs. 1 bis 3 sowie ein paar explizit aufgeführte Sachen. Aber jedenfalls nicht 1 bis 20.

  • Tom123:


    Ich hab hier schon den Entwurf zum neuen Besoldungsgesetz in NRW (s.o.) verlinkt. Lies mal bitte Seite 9f.:


    Verfassungsgemäße Besoldung gibt es demnächst dann auf Antrag und nur nach Prüfung!


    So sieht deine Forderung in der Realität aus.

  • So sieht deine Forderung in der Realität aus.

    Meine Forderung ist a) Unterstützung für Familien mit Kindern allgemein zu steigern und b) die Besoldung allgemein attraktiver zu gestalten statt nur am Familienzuschlag etc. rumzudoktern.

  • Den Absturz letzte Woche hast du registriert?

    Falls Merz Kanzler wird, fließt wohl ein großer Teil der Beiträge an Blackrock. Das Geplänkel über aktienbasierte Renten ist ja bereits der Vorgeschmack,

    Welcher Absturz? Das war eine kleine Marktkorrektur, die erwartet und überfällig war (aber ja, meinem technologielastigen Depot tat es auch weh - dennoch, Absturz ist was anderes).

    Der historische Trend ist ungebrochen aufwärts.

  • Es ist doch nicht so, dass bei Abordnungen nur Kinder zählen. Bei Abordnungen über eine längere Zeit ist bei uns der PR zustimmungsberechtigt und der hat sich an sozialen Kriterien zu orientieren. Da könnte also auch Pflegebedürftigkeit von Angehörigen, die gesundheitliche Verfassung der Lehrkräfte oder Schwerbehinderung eine Rolle spielen. Hundebetreuung fällt aber nicht unter sozial relevante Gesichtspunkte.

  • Meine Forderung ist a) Unterstützung für Familien mit Kindern allgemein zu steigern.

    Auf die Gefahr hin, das ich ich mich wiederhole.


    - Bildung und Teilhabe

    - Wohngeld

    - Kinderzuschlag


    und das sind die Unterstützungen, die mir mal eben so einfallen, ohne das ich mich mit dem System auskenne. Ich denke, da gibt es noch mehr. Sie alle zusammenzufassen und auf einmal auszuzahlen, ist in der Ampel gescheitert.


    Es ist also mitnichten so, das nur Beamte Unterstützung für ihre Kinder erhalten.


    Das die aktuellen Besoldungsgesetze so gestaltet sind, wie sie sind, ist der Sparzwang dem die Ländern unterliegen.

    (Stichwörter hier: Schuldenbremse, Demographie—> Nullwachstum, fehlgeleitetes Steuersystem, Cum-Ex-Skandal,…)

  • Bei jeder Abordnung gibt es zuvor eine Anhörung. Ich kann nur jedem raten, der gute Gründe dagegen hat diese anzugeben und eine Kopie an den zuständigen Personalrat zu schicken, mit der Bitte in dieser Sache aktiv zu werden.

    Gute Gründe sind :

    Gesundheitliche Gründe (aussagekräftiges Attest)

    Schwerbehinderung (SbV einschalten)

    Pflegebedürftige Angehörige (Attest)

    Betreuungsprobleme beim eigenen Kind

    In all diesen Fällen können wir für die KuKs meist etwas tun.

    Das Problem ist nur, dass viele schon vorher einknicken aus reiner Konfliktangst. Davor kann ich nur abraten. Die Personalabteilung hat noch keiner Lehrkraft die sich zur Wehr gesetzt hat den Kopf abgerissen. Wird sie auch in Zukunft nicht tun.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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