Die Alimentation deckt die Ehefrau im Alleinverdienermodell keineswegs ab. Ich gehe jetzt einfach mal vom kleinsten Beamten aus, der 15% mehr bekommen muss als der Bürgergeldempfänger, um die Argumentation zu vereinfachen. Würde die Alimentation das abdecken, müsste der Beamte in Familienstufe 1 (verheiratet ohne Kinder) 230% des Bürgergelds nach Hause bringen. Wäre die Familie arbeitslos, würden ja beide Bürgergeld beziehen (=200% des einfachen Satzes). In Verbindung mit dem Abstandsgebot von 15% komme ich so auf 230% (100% * 2 * 1,15).
Die höheren Besoldungsgruppen müssten entsprechend noch mehr Geld nach Hause bringen.
Da die Beamtenbesoldung bei weitem nicht in so hohem Umfang gewährt wird, kann von einem staatlich gewünschten Alleinverdienermodell im Beamtentum keine Rede sein.
Du wiederholst immer wieder das Selbe. Dadurch wird es nicht richtig!
Die Besoldung des kleinsten Beamten deckt bereits Mann/Frau/2 Kinder ab.
Sie orientiert sich dabei am Bürgergeld und muss 15% darüber liegen.
Bürgergeld für eine alleinstehende Person dürfte je nach Wohnort und inklusive aller Sachleistungen maximal 1200€ betragen.
1200*1,15*12 = 16560
Wenn man deiner Logik folgt liegt die Mindestbesoldung bei circa 17000€.
Bitte setz dich einmal mit dem Urteil auseinander, das oben verlinkt ist.