Hallo liebe User, vorab für jene welche noch in den Sommerferien stecken: Weiterhin beste Erholung! Eine kurze Frage, da ich mich mit dem Prozedere nicht auskenne.
Bei einem Versetzungsantrag in NRW [Berufskolleg] welcher im Herbst gestellt wird, kann frühstens zu einer Versetzung im darauffolgenden Sommer: Nächstes Schuljahr führen?
Oder kommt dies auf die Begründung bzw. Aspekte, wie Gesundheit o.ä. an. Selbstverständlich vorausgesetzt, die SL gibt die Lehrkraft "frei".
Außerdem die Frage, ist es vorteilhafter, wenn der Antragssteller für eine Versetzung bereits eine "Wunsch-Schule" gefunden hat und diese, sprich die SL, von deren Seite das "to go" gibt.
Kann dies im Versetzungsantrag angegeben werden?
Was ist der Vorteil davon?
Danke für eure Rückmeldung. Gruß