Versetzungsantrag

  • Die Versetzung soll erst zum 1. 8. 2025 erfolgen ;) Da ist noch etwas Zeit bis die Frist zur Antragsstellung vorbei ist.

    Das hatte ich auch so verstanden. Aber da die Frist zum Februar bereits im Juni des Vorjahres abläuft, dürfte nicht mehr allzuviel Zeit bleiben, zumal Du ja offenbar noch nicht bei Oliver registriert bist. (Gerade nachgelesen, 30.11.)

  • Hallo nochmals, ich habe noch eine ergänzende Frage im Hinblick auf die "Versetzung" ;)


    Insofern der zu behandelnde Arzt sich dafür schriftlich ausspricht, dass eine Versetzung so schnell wie möglich - aus gesundheitlichen Gründen - passieren sollte, kann dies sozusagen auch ermöglichen, dass eine Versetzung nicht erst zum kommenden Schuljahr, sondern bereits vorab - im "Eilverfahren" - passieren kann? Auch wenn halt dafür bisweilen kein Versetzungsantrag vorliegt o.ä.
    Dies wird auch mit der Schwerbehindertenvertretung, im Zuge der Gleichstellung, noch thematisiert werden - aber vielleicht hat hier jemand dazu einen Erfahrungswert.


    Vielen Dank :top:

  • Sowas nennt man das Versetzung aus dienstlichen Gründen und die kann jederzeit erfolgen. Versetzung aus Fürsorgegründen ist eben auch ein dienstlicher Grund.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Sowas nennt man das Versetzung aus dienstlichen Gründen und die kann jederzeit erfolgen. Versetzung aus Fürsorgegründen ist eben auch ein dienstlicher Grund.

    Okay, das klingt passend! Danke dir.
    Über welche "Institution" wird das geregelt?
    Denn im regulären Versetzungsantrag kann ich dies ja nicht angeben. Womöglich die Schwerbehindertenvertretung der Bezirksregierung?
    Viele Grüße :)

  • Berufskolleg ist ebenfalls über die Bezirksregierung. Selbstverständlich über den Dienstweg. Aussagekräftiges Attest und dann abwarten.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Berufskolleg ist ebenfalls über die Bezirksregierung. Selbstverständlich über den Dienstweg. Aussagekräftiges Attest und dann abwarten.

    Danke dir abermals! Dann hoffen wir einmal, dass ein reines Attest bzw. eine schriftliche Belegung der Ärztin ausreicht, um eine zeitnahe Versetzung zum Halbjahr in die Wege zu leiten :top:

  • Selbstverständlich über den Dienstweg.

    Hallo nochmals, besonders chemikus08 - vielleicht kennst du dich ja, nach deinem letzten wertvollen Beitrag damit aus.
    Was meinst du mit "über den Dienstweg"? Die Schule und/oder die Bezirksregierung? Denn mehr als einen entsprechenden Versetzungsantrag digital/analog auszufüllen habe ich ja eigentlich nicht. Somit wäre die konkrete Frage, an welche Person ich mich wenden sollte, wenn ich davon ausgehe, dass laut einem ärztlichen Attest etc. die Versetzung bereits zum Halbjahr erfolgen sollte. Stichwort: Fürsorgepflicht!
    Wünsche eine erholsame Nachtruhe:)

  • Schriftlichen Antrag an die Bezirksregierung. Muss aber über den Tisch des SL , weil dass eben der Dienstweg ist.

    An alle Deutschlehrer:
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