Versetzungsantrag

  • Die Versetzung soll erst zum 1. 8. 2025 erfolgen ;) Da ist noch etwas Zeit bis die Frist zur Antragsstellung vorbei ist.

    Das hatte ich auch so verstanden. Aber da die Frist zum Februar bereits im Juni des Vorjahres abläuft, dürfte nicht mehr allzuviel Zeit bleiben, zumal Du ja offenbar noch nicht bei Oliver registriert bist. (Gerade nachgelesen, 30.11.)

  • Hallo nochmals, ich habe noch eine ergänzende Frage im Hinblick auf die "Versetzung" ;)


    Insofern der zu behandelnde Arzt sich dafür schriftlich ausspricht, dass eine Versetzung so schnell wie möglich - aus gesundheitlichen Gründen - passieren sollte, kann dies sozusagen auch ermöglichen, dass eine Versetzung nicht erst zum kommenden Schuljahr, sondern bereits vorab - im "Eilverfahren" - passieren kann? Auch wenn halt dafür bisweilen kein Versetzungsantrag vorliegt o.ä.
    Dies wird auch mit der Schwerbehindertenvertretung, im Zuge der Gleichstellung, noch thematisiert werden - aber vielleicht hat hier jemand dazu einen Erfahrungswert.


    Vielen Dank :top:

  • Sowas nennt man das Versetzung aus dienstlichen Gründen und die kann jederzeit erfolgen. Versetzung aus Fürsorgegründen ist eben auch ein dienstlicher Grund.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Sowas nennt man das Versetzung aus dienstlichen Gründen und die kann jederzeit erfolgen. Versetzung aus Fürsorgegründen ist eben auch ein dienstlicher Grund.

    Okay, das klingt passend! Danke dir.
    Über welche "Institution" wird das geregelt?
    Denn im regulären Versetzungsantrag kann ich dies ja nicht angeben. Womöglich die Schwerbehindertenvertretung der Bezirksregierung?
    Viele Grüße :)

  • Berufskolleg ist ebenfalls über die Bezirksregierung. Selbstverständlich über den Dienstweg. Aussagekräftiges Attest und dann abwarten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Berufskolleg ist ebenfalls über die Bezirksregierung. Selbstverständlich über den Dienstweg. Aussagekräftiges Attest und dann abwarten.

    Danke dir abermals! Dann hoffen wir einmal, dass ein reines Attest bzw. eine schriftliche Belegung der Ärztin ausreicht, um eine zeitnahe Versetzung zum Halbjahr in die Wege zu leiten :top:

  • Selbstverständlich über den Dienstweg.

    Hallo nochmals, besonders chemikus08 - vielleicht kennst du dich ja, nach deinem letzten wertvollen Beitrag damit aus.
    Was meinst du mit "über den Dienstweg"? Die Schule und/oder die Bezirksregierung? Denn mehr als einen entsprechenden Versetzungsantrag digital/analog auszufüllen habe ich ja eigentlich nicht. Somit wäre die konkrete Frage, an welche Person ich mich wenden sollte, wenn ich davon ausgehe, dass laut einem ärztlichen Attest etc. die Versetzung bereits zum Halbjahr erfolgen sollte. Stichwort: Fürsorgepflicht!
    Wünsche eine erholsame Nachtruhe:)

  • Schriftlichen Antrag an die Bezirksregierung. Muss aber über den Tisch des SL , weil dass eben der Dienstweg ist.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Hallo zusammen, ich möchte mich gerne an euch hier im Forum wenden und einige Fragen zu meinem Versetzungsantrag stellen.

    Ich habe bereits einen Versetzungsantrag für das nächste Schuljahr gestellt und eine Freigabe von meiner Schulleitung erhalten.

    Auf der Seite von Oliver.nrw.de habe ich gelesen, dass eine Freigabe der Schulleitung nicht automatisch zu einer Versetzung führt.

    Erhöhe ich meine Chancen, wenn ich mehrere Städte als Wunschorte angebe?

