Versetzungsantrag

  • Hallo liebe User, vorab für jene welche noch in den Sommerferien stecken: Weiterhin beste Erholung! Eine kurze Frage, da ich mich mit dem Prozedere nicht auskenne.


    Bei einem Versetzungsantrag in NRW [Berufskolleg] welcher im Herbst gestellt wird, kann frühstens zu einer Versetzung im darauffolgenden Sommer: Nächstes Schuljahr führen?

    Oder kommt dies auf die Begründung bzw. Aspekte, wie Gesundheit o.ä. an. Selbstverständlich vorausgesetzt, die SL gibt die Lehrkraft "frei".


    Außerdem die Frage, ist es vorteilhafter, wenn der Antragssteller für eine Versetzung bereits eine "Wunsch-Schule" gefunden hat und diese, sprich die SL, von deren Seite das "to go" gibt.

    Kann dies im Versetzungsantrag angegeben werden?

    Was ist der Vorteil davon?


    Danke für eure Rückmeldung. Gruß :wink_1:

  • Du solltest auf jeden Fall vorher mit der Leitung der Wunschschule sprechen und die müssen dich aufnehmen können.


    Zumindest vor einigen Jahren konntest Du die Wunschschule auch im Antrag angeben.


    Dann solltest du klären, ob die aktuelle Schule dich überhaupt gehen lassen wird. Dazu würde ich zuerst vertrauensvoll mit der Schulleitung sprechen. Wenn es da Widerstände gibt, geht's über die Personalräte und Dezernenten weiter. Notfalls per Anwalt.


    Die kannst den Antrag jederzeit stellen, dieser muss aber am Stichtag eingereicht sein, sonst verzögert sich alles.


    Mir ist schleierhaft, warum die Versetzung so schwer gemacht wird. Bei einer wohnortnahen Versetzung wird viel CO2 eingespart und bei jeder Versetzung die Zufriedenheit des Kollegen verbessert.


    Wünsche dir viel Erfolg.

  • Danke dir, Fachinformatiker!

    Deine Vorgehensbeschreibung erscheint mir schlüssig :) Dann bin ich bereits auf einem guten Weg - was die Wunschschule betrifft etc.


    Im Hinblick auf den Widerstand von Seiten der SL "alte Schule" bzw. der wohnortnahen Versetzung.

    Warum es dir schleierhaft ist? Gute Frage - mir ebenso.

    Aber wenn mitunter auch gesundheitliche Aspekte im Background schlummern, dann gehe ich von einer zeitnahen und für mich positiven Lösung aus.


    Beste Grüße

  • Hallo,


    als jemand, der zum 1.8.24 versetzt wurde, kann ich dir etwas zum Antrag sagen - bei mir geht es um die Realschule, aber ich meine, das macht keinen Unterschied. Ich hatte vorab Kontakt zur Wunschschule aufgenommen, das schadet bestimmt nicht, allein schon, weil man ja auch ganz gerne wissen will, wohin es geht, Regen - Traufe und so. Ich konnte genau diese Schule aber dann NICHT im Versetzungsantrag angeben, dafür war kein Feld vorgesehen. Bei mir ging es zufällig trotzdem auf - man gibt die Wunschschulform und den Wunschort an - in meinen Fall gab es dann genau eine Schule dieser Schulform in dem Ort und damit war klar, wo ich hinwollte. Ich drücke dir die Daumen!


    Einen schönen Sommer!

  • Besten Dank an dich, ufo-club!

    Mmmh, doof, dass die Wunschschule nicht im Versetzungsantrag angegeben werden kann. Wobei durch ein sehr positives Erstgespräch mit der SL durchgesickert ist, dass die SL Kontakt mit der Bezirksregierung / Schulamt Kontakt aufnehmen kann, um einen wertvollen Kandidaten nicht auf ein "Listenverfahren" kommen zu lassen.

    Mal schauen! Aber ich danke dir für das Daumendrücken :)

  • P.S. Eine Ergänzung im Hinblick auf eine potenzielle Versetzung.
    Gedankengang: Im nun startenden Schuljahr 2024/25 ist die Lehrkraft in bestimmten Funktionen tätig, neben dem Unterrichten, welche zu Entlastungsstunden im kommenden Schuljahr führen werden.
    Geht man von einer Versetzung zum Schuljahr 2025/26 aus - was passiert dann mit den Entlastungsstunden des vergangenen Schuljahres von Seiten der alten Schule? Verfallen diese? Übernommen werden sie wohl nicht zur neuen Schule.

    Genießt den kommenden Sonntag :victory:

  • Sie bleiben bei der Schule, solange sie dir nicht explizit von der Bezirksregierung persönlich gewährt wurden.

    Beispiel: Deine Fachleitungsentlastung nimmst du mit, Fachberatungsentlastung auch.


    Alles aus dem Lehrertopf nimmst du nicht mit.

    Praxissemesterentlastung nimmst du leider auch nicht mit.


    Das Problem dabei ist, dass die Verteilung der einzelnen Schule obliegt. Die könnten sie dir nur mitgeben, wenn du für den Entlastungsstundenanteil deines Deputats rückabgeordnet würdest. (Hab ich noch nie gehört, dass das gemacht wurde.)


