Nachreichfrist - Studienseminar

  • Hey,


    da ich derzeit noch am Schreiben meiner Masterarbeit bin und diese plantechnisch frühestens Ende Oktober abgeben werde, kommt für meine Bewerbung in den Vorbereitungsdienst (NDS) nur die erweiterte Nachreichfrist (13.12.) des Masterzeugnisses in Frage. Hat hier jemand Erfahrung und kennt Pi mal Daumen die Chancen, trotz der nachrangig laufenden Bewerbung ins Studienseminar zu kommen?

  • Das dürften die Studienseminare mit am besten einzuschätzen vermögen, ob und wenn ja in welcher Weise das deine Bewerbung tangiert. Insofern solltest du das am besten mit einem der Seminare klären.


    Nachdem es um Niedersachsen und Gymnasium geht hat möglicherweise aber auch Seph bereits Erfahrungen mit Anwärter: innen seiner Schulform gemacht, die das betroffen hat.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • da ich derzeit noch am Schreiben meiner Masterarbeit bin

    ..., solltest du dir als zukünftige*r Deutschlehrer*in solche Wendungen auch schon in der Masterarbeit ersparen.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Die erweiterte Nachreichfrist verteilt dann natürlich nur auf die Plätze, die nach der ersten Verteilung nicht besetzt wurden.


    In den letzten Jahren waren (in meinem Landkreis) etwas weniger Referendare. Je nach Fach also gute Chancen.

    Ist ein Studienseminar an einem Ort mit einem deiner Fächer aber bereits voll, hast du leider Pech.


    Hilft nur ausprobieren und schauen, was du bekommst :)

    Viel Erfolg noch beim Schreiben!


    Edit: Weißt du denn, dass du deine Note und das Zeugnis dann bis zur erweiterten Nachreichfrist erhälst? Das wäre auch wichtig abzuklären. 6 Wochen sind da schon knapp und laut deiner Formulierung könnte die Abgabe ja auch eher Richtung November gehen.


    Ansonsten ist ein beliebter Plan B eine Vertretungsstelle für die Übergangszeit.

  • Vielen Dank für die Infos!

    Die Note werde ich bis zur erweiterten Nachreichfrist definitiv erhalten. Muss denn das Zeugnis bis dahin auch nachgereicht werden oder reicht eine von der Uni beglaubigte Studienabschlussbescheinigung (ToR)?


    Und ja, wenns auf gut Glück nicht klappen sollte, muss eine Vertretungsstelle ran. Da ich coronabedingt im Studium nur wenige Wochen Praxiserfahrung sammeln durfte, hoffe ich doch sehr auf den Platz im Vorbereitungsdienst… drückt mir die Daumen :)

  • Die Nachreichfrist und die erweiterte Nachreichfrist gelten für das Masterzeugnis, nicht für die 4,0er-Bescheinigung

    Tatsächlich ist die Vorlage des Masterzeugnisses nicht zwingend. Zur Fristwahrung kann auch eine beglaubigte Bescheinigung der Uni oder ein ToR mit allen eingetragenen Studienleistungen nachgereicht werden. So habe ich es zumindest in der Zwischenzeit in den Vortragsfolien des Regionalen Landesamts herausgelesen (https://uol.de/fileadmin/user_…_starten_RLSB_BS_2021.pdf)

  • Möglich, dann habe ich es falsch verstanden.


    Soweit ich weiß muss zumindest die Note bereits feststehen. Vielleicht rufst du sicherheitshalber mal bei deiner Landesschulbehörde an, wenn du sichergehen willst, dass du dann auch ins Ref starten kannst :)

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