    Sollte ich mich zusätzlich initiativ bei Schulen bewerben, da die Stellenangebote auf leo.nrw.de alle zum 01.02.2025 ausgeschrieben sind.

  • rhöhe ich meine Chancen, wenn ich mehrere Städte als Wunschorte angebe?

    Sollte ich mich zusätzlich initiativ bei Schulen bewerben, da die Stellenangebote auf leo.nrw.de alle zum 01.02.2025 ausgeschrieben sind.

    Ich bin zwar in einer ähnlichen Situation; jedoch wurde mir empfohlen sich eine präferierte Schule zu suchen - dort "alles" abzuklären, damit die Schulleitung dich dann entsprechend aus dem Pott der potenziellen "Freien" sofort ziehen kann. Das ist ähnlich wie bei den Referendaren nach deren UPP.
    Mehrere Wunschorte - potenziell erhöht dies bestimmt die Möglichkeiten. Jedoch zählen wohl definitiv "Schwerbehinderung" - ärztlicher Background - sprich, die Kriterien des Versetzungsantrags am meisten.
    Wünsche dir mega viel Erfolg :top:

  • P.S. Ist es für die "erfahrenen Versetzten" wirklich so, dass ich warten...warten...warten kann mit einer Entscheidung der Bezirksregierung bzgl. meines Versetzungsantrags oder habe ich doch die Möglichkeit mal "persönlich - sprich Telefonat/Mail" mit einem der oben Herrschaften zu kommunizieren?


    Irgendwie fühlt man sich doch sehr lost :grimmig:
    Man reicht den Versetzungsantrag ein samt zahlreichen Anhängen und dann heißt es nur noch warten :pfeifen: 
    Anstrengend!

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    P.S. Ist es für die "erfahrenen Versetzten" wirklich so, dass ich warten...warten...warten kann mit einer Entscheidung der Bezirksregierung bzgl. meines Versetzungsantrags oder habe ich doch die Möglichkeit mal "persönlich - sprich Telefonat/Mail" mit einem der oben Herrschaften zu kommunizieren?


    Irgendwie fühlt man sich doch sehr lost :grimmig:
    Man reicht den Versetzungsantrag ein samt zahlreichen Anhängen und dann heißt es nur noch warten :pfeifen: 
    Anstrengend!

    Ja, man kann bei der BR anrufen und mit den dortigen Beschäftigten über die Versetzung sprechen. Gerade auf der Ebene der Sachbearbeitung oder der Büroleitung habe ich bislang (BR Düsseldorf) gute Erfahrungen gemacht, auch wenn das Ergebnis des Ziels der Versetzung meiner Frau nicht erreicht wurde.
    Den Duktus "obere Herrschaften" würde ich ablegen, denn dort arbeiten auch Menschen, die ebenso wie wir an Vorgaben gebunden sind und anders als wir keinen "pädagogischen Ermessensspielraum" haben. Die Sachbearbeitungen sind auch einige Besoldungsstufen unter uns, das nur am Rande. Und auch ein/e Dezernent/in bekommt "nur" A16.

  • Man muss an der Stelle auch unterscheiden. Handelt es sich um eine normale Versetzung, bei der einfach nur der Wunsch gegeben ist woanders zu arbeiten. Oder gibt es schwerwiegende Gründe, die eine Arbeit an der derzeitigen Schule so gut wie unmöglich machen. Im letzteren Fall hat die Dienststelle die Möglichkeit einen Mitarbeiter auch außerhalb des Versetzungsverfahrens aus dienstlichen Gründen zu versetzen. Allerdings legt die Bezirksregierung hier strenge Maßstäbe an, weil sonst Hinz und Kunz mit dieser Begründung gleichsam versetzt werden wollen 🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das wäre schon ein Hoffnungsschimmer! Glaube, aber das Düsseldorf - Arnsberg - Münster da langsamer sind.

    In Düsseldorf als Beispiel hat man bis Ende November Zeit den Versetzungsantrag einzureichen!

    Schwierig, wenn man so im Ungewissen hängt :(

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