    Eine gute SL wird da natürlich eine Regelung finden, dich noch zu entlasten, solange du da bist. Es ist ja nicht so, dass es da keine Schlupflöcher gäbe, die für (etwas) Flexibilität sorgen...

    Dazu muss aber natürlich die Versetzung klar sein.

  • Danke dir, Kodi :)

    Das klingt logisch - auch wenn es natürlich im Hinblick auf Versetzungsantrag und dessen Einwilligung ja nicht immer so einfach ist.

    Naja, mal abwarten!


    Euch einen angenehmen Abend :victory:

  • Das geht in den meisten Fällen nicht, weil die UV und der Stundenplan lange vor dem Zeitpunkt fertig sind, wie viele PSS mit welchen Fächern kommen werden.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Guten Abend, nun steht bald das Gespräch mit meiner SL im Hinblick auf Versetzungsantrag an.

    Ist der Einwand: "Der Unterricht kann in Fach xyz nicht gewährt bleiben, insofern Sie uns verlassen!" das Argument schlecht hin?


    Denn Gesundheit, beispielhaft ein Behinderungsgrad, sollte doch eigentlich stärker ins Gewicht fallen.

    Zumal die SL knapp ein Jahr Zeit hat eine andere Lehrkraft ins Boot zu holen.


    Gibt es im Zuge der Versetzung ebenso "Kriterien bzw. eine Rangfolge an Kriterien" nach welchen der Personalrat über die Versetzung entscheidet?

    Wo finde ich diese?


    Die Behindertenvertretung werde ich wohl nach meinem SL-Erstgespräch informieren.


    Danke für eure Unterstützung :top:

  • Rolle des Personalrates bzw, der Schwerbehindertenvertretung

    Vor den Versetzungen finden die sogenannten Versetzungskonferenzen statt. Es ist ratsam sowohl den Personalrat als (falls ein GdB vorhanden) auch die Schwerbehindertenvertretung über den Versetzungswunsch zu informieren. So haben wir die Möglichkeit innerhalb der Versetzungskonferenz auf die Dienststelle einzuwirken. Dies ist zwar keine Garantie, dass die Versetzung durchgeht erhöht jedoch die Chancen.

    Liegen besondere Gründe im gesundheitlichen Bereich oder der Behinderung vor, die eine Versetzung dringlich machen, so gibt es ganz unabhängig von den jährlichen Versetzungsverfahren auch die Möglichkeit einer dienstlichen Versetzung aus Fürsorgegründen.

    Dies geht aber nur, wenn sonst wirklich die Dienstunfähigkeit droht und diesbezüglich aussagekräftige Atteste vorliegen. In diesen Fällen bitte auch konkret den für Euch zuständigen PR bzw. SbV ansprechen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ist der Einwand: "Der Unterricht kann in Fach xyz nicht gewährt bleiben, insofern Sie uns verlassen!" das Argument schlecht hin?

    Das kann je nach Fach durchaus ein zwingendes Argument sein.

    Denn Gesundheit, beispielhaft ein Behinderungsgrad, sollte doch eigentlich stärker ins Gewicht fallen.

    Wenn diese tatsächlich eine Versetzung zwingend nötig erscheinen lässt. Ansonsten reicht das als Argument eher nicht aus.

    Zumal die SL knapp ein Jahr Zeit hat eine andere Lehrkraft ins Boot zu holen.

    Das kann durchaus wesentlich schwieriger sein, als es zunächst scheint. Gerade in Mangelfächern ist die Bewerberlage teils wesentlich dünner als der Bedarf umliegender Schulen. Und ich weiß nicht wie das in NRW ist, aber uns wurde hier schon der Vogel gezeigt, als wir einen Versetzungsantrag bewilligt hatten und direkt danach diese Fächer ausschreiben wollten. Argumentation war dann "Wenn sie versetzen konnten, dann kann der Bedarf gar nicht so groß sein".

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    Zumal ... (Achtung, adocatus (a?) diaboli): Bist du nicht Seiteneinsteigerin und sogar noch mit ZK? Deine Schule hat sich sicher was dabei gedacht, dich zu wollen, dich auszubilden und dann auch noch freizustellen, damit du dich noch besser weiterqualifizierst... Dass eine neue aufnehmende Schule sich über ein solches kostenloses Geschenk freut, kann ich verstehen.

  • Und ich weiß nicht wie das in NRW ist, aber uns wurde hier schon der Vogel gezeigt, als wir einen Versetzungsantrag bewilligt hatten und direkt danach diese Fächer ausschreiben wollten. Argumentation war dann "Wenn sie versetzen konnten, dann kann der Bedarf gar nicht so groß sein".

    Wenn wir in NRW ausschreiben dürfen, können wir zum Glück frei entscheiden, welche Fächer wir ausschreiben. Das ginge also sogar.

  • Kurzes update. Meine SL hat dem Versetzungsantrag zugestimmt und auch die potenziell neue SL hat großes Interesse an mir als Lehrkraft für das SJ25/26. Insgesamt eine wunderbare Entwicklung für mich. Ich bin mega froh! Danke für eure Unterstützung.

    Sollte ich nun etwas beim Versetzungsantrag beachten? Ich kenne das Formular noch nicht.

    Damit die Chancen auf meine präferierte Schule in der anderen Stadt erhöht werden?

    Genießt die :hitze:

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